Frankenthal Schottergärten: Kein generelles Verbot

Keine Chance für Bienen und andere Insekten: Schottergärten sind beliebt – aber umstritten.
Keine Chance für Bienen und andere Insekten: Schottergärten sind beliebt – aber umstritten.

Dass immer mehr Hausbesitzer mit sogenannten Schottergärten auf eine vermeintlich pflegeleichte Alternative zum blühenden Vorgarten setzen, ist vielen Kommunen ein Dorn im Auge. Statt auf Verbote setzt Frankenthal auf Aufklärung – zumindest bei bestehenden Steinflächen.

Nicht nur Umweltschützer beklagen die zunehmende Versiegelung von Flächen, die sich auf Artenvielfalt und Klima auswirkt. Die Stadt Speyer hat deshalb beispielsweise Ende Mai ein Verbot dafür ausgesprochen, Gartenflächen überwiegend oder ausschließlich mit Steinen zu gestalten. Ob die Kommune auch verfügen kann, dass bereits bestehende Schottergärten zurückgebaut werden müssen, wird derzeit noch juristisch geprüft.

Auch in Frankenthal ist der Trend schon länger ein Thema, das die Verwaltung kritisch sieht. In neueren Bebauungsplänen sei festgelegt, dass unbebaute Flächen „zu einem Anteil von mindestens zwei Dritteln dauerhaft mit Pflanzen gärtnerisch anzulegen, zu pflegen und zu unterhalten“ sind, informiert die Stadt auf Nachfrage. Stein- und Kiesgärten, offenfugige Pflasterungen und Rasengittersteine würden generell nicht als offene Bodenflächen gelten und seien deshalb unzulässig.

Schwierig ist aus Sicht der Verwaltung eine Regelung für bereits bestehende Steinwüsten. Hier setzt man auf Aufklärung und hat dazu einen Flyer gedruckt, der Tipps zur Vorgartengestaltung gibt. Darin heißt es unter anderem, dass die Entsiegelung von privaten Flächen ein erster kleiner Schritt sei, um „Überschwemmungen bei den zunehmend auftretenden Starkregenereignissen“ zu verhindern. Außerdem steigere ein grüner Garten die Artenvielfalt und binde CO2. Gartenbesitzer, die sich für das Informationsblatt interessieren oder weitergehende Beratung suchen, können sich per E-Mail an planenundbauen@frankenthal.de an den zuständigen Bereich der Stadtverwaltung wenden.

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