Leiningerland Trinkwasser: Warum demnächst Gebührenerhöhungen anstehen

Wasser ist ein teures Gut.
Wasser ist ein teures Gut.

Dass die Gebühren für Trinkwasser und Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Leiningerland kräftig steigen müssen, ist seit längerem klar. Doch wie sollen die Entgelte gestaltet werden?

Ein Investitionsstau aus der Vergangenheit, Inflation, hohe Energiepreise und Tariferhöhungen sind die Gründe für die notwendige Gebührenerhöhung. Inzwischen klaffen große Lücken zwischen Einnahmen und Ausgaben. Im Abrechnungsgebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Hettenleidelheim liegen die Defizite bei 231.000 Euro (Versorgung) und 523.000 Euro (Entsorgung), im Gebiet der einstigen Verbandsgemeinde Grünstadt-Land bei 407.000 und 1,5 Millionen Euro.

Nun ist die Frage: Sollen der Bezug von Frischwasser und das Aufbereiten des Abwassers auf einen Schlag teurer werden, oder sollen sich die Entgelte eher in Häppchen erhöhen? Für die Kalkulation hat die Verwaltung mit Hilfe der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Burret aus Ludwigshafen sechs Jahre in den Blick genommen: drei abgelaufene, das aktuelle und zwei künftige. Auf der Grundlage der Zahlen hat die GmbH verschiedene Vorschläge für die Ausgestaltung der Gebühren gemacht.

Einheitlicher Stand angestrebt

Langfristiges Ziel sei es, die beiden Abrechnungsgebiete auf einen einheitlichen Stand zu bringen, erläuterte Bürgermeister Frank Rüttger (CDU) im Werkausschuss am Donnerstag. Etwa beim Vorwegabzug. Dabei wird pauschal ein gewisser Teil des entnommenen Trinkwassers abgezogen und als verringerte Schmutzwassermenge angesetzt. In den fünf Dörfern der früheren VG Hettenleidelheim wurden fünf Prozent abgezogen, in den anderen 16 Kommunen zehn Prozent. „Wir streben für alle 21 Ortsgemeinden fünf Prozent an“, sagte Rüttger. Mit einem privat zu installierenden Gartenwasserzähler, der mit 15 bis 35 Euro zu Buche schlage, lasse sich exakt ermitteln, ob die Pauschale zutreffe oder nicht. „Für den Verbraucher wird stets die günstigere Variante genommen“, versicherte der Bürgermeister.

Auf eine Linie gebracht werden muss auch das Verhältnis von Grundgebühr und Benutzungsentgelt. Auf dessen Höhe hat der Bürger über seinen Verbrauch Einfluss. Zu entscheiden war zudem, ob in die Abgaben ein Mindestgewinn eingepreist werden soll. „Haben wir da überhaupt eine Wahl?“, wollte Axel Mattern (SPD) wissen. Wirtschaftsprüfer Michael Nestler sagte, dass es einen gewissen Spielraum gebe. Grundsätzlich sei ein Wirtschaftsbetrieb zwar nach der Gemeindeordnung gehalten, in das Entgelt einen angemessenen Zins für sein eingesetztes Kapital einzurechnen. Da aber die Belastung der Bürger aktuell schon sehr hoch sei, könne vorerst auf den Mindestgewinn verzichtet werden.

Grundbetrag eher niedrig

Winfried Wolff (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass niedrige und für alle gleiche Gebühren das falsche Signal seien. Rüttger wies darauf hin, dass auf der Website der Verbandsgemeinde und im Amtsblatt regelmäßig Wasserspartipps veröffentlicht werden. „Und nach der Rechtslage ist es so, dass wir niemanden für einen überdurchschnittlichen Verbrauch bestrafen dürfen. Der Gemeinde- und Städtebund hat uns geraten, beim einheitlichen Preis zu bleiben“, so der Bürgermeister. Einig war man sich, den Grundbetrag eher niedrig anzusetzen, um den Anreiz zum Reduzieren des Verbrauchs zu vergrößern.

Die Verwaltung hatte verschiedene Varianten errechnet – für Haushalte unterschiedlicher Größe, einen Industriebetrieb und einen Weinbaubetrieb. Nimmt man im Abrechnungsgebiet Grünstadt-Land eine Grundgebühr von nur 15 Prozent an und den durchschnittlichen Verbrauch eines Vier-Personen-Haushalts, so verteuert sich das Trinkwasser pro Jahr bei der Kalkulation ohne Mindestgewinn um 4,68 Prozent und mit Gewinn um 29,62 Prozent. Beim Abwasser müssten bei diesem Beispiel 26,84 beziehungsweise 38,38 Prozent mehr bezahlt werden.

Eine Empfehlung an den Verbandsgemeinderat sprach das Gremium nicht aus. Dieser tagt am 23. März und soll über die Gebührenanpassung entscheiden.

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