Leiningerland RHEINPFALZ Plus Artikel Sondervermögen: Wie es in der VG Leiningerland weitergeht

Um die 18 Millionen Euro fließen in die VG Leiningerland. Sie dürfen aber nicht willkürlich verplant werden.
Um die 18 Millionen Euro fließen in die VG Leiningerland. Sie dürfen aber nicht willkürlich verplant werden.

Bürgermeister Daniel Krauß gibt einen Ausblick, wie die nächsten Schritte rund um die vom Bund stammenden 18 Millionen Euro sind. Ein Faktor entspannt die Situation.

Wie das Sondervermögen des Bundes am ehesten eingesetzt werden könnte, beschäftigt die Verwaltung der Verbandsgemeinde Leiningerland schon seit Beginn des Jahres. Hintergrund sind einerseits Fristen, die auf VG-Seite einzuhalten sind, andererseits aber auch diverse offene Fragen. Deshalb haben nun zuerst Bau- und Finanzausschuss und schließlich auch der VG-Rat darüber beraten.

Hieß es laut VG-Bürgermeister Daniel Krauß (SPD) im Ausschuss noch, die Kommune müsse der Kreisverwaltung bis Mitte April ein Konzept über geplanten Projekte vorlegen, hat sich die Lage inzwischen relativiert: Nach einer Abstimmung mit dem Innenministerium steht fest, dass Themenblöcke bis dahin ausreichten. Der Kreis berate im Juni darüber, was der Verbandsgemeinde Zeit verschafft. Bis dahin sollen die Themenkomplexe auf VG-Ebene erarbeitet sein. „Aber wir werden uns nicht treiben lassen“, fügte Krauß an den VG-Rat gerichtet an.

Schule und Brandschutz stehen ganz oben

Hinzu kommt, dass für Anfang April eine Informationsveranstaltung des Landes geplant sei, bei der es um die Förderrichtlinien geht. Die sind bisher noch unklar. Bisher wissen die Kommunen lediglich ungefähr, in welchen Bereichen das Geld – mehr als 17,63 Millionen Euro für die VG – ausgegeben werden darf.

Was die möglichen Förderbereiche angeht, stehen laut Krauß die Themen Schule und Brandschutz oben auf der Liste. Auch der Ausbau von Radwegen im Zuge von Radwegekonzepten habe Priorität. Für Vorschläge vonseiten der Fraktionen stehe die Verwaltung offen.

Die Ausschussmitglieder diskutierten trotz der noch offenen Ausgangssituation vorab, für welche Projekte das Vermögen eingesetzt werden könnte. Ob das Geld bei Projekten im Verkehrsbereich für den Ausbau oder Neubau nutzbar sei, war eine Frage aus dem Gremium. Laut Krauß ist im Verkehrsbereich viel durch das Sondervermögen förderfähig. Ausnahmen bilden die „Unterhaltsmaßnahmen“, also Kosten, um beispielsweise Straßen instand zu halten. „Flickarbeiten werden nicht bedacht“, so der VG-Chef.

Über Geld entscheidet VG

Edwin Gaub (CDU) fragte, ob Freiflächen für Photovoltaikanlagen gefördert werden könnten. Diese seien vorrangig keine kommunale Aufgabe, so Krauß. „Wir lassen uns das bestätigen.“ Gauß empfahl der Verwaltung, zu prüfen, ob Ladestationen für E-Autos gefördert werden können.

Viel Zustimmung gab es für Krauß für den Hinweis, dass die Hoheit über das Sondervermögen bei der VG bleiben solle. Alternativ hätte das Geld prozentual an alle Ortsgemeinden ausgezahlt werden können. Obrigheims Ortschefin Nicole Eicher (FWG) betonte, dass in diesem Fall ein Schlüssel anzulegen wäre, der erst einmal ermittelt werden muss. „Es ergibt Sinn, das über die VG zu machen“, sagte sie. Krauß ergänzte, dass VG-Projekte ohnehin in irgendeiner der 21 Ortsgemeinden stattfänden. Dadurch profitierten am Ende ohnehin alle davon.

Das Sondervermögen ist vergangenes Jahr von der Bundesregierung beschlossen worden. Rheinland-Pfalz bekommt von den 500 Milliarden Euro 4,5 Milliarden Euro zugewiesen. 60 Prozent gehen an die Kommunen, den Rest behält das Land. Zusätzlich steuert das Land für die Kommunen 600 Millionen Euro aus eigenen Mitteln bei.

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