Der Leiningerland-Jahresrückblick
Oktober 2023: Was lange währt, wird nicht immer gut
Einweihungsfeier im Kulturzentrum Oberhof
Nach sieben Jahren Planungs- und Bauzeit für die Sanierung des Leininger Oberhofs kommt es doch auf ein paar Wochen nicht an: Die Einweihungsfeier des für 8,5 Millionen Euro frisch sanierten Kulturzentrums konnte im Oktober mit den künftigen Nutzern auch gefeiert werden, ohne dass diese schon (komplett) in ihr neues Domizil eingezogen waren. Der Umzug einer Musikschule mit sperrigen Kesselpauken und großen Tuben oder einer Stadtbücherei mit gut 30.000 Büchern dauert nun mal.
Besucher und Mitwirkende haben allerdings bei dem Fest schon mal reinschnuppern können, was für die Nutzer der Säle im ehemals barocken Schloss bald möglich ist: auch – und gerade – gemeinsam. Denn die Musikschule der Stadt und VG Leiningerland, das Grünstadter Akkordeon-Orchester, die TSG Blaskapelle sowie die Bibliothek (mit eigenem Veranstaltungssaal) haben – nun alle unter einem Dach – doch erhebliches kulturelles Potenzial.
Das lange Zeit in Grünstadt kaum beachtete, jetzt aber schmucke historische Gebäude hätte es auf jeden Fall verdient, ausgiebig genutzt zu werden und damit viel öfter (positiv) in der Öffentlichkeit zu stehen. Die 8,5 Millionen Euro, die aus Steuern investiert wurden, übrigens auch. Wer weiß: Vielleicht müssen VG und Stadt nach dem Umzug der Musikschule von der Schlachthofstraße ins Kulturzentrum künftig weniger tief in die Tasche greifen, um sie vor der Insolvenz zu bewahren.
Ob Musikveranstaltungen in der Neugasse auch gut gegen die Taubenplage in der Obergasse sind? Wohl eher nicht: Wer auf Gehwege kackt, hat meist keinen Sinn für Kultur.
Hochwasserschutz in Kleinkarlbach
Wenn’s nicht so zynisch wäre, könnte man mutmaßen, dass die Behörden für die Förderung eines Kleinkarlbacher Regenrückhaltebeckens ein echtes Hochwasser abwarten wollen: Um zu sehen, ob die Kosten fürs Becken vielleicht geringer sind als der Schaden, den der Eckbach in einem überfluteten Kleinkarlbach anrichten würde.
Neben der Tatsache, dass ZWÖLF Jahre nach dem Beschluss und ZEHN Jahre nach dem Grundstückskauf nun immer noch kein Spatenstich fürs Rückhaltebecken in Sicht scheint, ist das Schlimme daran: Die irre klingende Mutmaßung über die Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Retentionsfläche zu Hochwasserschäden war tatsächlich mal Teil der Forderungen in dem laaaaangen bürokratischen Verfahren.
Die im Laufe der Jahre geforderten Bodengutachten oder Wirtschaftlichkeitsberechnung, Umweltverträglichkeitsstudie, Hochwasserschutzkonzept sowie verbummelten Planfeststellungsbeschluss zu schildern, würde an dieser Stelle auch viiiiel zu weit führen. Nur dies sei gesagt: Die kopfschüttelnden Kleinkarlbacher Gemeinderäte haben in ihrer Oktobersitzung – ZWÖLF Jahre nach dem Grundsatzbeschluss – erneut ein Planfeststellungsverfahren für das 1500 Quadratmeter große Regenrückhaltebecken auf den Weg gebracht. Wohl wissend, dass die 1300 Kubikmeter Fassungsvermögen einen Hochwasser-Eckbach nicht verhindern (aber vielleicht etwas lindern) können. Wohl wissend, dass man weder mit den im Jahr 2013 ermittelten Kosten in Höhe von 200.000 Euro, noch mit den 2021 geschätzten 421.000 Euro hinkommen wird. Und immer noch nicht wissend, wie viel Wasser den Eckbach runter fließen muss, ehe dieses Regen-Rückhaltebecken wirklich gebaut wird.
