Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel „Chemical love“: Strafe für Dealer-Boss jetzt „in Stein gemeißelt“

War auch bei Facebook präsent: die Drogen-Bestellseite „Chemical love“.
War auch bei Facebook präsent: die Drogen-Bestellseite »Chemical love«. Foto: Hämmelmann

Landauer Richter haben am Montag die Summe des Drogengelds reduziert, das der frühere Boss des Rauschgiftversands „Chemical love“ abgeben muss. Denn dazu hatte der Bundesgerichtshof eindeutige Vorgaben gemacht. Weniger klar wirkte hingegen, was die Kontrollinstanz zur Höhe der Strafe von fast 15 Jahren gesagt hat. Also wurde darum nochmals gerungen.

Ein wenig verkürzen, sagt der Verteidiger Achim Bächle im Schlussplädoyer, sollten die Landauer Richter die Haftzeit für seinen Mandanten schon noch. Schließlich haben sie zu korrigieren, was ihre Kollegen vor gut zwei Jahren in einem ersten Verfahren gegen den einstigen „Chemical love“-Boss falsch machten. Unter anderem hat der Bundesgerichtshof bemängelt: Den Südpfälzern unterlief ein Fehler, als sie ein früheres Urteil gegen den mittlerweile 33-Jährigen mit der Buße für seine neuen Verbrechen verrechneten und auf fast 15 Jahre Gefängnis kamen.

Allerdings steht im Beschluss aus Karlsruhe zugleich: Es soll trotzdem bei dieser Strafe bleiben. Weil sie nicht milder ausgefallen wäre, auch wenn sie korrekt ermittelt worden wäre. Was Anwalt Bächle befremdlich findet, er sagt sinngemäß: Da hat sich der Bundesgerichtshof einen Trick erlaubt, den er untergeordneten Instanzen keinesfalls hätte durchgehen lassen. Doch ein anderer Aspekt aus dem ersten Landauer Urteil war den Karlsruher Kontroll-Richtern wichtiger – weil sie in diesem Punkt Regeln festschreiben wollten, die dann auch für andere Fälle gelten.

Guter Einblick in die Finanzen

Schon bisher war klar: Straftäter müssen herausrücken, was sie durch ihre Verbrechen ergaunert haben. Weshalb der frühere „Chemical love“-Boss zunächst dazu verdonnert wurde, dem Staat neben einem verschollenen, aber mit Drogengeld bezahlten Maserati noch zehn Millionen Euro zu überlassen. Denn immerhin war er bis zu seiner Festnahme im April 2016 Chef des größten Drogen-Versandhandels in Deutschland gewesen, hatte Online-Besteller per Post aus einem riesigen Rauschgiftlager im südpfälzischen Rülzheim beliefern lassen.

Bezahlen mussten die Kunden dafür in der Internet-Währung Bitcoin. Denn mit ihr lassen sich Finanzgeschäfte im Verborgenen abwickeln. Im „Chemical love“-Fall allerdings hat die Justiz jetzt guten Einblick: Sie hat dem 33-Jährigen einen Computer abgenommen, der zu seinem virtuellen Konto führt. Das können die Ermittler zwar nicht leeren, weil ihnen ein Passwort fehlt. Aber sie sehen, wie viel Vermögen noch drauf ist: tagesaktuell und ganz grob umgerechnet etwa vier Millionen Euro. Außerdem können sie nachvollziehen, wann welche Beträge ein- und ausbezahlt wurden.

Gewinnsumme neu berechnet

Doch wie die Landauer Richter im ersten Anlauf daraus eine Zehn-Millionen-Euro-Summe errechneten, hat dem Bundesgerichtshof missfallen. Im neuen Urteil aus der Südpfalz sieht das Endergebnis daher jetzt so aus: Das noch vorhandene Online-Vermögen wird nicht mehr in Euro eingefordert, sondern gilt – auch wenn das im Moment nur ein symbolischer Akt ist – schon in Bitcoins als beschlagnahmt. Und in echtem Geld berappen soll der einstige Großdealer nur, was er vor seiner Festnahme für seinen aufwendigen Lebensstil verjubelt hat.

Also schuldet der 33-Jährige dem Staat jetzt nur noch rund 1,5 Millionen Euro. Wie er die jemals bezahlen soll, ist zwar völlig offen. Doch wichtiger ist ihm und seinem Verteidiger einstweilen ohnehin, dass ihm wieder eine Drogentherapie zugebilligt wird. Schließlich hat der nach Angaben eines Psychiaters in „Wohlstandsverwahrlosung“ aufgewachsene Sohn eines einstigen Profi-Fußballers aus dem Raum Stuttgart schon seit dem Teenager-Alter Rauschgift genommen. Und mittlerweile beteuert er vehement, dass er davon endlich loskommen will.

Bessere Begründung für Therapie

Außerdem könnten Behandlungserfolge dazu beitragen, dass er recht frühzeitig wieder auf Bewährung freikommt. Doch im ersten Landauer Urteil vermisste der Bundesgerichtshof eine ordentliche Begründung dafür, dass ihn die Richter in ein Anti-Sucht-Programm schicken wollen. In der Neufassung werden ihre jetzt zuständigen Kollegen da nachbessern. Allerdings legen sie fest: Fünfeinhalb Jahre muss er schon abgesessen haben, ehe er mit einer auf zwei Jahre angelegten Therapie beginnen darf. Und: An der formal festgelegten Bußzeit werden sie nicht mehr rütteln.

Zwar gesteht der Vorsitzende Richter dem Verteidiger zu: Dass die von ihm bemängelte Volte des Bundesgerichtshofs – im ersten Anlauf haben die Südpfälzer Juristen die Strafe falsch berechnet, aber das Ergebnis soll trotzdem Bestand haben – vertretbar sei, lasse sich bezweifeln. Aber dass der 33-Jährige damit zu fast 15 Jahren Haft verurteilt worden ist, das bleibe „in Stein gemeißelt“.

Verteidigt den einstigen Chef-Dealer von „Chemical love“: Achim Bächle.
Verteidigt den einstigen Chef-Dealer von »Chemical love«: Achim Bächle. ARchivfoto: van
Sind vom Bundesgerichtshof korrigiert worden: die Landauer Richter im ersten Prozess.
Sind vom Bundesgerichtshof korrigiert worden: die Landauer Richter im ersten Prozess. Archivfoto: van
In Fußfesseln in den Gerichtsaal gebracht: der einstige Chef von „Chemical love“.
In Fußfesseln in den Gerichtsaal gebracht: der einstige Chef von »Chemical love«. Archivfoto: van
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