Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Axt-Angriff in Frankenthal: Tatwaffe bleibt verschollen

Mutmaßlich wurde eine Axt als Tatwaffe für einen Angriff auf einen Frankenthaler benutzt.
Mutmaßlich wurde eine Axt als Tatwaffe für einen Angriff auf einen Frankenthaler benutzt.

Ein Frankenthaler wird auf seinem Heimweg von einem Mann mit Axt angegriffen. Ein Tatverdächtiger ist schnell gefunden. Die Waffe fehlt noch immer.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal konnte einige Fragen des Falls vom 1. August, bei dem ein 53-Jähriger mit einer Axt angegriffen worden sein soll, bislang nicht beantworten. Besonders wichtig dürfte für die Ermittlungen der Ablageort der Tatwaffe sein. Noch immer ist diese nicht gefunden worden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf RHEINPFALZ-Anfrage am Dienstag mitgeteilt hat. Die Behörde hatte bereits kurz nach der Tat einen Zeugenaufruf gestartet, und sich dadurch Hinweise zum Verbleib der Axt erhofft, die für den Angriff verwendet worden sein soll. Ein Problem dabei: Weil die Ermittler nicht wissen, wie das Tatwerkzeug aussieht, kann es auch nicht beschrieben werden.

„Auch der Ort des Angriffs ist weiterhin unklar“, heißt es von der Behörde. Bekannt ist in Bezug auf den Tatort lediglich, dass das 53-jährige Opfer irgendwo in der Mörscher Straße angegriffen worden sein soll, als es am frühen Morgen des 1. August gerade auf dem Heimweg war. Details nennt die Staatsanwaltschaft zur Art der Verletzungen, die der Mann aus Frankenthal bei dem Angriff erlitten hat: „verschiedene Knochenbrüche sowie eine Platzwunde“.

Keine Angaben zu früheren Straftaten

Andere Erkenntnisse hingegen wollen die Ermittler nicht öffentlich machen, etwa den Wohnort des Tatverdächtigen. Ein Sprecher begründet das mit dem überwiegenden schutzwürdigen privaten Interesse des Beschuldigten. Bestätigt hat sie bisher, dass der 45-Jährige nicht in Frankenthal wohnt, in Deutschland zwar geboren wurde, aber nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist. Der Mann wurde noch am Tag der Tat verhaftet. Auch den Ort der Festnahme wollte die Staatsanwaltschaft nicht nennen.

Bekannt ist, dass Opfer und Tatverdächtiger sich schon vor dem Angriff kannten und Letztgenannter bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Warum der Beschuldigte polizeibekannt ist, darüber kann die Staatsanwaltschaft allerdings ebenfalls keine Angaben machen. Ob es zur Erhebung einer Anklage kommen wird, ist zum jetzigen Stand der Ermittlungen offen.

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