Ob ein überflutetes Kleinkarlbach beschleunigende Wirkung auf den Baubeginn hätte? Man will es eigentlich gar nicht wissen.
Kreuzerweg soll zur Fahrradstraße werden
Der Grünstadter Stadtrat hatte im April 2022 ein ausgearbeitetes Radwegekonzept verabschiedet – mit der konkreten Umsetzung einer ersten Maßnahme tut sich das Gremium aber 18 Monate später immer noch schwer: Die Entscheidung darüber, wie der Kreuzerweg nun zur Fahrradstraße werden soll, wird wieder vertagt.
Der Kreuzerweg hatte sich auch deswegen als Vorrangstraße für Radler angeboten, weil dort viele Kinder und Jugendliche zu zwei großen Schulen – Leininger Gymnasium und Dekan-Ernst-Schule – unterwegs sind. Wenn sich auf der geraden Kreuzerweg-Strecke die Autofahrer den Radfahrern unterordnen müssten, hätte es den äußerst positiven Nebeneffekt, dass den Rasern dort das Rasen erschwert wird. Ähnliches gilt auch für den recht stark befahrenen Südring und die Richard-Wagner-Straße: Sie verlieren ihren Vorrang-Status und bekommen nach dem beschlossenen Konzept Stopp-Schilder.
Klar, durch die Verkehrsänderung hätten wesentlich mehr (wahlberechtigte) Autofahrer Nachrang, als junge Fahrradfahrer Vorrang hätten. Ob diese Erkenntnis so kurz vor der Kommunalwahl eine Rolle – zumindest im Unterbewusstsein – bei den Fragen, Bedenken und schließlich der Vertagung gespielt hat?! Man kann es sich eigentlich schwer vorstellen: Schließlich wäre mit dem Argument der Autofahrer-Mehrheit nicht eine einzige Fußgängerampel installiert worden. Warten wir mal ab, ob, wie und vor allem, wann der Kreuzerweg eine Fahrradstraße wird. Wie gesagt: Grundsätzlich beschlossen ist es ja.
Winzerfestumzug in Bockenheim
Im Gegensatz zu vielen Kerweumzügen ist der Winzerfestumzug in Bockenheim noch nicht tot. Für die 31 Nummern zeigten sich die über 8000 Zuschauer äußerst dankbar: Die Teilnehmer hatten – vorwiegend zu Fuß – den hohen Sicherheitsauflagen getrotzt und damit dem Fest auch seinen besonderen Charakter erhalten. In Grünstadt dagegen mussten die Organisatoren mangels Interesse der Teilnehmer den Plan für einen großen Umzug am Fasnachtsdienstag wieder begraben. Ob die wenigen Umzüge – egal ob zur Kerwe oder Fasnacht –, die es noch in unseren Dörfern gibt, auf Dauer überleben können?
Katzen werden zu Opfern von Tierhassern
In Obrigheim war es eine Luftgewehr-Kugel, durch die eine Katze ihr Auge verlor, in Tiefenthal war es der Pfeil einer Armbrust, durch den eine Katze sogar tödlich verletzt wurde. Es ist immer wieder unbegreiflich, was Tierhasser zu solch grausamen Taten veranlasst. Immerhin gelten in solchen Fällen Tiere juristisch nicht mehr als Sache. Die Polizei ermittelt nicht – wie vor gar nicht allzu langer Zeit – wegen vielleicht leichter Sachbeschädigung, sondern wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Den Tierhassern droht – falls man ihnen die Tat tatsächlich gerichtsfest nachweisen kann – eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Was die um ihren vierbeinigen Freund trauernden Herrchen und Frauchen wohl von diesem Strafrahmen halten?!