Kaiserslautern Entscheidung über Bettensteuer in der Stadt erstmal vertagt

Ohne genehmigten Haushalt, ist die Entscheidung über eine Bettensteuer nicht sinnvoll, hieß es im Rat.
Ohne genehmigten Haushalt, ist die Entscheidung über eine Bettensteuer nicht sinnvoll, hieß es im Rat.

In Kaiserslautern wird erstmal keine Übernachtungssteuer erhoben. Vom Tisch ist die Abgabe damit allerdings noch nicht. Der Stadtrat hat entschieden, die Diskussion darüber zu vertagen. Da das Gremium am Montag mehrheitlich entschieden hat, Widerspruch gegen die Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht einzulegen und bei Zurückweisung des Widerspruchs den Klageweg zu beschreiten, verfügt die Stadt zunächst nicht über einen genehmigten Etat. Die Einführung einer neuen Steuer, für deren Erhebung eine halbe Stelle in der Verwaltung geschaffen werden sollte, ist daher derzeit nicht möglich. „Es macht aktuell keinen Sinn darüber zu diskutieren“, sagte SPD-Fraktionsvorsitzender Patrick Schäfer, der sich für eine Vertagung bis zu den nächsten Haushaltsberatungen aussprach. Die Beschlussvorlage der Verwaltung hatte zwei Modelle aufgezeigt: eine prozentuale Steuer von fünf Prozent des Übernachtungspreises oder eine pauschale Abgabe von 2,50 Euro je Übernachtung. Die Abgabe hätte bis zu 475.000 Euro in die Stadtkasse gespült, kalkuliert die Verwaltung. Die Tourismus-Studie der Industrie und Handelskammer – die IHK hat sich im Vorfeld der Sitzung schon gegen eine solche Steuer ausgesprochen – habe doch gezeigt, dass es in der Stadt ohnehin schon an Übernachtungsgästen fehle, sagte FDP-Fraktionssprecherin Brigitta Röthig-Wentz. Die Steuer, die am Ende die Gäste zahlen, werde dazu führen, dass potenzielle Besucher im Kreis übernachten. Eine Abgabe von 2,50 Euro pro Übernachtung habe keinen Einfluss darauf, ob die Leute zum Übernachten nach Kaiserslautern kommen, sagte dagegen Stefan Glander (Linke), der grundsätzlich für die Einführung der Steuer ist. Die CDU befürchtet dagegen wie die FDP, dass der notwendige Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Steuer in keinem Verhältnis zum Erlös stehe.

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