Frankenthal
Nach Axt-Angriff in Frankenthal: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Gegen 5 Uhr in der Früh ist ein zur Tatzeit 53-jähriger Frankenthaler in der Mörscher Straße auf dem Heimweg, als er von einem Mann mit einer Axt angegriffen wird. Der Geschädigte erleidet an jenem Freitagmorgen, es ist der 1. August, mehrere Knochenbrüche sowie eine Platzwunde. Der Tatverdächtige entfernt sich zunächst vom Ort des Geschehens. Die Männer aber kannten sich schon vor dem Angriff, und so kann die Polizei ein paar Stunden später den damals 45-Jährigen an einem anderen Ort festnehmen. Wo genau die Festnahme erfolgte, darüber hat die Staatsanwaltschaft keine Angaben gemacht. Bekannt ist nur, dass der Tatverdächtige seinen Wohnsitz nicht in Frankenthal hat.
Mehr als drei Monate nach der Tat hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal Anklage gegen den Beschuldigten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. Das hat die Behörde am Montag auf RHEINPFALZ-Anfrage mitgeteilt. Das Verfahren wird vor dem Schwurgericht verhandelt – eine Strafkammer des Landgerichts, die für schwerwiegende Tatbestände zuständig ist.
Mehr aus Frankenthal
B9-Unfall: Sieben Leichtverletzte, drei kaputte Autos.
Todesdrohungen wegen Abfallkalender: DGB verurteilt Anfeindungen.
B9-Sperrung: Nächste Belastungsprobe für Frankenthaler Pendler.
Tatwaffe bleibt verschollen
Bis es zur Verhandlung kommt, können allerdings noch einige Monate vergehen. Das Landgericht Frankenthal hat gegenüber der RHEINPFALZ bestätigt, dass derzeit nach Hauptverhandlungsterminen gesucht wird. „Vor Anfang 2026 ist jedoch nicht mit einer Verhandlung zu rechnen“, teilt ein Sprecher des Landgerichts mit.
Wenn der Prozess beginnt, könnte ein entscheidendes Beweisstück fehlen: die Tatwaffe. Die Staatsanwaltschaft hatte kurz nach der Tat öffentlich um Hinweise aus der Bevölkerung zum Verbleib der Axt gebeten. Dieser Aufruf blieb erfolglos. Wie die Behörde mitteilt, haben sich bis heute weder Zeugenhinweise ergeben, noch konnte das Tatwerkzeug gefunden werden.