Leiningerland RHEINPFALZ Plus Artikel Mit Bitcoin-Gewinnen geködert: Mann um 11.000 Euro betrogen

Via Whatsapp in die Falle gelockt: Den intensiven Kontakt zu ihrem Opfer haben die Kriminellen per Nachrichten-Chat aufgebaut.
Via Whatsapp in die Falle gelockt: Den intensiven Kontakt zu ihrem Opfer haben die Kriminellen per Nachrichten-Chat aufgebaut.

Das böse Erwachen kam, als er seine Bitcoins wieder in Euros umwandeln wollte: Betrüger haben einem Mann aus dem Leiningerland mit einer vermeintlichen Krypto-Anlage viel Geld abgenommen. Das Opfer dachte derweil, es würde einen beeindruckenden Gewinn einstreichen.

Es beginnt mit einem vermeintlichen Irrtum. „Bist du da?“, will jemand von einem Mann aus der Verbandsgemeinde Leiningerland wissen. Der Empfänger allerdings kennt die Absenderin dieser Whatsapp-Nachricht nicht. Er geht daher davon aus, dass sie sich mit der Nummer vertan hat – und schickt ihr eine Antwort, die sie auf ihr Versehen aufmerksam machen soll. Doch daraus wird mehr: Es entwickelt sich eine intensive Online-Plauderei, die sich über mehrere Monate hinziehen wird.

Gechattet wird über Alltagsthemen – und schließlich auch über Geldanlage-Möglichkeiten. Seine neue Online-Bekanntschaft hatte für den Mann einen Tipp: Er solle sein Geld in Bitcoins investieren. Diese Digitalwährung ist berüchtigt, weil Kriminelle sie gerne für illegale Transaktionen nutzen. Und weil ihr Kurs in den vergangenen Jahren immer wieder heftig schwankte, hat sie manchem Pechvogel herbe Verluste eingebrockt. Andererseits: Glückspilzen hat sie auch sagenhafte Gewinne beschert.

Mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Der Mann aus dem Leiningerland lässt sich von den Gewinnaussichten überzeugen, eröffnet ein Bitcoin-Wallet und schiebt nach und nach 11.000 Euro auf dieses Digital-Konto. Dafür muss er noch nicht einmal selbst herausfinden, wie das praktisch geht: Seine nette Whatsapp-Bekanntschaft steht ihm hilfreich zur Seite, gibt ihm Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Und prompt kann er sich über Gewinne freuen, von denen ein weniger wagemutiger Anleger mit Festgeld-Konto oder Fondssparplan nur träumen kann.

Wie es um sein virtuelles Vermögen steht, wird ihm regelmäßig in einer Art Report mitgeteilt: Dank Kurssteigerung hat er demnach innerhalb weniger Monate einen Gewinn von 62.000 Euro gemacht. Als er den dann einstreichen will, gibt es allerdings ein Problem: Die Auszahlung wird ihm verweigert. Kein Grund zur Panik, versichert ihm seine Whatsapp-Bekanntschaft: Er muss nur noch eine Art Bearbeitungsgebühr zahlen, die soll sich auf knapp 2000 Euro belaufen. Darauf lässt sich der Mann dann aber doch nicht mehr ein.

Bekanntschaft wohl nicht existent

Er geht zur Polizei, für die ist schnell klar: Er ist auf Betrüger hereingefallen. Die mitteilsame Whatsapp-Frau mit dem nach Ermittler-Einschätzung durchaus attraktiven Profilbild gibt es demnach wohl gar nicht. Und das aufs Bitcoin-Wallet einbezahlte Geld des Manns aus dem Leiningerland lässt sich nicht zurückholen. Denn während Behörden auf gewöhnliche Bankkonten zugreifen und das dort verbuchte Vermögen beschlagnahmen können, kommen sie bei Kryptowährungen schnell an ihre Grenzen.

Besonders eindrücklich haben rheinland-pfälzische Strafverfolger das vor ein paar Jahren erleben müssen. 2016 stürmte eine Spezialeinheit der Polizei im südpfälzischen Rülzheim das Zentrallager der Dealer-Gruppe „Chemical Love“, die es zum deutschen Marktführer im Online-Drogenhandel gebracht hatte. Die Ermittler fanden jede Menge Rauschgift – und einen Computer, von dem aus der Bandenchef das Bitcoin-Wallet mit seinen kriminellen Einnahmen verwaltete. Auch der Rechner wurde daraufhin beschlagnahmt.

Ermittlern fehlt die Zugriffsmöglichkeit

Anschließend konnte die Justiz vom sichergestellten Laptop aus zwar beobachten, was auf dem virtuellen Konto geschah. Doch um es zu leeren, fehlte den Strafverfolgern ein Code. Und kontoführende Kreditinstitute, die sich in die Pflicht nehmen ließen, gibt es in der Krypto-Welt nicht. Die Drogenerlöse wurden kurz nach dem endgültigen Urteil gegen den Dealer-Boss von Unbekannten weggebucht – der Landeskasse ist ein Bitcoin-Vermögen entgangen, das in den Folgejahren bis zu 20 Millionen Euro gebracht hätte.

Im Fall des betrogenen Bitcoin-Anlegers aus dem Leiningerland haben die Kriminellen sich noch zusätzlich gegen Ermittler-Zugriff gewappnet: Nach Polizeiangaben leiteten sie seine Einzahlungen ruckzuck weiter, sodass sein virtuelles Konto ohnehin sofort wieder leer war. Ansetzen könnten Ermittler daher höchstens noch mit der Telefonnummer der vermeintlichen Whatsapp-Bekanntschaft. Doch die kann gefälscht sein, und außerdem führt sie ins Ausland – nachgehen ließe sich ihr nur mit hohem bürokratischen Aufwand.

Wie schützt man sich?

Dass der Mann aus dem Leiningerland sein vermeintlich so gewinnbringend investiertes Geld jemals wiederbekommt, ist also reichlich unwahrscheinlich. Bleibt die Frage, wie man sich vor solchen Betrügereien schützen kann. Die Polizei rät zu Misstrauen, wenn einem allzu lukrative Geldgeschäfte in Aussicht gestellt werden. Und wenn man – unter welchem Vorwand auch immer – online von Unbekannten angeschrieben wird. Außerdem mahnen die Grünstadter Ermittler dazu, mit eigenen Daten zurückhaltend umzugehen.

Hintergrund: Es kann durchaus sein, dass die Betrüger bei Whatsapp einfach nur reihenweise Ziffernfolgen möglicher Telefonnummern zusammengesetzt und dann auf gut Glück ihre „Bist du da?“-Nachrichten verschickt haben. Doch haben sie in diesem Fall für die ausführlichen Whatsapp-Plaudereien eine Menge Zeit investiert. Was ein Hinweis darauf sein könnte, dass sie doch etwas zielgerichteter vorgingen. Potenzielle Opfer könnten sie beispielsweise anhand grober Eckdaten – etwa zu Alter oder Interessen – ausgewählt haben.

Daten können bei Kriminellen landen

Derartige Informationen sammeln Unternehmen gerne ein, wenn Menschen online etwas bestellen oder bei Gewinnspielen mitmachen. Und durch Hacker-Attacken oder illegale Daten-Deals können solche Angaben am Ende auch bei Kriminellen landen, die sie für ihre Zwecke nutzen – zum Beispiel, um jemandem scheinbar irrtümlich eine Whatsapp-Nachricht zu schicken und ihn dann in eine intensive Online-Plauderei zu locken.

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