Grünstadt RHEINPFALZ Plus Artikel Carlsberg: CDU setzt sich für bessere Busverbindung ein

Bereits 2012 ist die Busverbindung zwischen Carlsberg und dem Leininger-Gymnasium in Grünstadt ein Thema gewesen. Damals stießen
Bereits 2012 ist die Busverbindung zwischen Carlsberg und dem Leininger-Gymnasium in Grünstadt ein Thema gewesen. Damals stießen Eltern das Thema an. Foto: Benndorf

Der Carlsberger CDU-Ortsverband startet einen neuen Anlauf, die morgendliche Busverbindung nach Grünstadt für Schüler des Leininger-Gymnasiums zu verbessern. Das Thema ist beileibe kein Neues – hat es 2018 sogar bis in den Petitionsausschuss des Landtags geschafft. Über die Rechtslage lässt sich allerdings auch trefflich streiten.

Das Thema Schulbus beschäftigt die Carlsberger schon seit Jahren: 2012 berichtete die RHEINPFALZ erstmals darüber, dass Schüler des Leininger-Gymnasiums nach ihrer morgendlichen Ankunft in Grünstadt mehr als 40 Minuten auf den Unterrichtsbeginn warten müssen. Eltern wie Kommunalpolitiker fanden das damals schon unzumutbar und sehen die Sache heute noch genauso. Deshalb weisen sie den Landkreis Bad Dürkheim nun erneut auf den Missstand hin.

„Wie bereits angesprochen, widerspricht die Schulbusverbindung von Carlsberg nach Grünstadt der Satzung des Landkreises“, heißt es in einem Brief des CDU-Ortsverbands Carlsberg an Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU). Es wird darüber informiert, dass die Schüler aus Carlsberg nach der Ankunft im Gymnasium 35 bis 44 Minuten auf den Schulstart warten müssen – und dass das mit rechtlichen Vorgaben nicht vereinbar sei. Der Zustand hält jedoch bereits seit mindestens sieben Jahren an, und es ist noch keine Besserung in Sicht.

Kreisverwaltung beurteilt die Rechtslage anders

Das hängt unter anderem damit zusammen, dass die Kreisverwaltung die rechtliche Situation anders bewertet als die Carlsberger. Im Wesentlichen wird in der Sache über vier kleine Wörter gestritten. Sie lauten „in der Regel“ und „erheblich“. In § 4 Absatz 2 der Satzung des Landkreises Bad Dürkheim über die Schülerbeförderung heißt es, dass

die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel „in der Regel“ nicht zumutbar ist, wenn die Ankunft oder Abfahrt an weiterführenden Schulen nicht innerhalb von 30 Minuten vor Beginn und nach Ende des Unterrichts erfolgt.

Weiter geht es mit den Richtlinien des Landkreises Bad Dürkheim über die Schülerbeförderung, die in Punkt 16.2 besagen, dass

die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Gymnasiasten im Allgemeinen unzumutbar ist, wenn die Wartezeit von 30 Minuten „erheblich“ überschritten wird.

Für die Kreisverwaltung Bad Dürkheim liegt der Fall damit klar. Sie hebt darauf ab, dass die Carlsberger Schüler keinen Anspruch auf kürzere Wartezeiten haben, weil mehr als 30 Minuten ja nur „in der Regel“ unzumutbar sind. Es könne sich also auch anders verhalten. Etwa, wenn der Bus Teil eines Gesamtverkehrsnetzes sei, der untrennbar mit Anschlussfahrten verbunden ist. Die Fahrzeiten des öffentlichen Busses anders zu legen, sei schon aus dem Grund nicht möglich.

Ein Schulbus würde 64.000 Euro im Jahr kosten

Eigens einen Schulbus von Carlsberg nach Grünstadt einzurichten, würde einer Berechnung der Kreisverwaltung aus dem Jahr 2018 zufolge knapp 64.000 Euro pro Schuljahr kosten, was im Ergebnis offenbar nicht verhältnismäßig wäre.

