Kaiserslautern
Harte Einschnitte im öffentlichen Leben wegen Haushaltsbeschluss
Mit deutlichen Einschnitten in vielen Bereiche des öffentlichen Lebens müssen die Lauterer rechnen. Von Luftfiltern in Schulen über Vereinsförderungen bis zum Zoo und Japanischen Garten reiche die Liste der Dinge, bei denen der Rotstift angesetzt werden muss: Nachdem der Stadtrat am Montag vergangener Woche beschlossen hatte, gegen die Haushaltsverfügung der Aufsichtsbehörde ADD Widerspruch einzulegen, befindet sich die Stadt in sogenannter Interimszeit, da sie keinen genehmigten Haushalt hat. Damit darf sie keine Zahlungen tätigen, zu denen sie nicht rechtlich verpflichtet ist oder die aufschiebbar sind, und nur begonnene Investitionsmaßnahmen fortführen.
Die große Mehrheit des Stadtrates – mit Ausnahme der SPD und eines FWG-Mitglieds – sah sich vom Land, das die ADD zu weiteren Auflagen für die Kommunen anwies, erpresst und lehnte deren Forderungen ab. Vor allem, weil das Land noch nicht, wie bis 1. Januar 2023 verfassungsrechtlich gefordert, den kommunalen Finanzausgleich neu geregelt hat und die Altschuldenübernahme noch nicht geklärt ist.
„Prinzipiell ist alles verboten“
Eigentlich ist „alles, egal was wir machen, verboten“, bringt Kämmerin Toense die Situation der Verwaltung bei Investitionsmaßnahmen auf den Punkt. Das Ziel sei nun, so gut es gehe, „Schaden von der Stadt abzuwenden“, erklärt Weichel. Dazu werde jede einzelne Maßnahme darauf überprüft, ob doch irgendein Argument dafür spricht, dass sie unabdingbar ist. Dabei bewege er sich auf „sehr dünnem Eis“: Ob irgendwann der Rechnungshof komme und eine Bewilligung ankreide, werde sich erst später zeigen. Dies könne disziplinarrechtliche Folgen wie Pensionskürzungen zur Folge haben, oder der OB „kann auch persönlich haftbar gemacht werden, natürlich!“.
„Deshalb versuchen wir, zu allem eine sehr saubere Begründung zu liefern“, erläutert Toense. Von allen Referaten trudeln noch Förderanträge bei ihr ein, die „Verunsicherung ist überall sehr groß“, beschreibt Weichel die Stimmung. Das Problem ist, dass der Paragraf 99 der Gemeindeordnung, der die „Vorläufige Haushaltsführung“ regelt, nicht für eine so lange Zeit ausgelegt ist, wie sie die Stadt im Fall einer Klage bis Mitte 2023 erwartet.
Von Umgang mit der Stadtmitte kann nichts abgeleitet werden
Eine der ganz wenigen Maßnahmen, die die Stadt trotz der Haushaltslage umsetzen will, ist die Umgestaltung der Stadtmitte. „Im September 2021 ist die Vergabe erfolgt, und ohne die Verzögerungen durch die Vergabekammer hätten wir schon begonnen“, nennt Weichel das Hauptkriterium. „Deswegen traue ich mich, in Absprache mit dem Stadtvorstand, die Mittel dafür freizugeben.“ Allerdings könne er „daraus keine allgemeine Handlungsweise ableiten“, warnt er vor voreiligen Schlüssen.
Auf dem Pfaff-Areal sei die Erschließung der Lina-Pfaff-Achse soweit gediehen, dass sie fortgeführt werde, doch weitere Schritte lägen auf Eis. Ebenso ergehe es sehr wahrscheinlich der BBS II, auch wenn die Prüfung der Generalsanierung noch nicht abgeschlossen sei. Und auch die Mittel für noch nicht installierte Luftfilter in Schulen verfallen voraussichtlich, da die Stadt den Eigenanteil nicht aufbringen darf. „Schaden entsteht der Stadt hierdurch zwar“, weil Aufträge bereits vergeben und Schadenersatzforderungen zu erwarten seien, erläutert Weichel. „Aber dieser ist nicht höher als der Eigenanteil“, erklärt er, warum er die Mittel nicht freigeben darf.
Wenn auch nicht viele, so gibt es doch noch Gründe, die die Stadt für die Umsetzung geltend machen kann: „Dinge, die der Daseinsvorsorge dienen“, nennt Toense. So laufen im Rathaus Software-Lizenzen aus: „Wenn wir diese nicht verlängern, läge die gesamte Verwaltung lahm.“ Da Digitalisierung als solche jedoch nicht zur Daseinsvorsorge gehört und keine Stellen ausgewiesen werden dürfen, ist auch das geplante Digital-Referat gestorben.
Geht es um Leib und Leben, sind Ausnahmen erlaubt
Auch „wenn es um die Sicherheit, quasi um Leib und Leben geht“, dürfe die Stadt agieren. Seien beispielsweise Rettungswege betroffen, seien Maßnahmen von der strengen Maßregelungen ausgenommen. Wie dies beim Zoo anzuwenden ist, sei nicht ganz klar. Eine vertragliche Verpflichtung auf Zuschüsse – anders als bei der Gartenschau und der VHS – habe die Stadt nicht. „Wir werden Kassensturz machen und dann dem Rat einen Vorschlag unterbreiten“, sagt Toense. Auch die Zahlungen an den Japanischen Garten „sind nicht verpflichtend und damit nicht auszahlbar“, bedauert Weichel. Und verweist darauf, „dass die freiwilligen Leistungen so genehmigt wie beantragt waren!“, durch den Ratsbeschluss nun jedoch nicht gezahlt werden dürfen.
Der Kulturbereich sei weniger betroffen, „die Zuschüsse für die Bestuhlung und den Bühnenboden im Pfalztheater“, das dem Bezirksverband untersteht, entfallen. Und Sportvereine müssten vorerst auf jegliche Zuschüsse verzichten.