Neuleiningen RHEINPFALZ Plus Artikel Rüttger: Obergasse soll dieses Jahr wieder frei sein

Die Arbeiten sind angekündigt.
Die Arbeiten sind angekündigt.

Noch ist keiner der sechs L-Steine, die die Obergasse in Neuleiningen seit langem unpassierbar machen, bewegt worden. Stattdessen hängt an dem Bauzaun vor der Betonmauer, die Anwohner Fausto Sauer im Oktober 2017 quer über die Fahrbahn errichten ließ, ein Zettel.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Zweibrücken vom 2. Februar hat Fausto Sauer die Obergasse in Neuleiningen unverzüglich wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Obwohl der Beklagte die Entscheidung offensichtlich nicht angefochten hat, ist seither noch nichts geschehen. „Es ist uns nicht bekannt, dass gegen die nicht zugelassene Revision des Urteils Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht wurde“, teilt eine Sprecherin des Pfälzischen Oberlandesgerichtes auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. „Von dort ist bisher jedenfalls keine Aktenanforderung bei uns eingegangen.“ Deshalb seien die Akten des Verfahrens im März an das Landgericht Frankenthal zurückgeleitet worden. Jenes hatte in erster Instanz bereits am 25. September 2018 entschieden, dass die Mauer verschwinden müsse.

Nach wie vor sorgt die Barriere aus sechs L-Steinen jedoch dafür, dass die Obergasse hinter dem Anwesen von Sauer selbst für Fußgänger unpassierbar ist. Auf einem handgeschriebenen Zettel am Zaun davor wird nun darauf hingewiesen, dass ab Mittwoch, 24. März, 11 Uhr, mit Straßenbauarbeiten zu rechnen sei. „Die Baustellenzufahrt muss frei zugänglich sein“, heißt es da. Damit wird auf das Auto des Nachbarn angespielt, das auf dem jahrelang voll gesperrten Stück Straße vor dem Bauzaun parkt, wie Verbandsbürgermeister Frank Rüttger (CDU) bestätigt. Momentan dürfe das Fahrzeug dort aber stehenbleiben, denn „Herr Sauer kann nicht einfach loslegen“. Schließlich sei die Obergasse Eigentum der Ortsgemeinde. Für die Wiederherstellung der Straße sind 50.000 Euro in den Haushalt eingestellt worden. Die Hälfte wird als Sicherheitsleistung vom Beklagten gefordert.

Verbandsgemeinde muss tätig werden

„Wir müssen die bautechnische Umsetzung gemeinsam koordinieren“, sagt Rüttger, der mit Sauer einen Konsens finden will. Der Anwohner könne nur den Abriss der L-Steine übernehmen, danach müsse die Verbandsgemeinde Leiningerland tätig werden. „Wir haben einen Statiker beauftragt, auch ein Bodengutachter soll die Arbeiten begleiten“, so der Bürgermeister. Schließlich müsse sichergestellt werden, dass die Obergasse am Ende dem Verkehr standhält, und dass das Wohnhaus von Fausto Sauer keinen (weiteren) Schaden nimmt. Das alte Gebäude war mehrfach durch Wasserrohrbrüche in Mitleidenschaft gezogen worden. Um es zu stabilisieren, hatte der Eigentümer seinen Gewölbekeller rekonstruieren lassen, wobei die Kuppe nur wenige Zentimeter unter der Straßenoberfläche liegt. Damit darüber fahrende Autos das fragile Konstrukt nicht zum Einstürzen bringen, sperrte Sauer die Obergasse kurzerhand mit besagter Betonmauer. Durch den Wiederaufbau des zuvor jahrzehntelang zugeschütteten Kellers ist laut Rüttger aber auch die Entwässerungssituation im Untergrund verändert worden.

Bevor mit der Wiederherstellung der Straße angefangen werden kann, braucht die Verbandsgemeinde jedoch noch einen Titel für die Ersatzvornahme. Der entsprechende Antrag ist beim Landesgericht Frankenthal gestellt worden. Gegen den Beschluss der Zwangsvollstreckung könne wiederum Beschwerde eingelegt werden, informiert die Sprecherin des Oberlandesgerichtes. Rüttger zeigt sich dennoch zuversichtlich: „Ich bin guter Dinge, dass die Obergasse noch in diesem Jahr geöffnet wird.“

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