Darüber hinaus führt die Kreisverwaltung eine weitere Regelung aus ihrer Satzung ins Feld: Dort heißt es, dass Oberstufenschülern eine Fahrtzeit von 60 Minuten zugemutet werden dürfe. Zusammen mit den 30 Minuten Wartezeit am Schulort mache das 90 Minuten, die im Carlsberger Fall nicht erreicht seien, weil Busfahrt und Wartezeit zusammen nur rund eine Stunde ergäben.

Fachkanzlei hat die Sache überprüft

Etwas anders sieht das eine Kanzlei, die im Herbst 2018 ein Rechtsgutachten für die Gemeinde Carlsberg erstellt hat. Deren Anwälte nehmen in ihrem Schreiben wiederum Bezug auf ein kleines Wort, das da „oder“ lautet. In der Satzung des Landkreises zur Schülerbeförderung heißt es, dass Gymnasiasten die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar sei, wenn die Fahrzeit 60 Minuten „oder“ die Wartezeit in der Schule 30 Minuten überschreitet. Das „oder“ sei ein klarer Hinweis darauf, dass jede Voraussetzung für sich stehe und nicht beide miteinander kombiniert werden dürften, heißt es.

Auch zu der Frage, wann die zumutbare Dauer von 30 Minuten „erheblich“ überschritten ist, wird in dem Gutachten ein klarer Standpunkt eingenommen. „Als ,erheblich‘ sieht die Rechtsprechung in anderen Zusammenhängen gewöhnlich die Über-/Unterschreitung eines Ausgangswerts um 10 bis 20 Prozent oder mehr an“, steht in dem Gutachten. Und dass eine Überschreitung von 50 Prozent – also von 30 zu 45 Minuten – mit Sicherheit darunter falle.

Gutachten bezeichnet Lage als rechtswidrig

Ein Anspruch der Gymnasiasten auf Beförderung zur Schule ergebe sich aus § 69 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes, nach dem die Schülerbeförderung eine Pflichtaufgabe der Landkreise darstellt, bei der Schulbusse eingesetzt werden müssten, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar sei – wie im Carlsberger Fall. Die jetzige Organisation der Beförderung von dort nach Grünstadt sei rechtswidrig.

Das sieht auch Ingo Bellin so, Vorsitzender des CDU-Ortsverbands Carlsberg-Hertlingshausen, der für den neuerlichen Vorstoß in Sache Busverbindung verantwortlich zeichnet. Er berichtet von Eltern, die ihre Kinder jeden Tag zur Schule fahren, um ihnen die Wartezeiten zu ersparen. „Bei so was muss sich doch eine gütliche Einigung finden lassen“, meint er.

Beide Seiten an gütlicher Einigung interessiert

Die Kreisverwaltung in Bad Dürkheim hingegen lässt verlauten, dass das Linienbündel Grünstadt zwar Ende 2023 neu vergeben wird und die Carlsberger Problematik dabei berücksichtigt werden kann. Allerdings wäre durchaus denkbar, dass wegen der Anschlussfahrten im Liniennetz wiederum keine andere Möglichkeit bestehen wird.

Die Kreisverwaltung weist auch darauf hin, dass das Thema 2018 „Gegenstand einer Eingabe“ beim Bürgerbeauftragten des Landes war und dass der Petitionsausschuss des Landtags besagte Eingabe zurückgewiesen und damit ihre Rechtsauffassung bestätigt habe. Dennoch will Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld den Carlsberger Bellin diesen Monat zu einem Gespräch einladen, in dem die Situation noch einmal erörtert und über mögliche Lösungen gesprochen werden soll.

Wenn in der Angelegenheit nach so vielen Jahren eine endgültige Beurteilung der Rechtslage herbeigeführt werden sollte, bliebe den Parteien wohl nichts, als ein Gericht anzurufen. Diesen Schritt hat bisher aber kein Carlsberger in Betracht gezogen. Vielmehr hoffen Eltern wie Politiker auf eine gütliche Einigung zum Besten der Schüler.

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