Frankenthal
Teure Vergabefehler: Landesförderung in mehreren Fällen auf dem Prüfstand
Mit 900.000 Euro wollte das Land den Bau der 2020 eingeweihten Kindertagesstätte Weidstraße im Frankenthaler Vorort Eppstein bezuschussen. Doch ob diese Förderung tatsächlich komplett ausgezahlt wird, ist seit Sommer 2024 fraglich. „Schwere Vergabeverstöße“ waren laut rheinland-pfälzischem Bildungsministerium der Grund dafür, dass der Stadtverwaltung vergangenen August ein Teilwiderrufbescheid zugegangen ist. 270.000 Euro – und damit knapp ein Drittel der zugesagten Fördergelder – wurden bislang nicht ausgezahlt.
Gegen den Teilwiderruf hat die Stadt Frankenthal Widerspruch eingelegt. Die Begründung dafür sei jedoch erst „nach mehrmaliger Fristverlängerung vor zwei Wochen vorgelegt“ worden und befinde sich aktuell beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in der Prüfung, teilt ein Ministeriumssprecher auf Anfrage am Dienstag mit. Ein schnelles Ende scheint nicht in Sicht. Selbst wenn das LSJV auf der Mittelkürzung besteht, könnte die Stadt dagegen noch klagen. Bei der Stadt gibt man sich optimistisch. Man hoffe, dass mögliche Kürzungen der Fördermittel gegebenenfalls minimiert werden, hieß es im Mai in einer Stellungnahme auf Anfrage der Freien Wählergruppe (FWG).
„Schwere Verstöße“
Ein Bericht der internen Rechnungsprüfung hatte bereits 2022 angebliche Verstöße und Versäumnisse dokumentiert. In einer Vielzahl von Fällen sollen demnach Aufträge im Zusammenhang mit dem rund 4,6 Millionen Euro teuren Neubau der Kita in Eppstein nicht ausgeschrieben, sondern freihändig vergeben worden sein, also ohne wie eigentlich vorgeschrieben in ausreichender Anzahl Vergleichsangebote einzuholen – und teils ohne die Vorgänge entsprechend zu dokumentieren. Öffentlich wurden die Vorwürfe bereits im Mai 2023. Nach einer Meldung der Frankenthaler Prüfer sah auch das Landesamt vergangenes Jahr „schwere Vergabeverstöße bei der Umsetzung der Baumaßnahme Kita Weidstraße als erwiesen an“.
Und die Vorort-Kita ist nicht der einzige Fall, den das Land genauer unter die Lupe genommen hat. Auch bei zwei Projekten an der Carl-Bosch-Schule – der Sanierung von Fassade und Elektrotechnik in den Jahren 2019 bis 2022 – wurden Zuschüsse um knapp 25.000 Euro gekürzt. Die Rückforderung sei abgeschlossen, die Bescheide seien der Stadt bereits zugestellt worden, informiert das Land. Zugleich wurde aufgrund gestiegener Baukosten bei der rund 2,5 Millionen teuren Fassadenerneuerung eine Nachförderung von fast 500.000 Euro bewilligt.
Weitere Kitas und Schulen im Fokus
Geprüft werden mögliche Vergabeverstöße auch bei der Erneuerung der Waschräume der Kita Hans-Holbein-Straße. Bei Gesamtkosten von gut 170.000 Euro hatte das Land eine Förderung von mehr als 120.000 Euro zugesagt. Ob und wenn ja in welchem Umfang Geld einbehalten wird, ist hier noch nicht entschieden. Das aufwendige Prüfverfahren läuft. Im Herbst 2024 nannte die Stadt eine Summe von 30.000 Euro, die nicht ausgezahlt werden könnte. „Im Fall der Kita Hans-Holbein-Straße ist die Anhörung erfolgt, die Gegenseite hat sich dazu geäußert“, gibt das Bildungsministerium am Dienstag als Sachstand heraus. Da dieser Fall und die Kita Weidstraße „ähnlich gelagert sind und vom stadteigenen Rechnungsprüfungsamt Vergaberechtsverstöße moniert wurden, erfolgt die abschließende Prüfung zusammenhängend“.
Auch bei der rund drei Millionen Euro teuren Sanierung der Turnhalle des Karolinen-Gymnasiums, die im September 2020 eingeweiht wurde, könnte gegen Rechtsvorschriften verstoßen worden sein. Die bewilligte Summe von knapp 740.00 Euro sei noch nicht vollständig abgerufen, etwa 110.000 Euro stünden noch zur Auszahlung an. „Das kann erst nach Eingang des Schlussverwendungsnachweises geschehen, der muss bis Ende 2026 vorgelegt werden“, teilt das Bildungsministerium mit und stellt klar: Dafür, dass der ausstehende Betrag „nicht vollständig zur Auszahlung kommt, gibt es im Moment aus Sicht des Ministeriums keine Anzeichen“. Mit Vorlage des Schlussverwendungsnachweises könnte es sogar, wie im Fall Carl-Bosch-Grundschule, noch zu einer Nachbewilligung kommen. „Das hängt dann vom Inhalt des Nachweises ab.“
Vergabeverfahren umgestellt
Über die Fördermittelkürzung hinaus politische und verwaltungsinterne Konsequenzen zu ziehen, sei nicht Sache der Fördermittelgeber, stellt ein Sprecher auf Nachfrage klar. Dafür seien die Kommune selbst und die Kommunalaufsicht zuständig. In Frankenthal wurde im Januar diesen Jahres ein elektronisches Vergabemanagementsystem für alle Aufträge ab 10.000 Euro eingeführt. Außerdem habe es umfangreiche Schulungen für Mitarbeiter gegeben, regelmäßige Informationen zu aktuellen Themen des Vergaberechts seien geplant. In einer Stellungnahme der Verwaltung ist man überzeugt: Die Abarbeitung von Vergabeangelegenheiten sei dadurch verbessert, die Fehleranfälligkeit „erheblich reduziert“ worden.