Leiningerland RHEINPFALZ Plus Artikel Wasser-Abrechnungsgebiete: Was Fachleute jetzt empfehlen

Es ging mal wieder ums Wasser in der Verbandsgemeinde.
Es ging mal wieder ums Wasser in der Verbandsgemeinde.

Ein Überbleibsel aus der Zeit vor der Fusion sind getrennte Abrechnungsgebiete für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Leiningerland. Vereinheitlicht werden müssen sie erst Ende 2027. Experten empfehlen jedoch mehr Tempo und behaupten: Davon profitieren auch die Bürger.

Eine wichtige Information gleich zu Beginn: Was vergangene Woche in der Werkausschusssitzung der Verbandsgemeinde besprochen wurde, hatte mit der Höhe der Gebühren, deren Anhebung erst kürzlich vom Rat beschlossen wurde, nichts zu tun. Es ging um viel grundsätzlichere Dinge. Nämlich zum einen die allgemeinen Satzungen für Wasser und Abwasser, in denen technische und rechtliche Grundlagen fixiert sind. Und zum anderen um die Entgeltsatzungen der beiden ehemaligen Verbandsgemeinden, die zwar das Fundament für die Gebühren bilden, aber nicht deren Höhe festschreiben.

Um es lose an die Worte von Jörg Jokisch (SPD) angelehnt zu formulieren: Thema war ein Haufen trockener Kram, der normalerweise bestens geeignet wäre, das Publikum sanft entschlummern zu lassen. Dass in der jüngsten Werkausschusssitzung alle wach blieben und aufmerksam zuhörten, rechnete er den Experten von der Kommunalberatung hoch an. Die waren eigens nach Grünstadt gekommen, um zu erklären, wie sie die bisherigen Satzungen anpassen und vereinheitlichen würden – und warum.

Versorgungssatzung über 40 Jahre alt

Teilweise war das leicht nachzuvollziehen, da die alten Regelwerke schon viele Jahre auf dem Buckel haben. Dabei schießt die Allgemeine Wasserversorgungssatzung aus der VG Grünstadt-Land den Vogel ab: Sie stammt noch aus dem Jahr 1981, wobei zu ihrer Ehrenrettung gesagt werden kann, dass sie heute in einer Fassung aus dem Jahr 1986 gilt. Dass Regelwerke, die vor mehr als 40 Jahren erlassen wurden, nicht mehr ganz den heutigen Anforderungen entsprechen können, dürfte wohl jedem einleuchten.

Ganz so übel, wie es auf den ersten Blick aussieht, liegen die Dinge im Leiningerland aber offenbar auch wieder nicht. Viele Regelungen aus den alten Satzungen könnten bleiben, wie sie sind, erläuterten die Experten von der Kommunalberatung. Es müssten nur an einigen Stellen Anpassungen an die technischen und rechtlichen Gegebenheiten von heute vorgenommen werden. Dagegen gab es aus dem Gremium keinen Widerspruch.

Angleichung würde die Arbeit erleichtern

Dass die anstehende Aktualisierung der Satzungen genutzt werden sollte, um sie in den zwei Abrechnungsgebieten Grünstadt-Land und Hettenleidelheim auch gleich aneinander anzupassen, wollte allerdings nicht jedem Ausschussmitglied sofort einleuchten. Das Argument, dass es für die Verwaltung einfacher sei, mit gleichen Satzungen arbeiten zu können, überzeugte offenbar nicht jeden.

Selbst dann nicht, als die Fachleute genau schilderten, wie aufwendig und mühsam es für die Angestellten in der Verwaltung sei, bei jedem Arbeitsschritt erst mal gucken zu müssen, in welchem Abrechnungsgebiet die Adresse eines Bürgers liegt. Und dann zu prüfen, welche Vorschriften dort genau gelten. Und dann niederschreiben zu müssen, für welches der Gebiete sie an welchem Arbeitstag wie lange genau tätig gewesen sind.

Gleiche Satzungen, nicht gleiche Gebühren

Welche Vorteile die Vereinheitlichung denn für die Bürger habe, lautete eine Frage aus dem Plenum. Die Fachleute von der Kommunalverwaltung führten eine bessere Transparenz und Vergleichbarkeit der Gegebenheiten in den Abrechnungsgebieten ins Feld. Und dass die Bearbeitung durch die Verwaltung voraussichtlich auch schneller und reibungsloser laufen werde.

Da einige Köpfe weiter skeptisch die Köpfe gewiegt wurden, hoben die Experten hervor, dass früher oder später eine Angleichung stattfinden müsse und es keinen guten Grund gebe, bis zum letztmöglichen Zeitpunkt zu warten. Die Gebührenhöhe müsse schließlich nicht zeitgleich mit der Vereinheitlichung der Satzungen angepasst werden. Sprich: Es muss dadurch kein Wert ermittelt werden, der für beide ehemaligen Verbandsgemeinden gilt – was für die Bewohner in Grünstadt-Land nachteilig wäre, da sie aktuell deutlich weniger zahlen als die Bürger in der ehemaligen Verbandsgemeinde Hettenleidelheim.

Das führte dann doch noch einen Konsens herbei. Jedenfalls wurde dem Verbandsgemeinderat – ganz ohne Gegenstimmen – empfohlen, die Satzungen in der vorgeschlagenen Form zu beschließen.

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