Grünstadt / Eisenberg
Toter vom Erdbeerfeld: Diese wichtige Frage scheint geklärt
Nahezu unversehrt wirkte nach Ermittlerangaben der Leichnam, den Erntearbeiter am 19. Mai gegen 5.50 Uhr auf einem Erdbeerfeld zwischen Hettenleidelheim und Eisenberg entdeckten. Der leblose Körper zeigte nur kleine Riss- und Schürfwunden an den Händen. Doch eine gute Woche später zeigte eine Obduktion: Der 23-jährige Grünstadter war inneren Verletzungen erlegen, die wohl von einem Verkehrsunfall stammten.
Sein Fahrrad ist verschwunden
Genauere Rückschlüsse auf einen Unfallhergang erlauben die Befunde der Rechtsmediziner allerdings nicht. Die Ermittler wissen, dass sich der Mann vor allem mit einem hellen Mountainbike fortbewegt hat – und dass es seit jener Nacht verschwunden ist. Ob er den fatalen Unfall tatsächlich als Fahrradfahrer hatte, ist laut Staatsanwaltschaft trotzdem unklar. Und es gibt bislang auch keine Hinweise, die zu einer möglichen Unfallstelle führen.
Der Leichnam des Grünstadters lag am Rand eines Erdbeerfelds, und dorthin führt lediglich ein Feldweg. Wenn ihn in unmittelbarer Nähe ein Fahrzeug erfasst hätte, wäre es also wohl am ehesten eine Landmaschine gewesen. Doch Spuren so einer Kollision haben die Ermittler vor Ort ebenso wenig gefunden wie Hinweise darauf, dass jemand den Mann nach einem Zusammenprall auf einer regulären Straße bis auf den Acker transportiert haben könnte.
Leichnam ohne Schuhe
Unklar ist auch, wo der Grünstadter in den letzten Stunden seines Lebens überhaupt war oder was ihn in die Richtung der Erdbeerfelder hätte führen können. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagt: „Zu seinem Bewegungsprofil vor dem zum Tode führenden Ereignis und zu sonstigen Bezügen des Verstorbenen zum Raum Hettenleidelheim-Eisenberg liegen derzeit nicht vor.“ Mysteriös bleibt zudem, was aus seinen Schuhen geworden ist.
Als die Erntearbeiter den etwa 1,75 Meter großen Grünstadter tot im Erdbeerfeld entdeckten, trug er laut Polizei eine hell- und dunkelbraun karierte Jacke, einen grauen Kapuzenpullover und eine olivgrüne Jogginghose. Von seinen gelben Stiefel hingegen fehlt jede Spur. Doch allen rätselhaften Umständen zum Trotz: Eine Frage scheint geklärt. Und die ist von entscheidender Bedeutung, falls jemals ein Schuldiger gefunden wird.
Mord durch verweigerte Hilfe?
Wer in einen Unfall verwickelt und danach noch selbst dazu in der Lage ist, muss Verletzten helfen. Wer hingegen als Beteiligter jemanden einfach sterben lässt, kann fürs Nichtstun so bestraft werden wie jemand, der aktiv eine andere Person umgebracht hat. Erst recht gilt das, wenn etwa ein Verursacher seinen eigenen Fahrfehler vertuschen will: Da droht ein Urteil wegen „Mordes durch Unterlassen“ und mithin die lebenslange Haft.
Doch das gilt nur, wenn das Opfer tatsächlich noch hätte gerettet werden können. Für den 23-Jährige hingegen hätte es offenbar ohnehin keine Chance mehr gegeben. „Nach der zum Tode führenden Ursache bestand nach dem Ergebnis der Obduktion noch eine Handlungsfähigkeit von maximal zwei Minuten“, erläutert die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. „Das deutet darauf hin, dass der Tod auch bei sofortiger Hilfe nicht hätte verhindert werden können.“
