Frankenthal
Klinik-Affäre: Stadt geht auch wegen zweiter Kündigung in Revision
Die Entscheidung, auch in diesem Verfahren das Landesarbeitsgericht als nächsthöhere Instanz anzurufen, haben die Fraktionen nach längerer Diskussion hinter verschlossenen Türen mehrheitlich getroffen, erklärte Oberbürgermeister Martin Hebich (CDU) am Donnerstag auf RHEINPFALZ-Anfrage.
Die Revision richte sich sowohl gegen das Urteil zur Kündigung als auch gegen die Entscheidung im Zusammenhang mit der Widerklage der Stadt. Die hatte das Arbeitsgericht gemeinsam mit Schadenersatzforderungen gegen den ehemaligen Klinik-Direktor Ralf Kraut in Höhe von rund einer Dreiviertelmillion Euro abgewiesen.
Kraut: Kein Kommentar
Die Stadt hatte Ende Januar 2020 dem Kaufmännischen Direktor und einem Spitzenmediziner des kommunalen Krankenhauses im Zusammenhang mit der sogenannten Stadtklinik-Affäre fristlos gekündigt und bei Kraut eine weitere außerordentliche Kündigung nachgeschoben, als das Arbeitsgericht Ludwigshafen die erste im Juli 2020 als nicht ausreichend begründet abgelehnt hatte. Diese Entscheidung hatte im März 2021 in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Bestand.
Ralf Kraut selbst will den Beschluss des Stadtrats auf RHEINPFALZ-Anfrage am Donnerstag nicht bewerten: „Aufgrund der eindeutigen Sach- und Rechtslage erübrigt sich meinerseits jeglicher Kommentar“, teilt er mit. Im März hatte er sich nach dem Urteil des Arbeitsgerichts erleichtert gezeigt und sich in seiner Auffassung bestätigt gesehen. Die Verwaltung hatte kritisiert, die Entscheidung gehe „von einem nicht ausreichend differenzierten Sachverhalt“ aus.
Ursprung: Interne Untersuchungen
Die juristische Auseinandersetzung geht auf interne Untersuchungen zurück, die im Herbst 2019 begannen, nachdem die Süddeutsche Zeitung von angeblichen Missständen in der Klinik berichtet hatte. Der inzwischen von Gutachtern ausgeräumte Vorwurf: Patienten seien angeblich aus wirtschaftlichen Gründen länger beatmet worden als medizinisch notwendig.
Die Stadt wirft Kraut auf Basis der Untersuchung unter anderem vor, er habe wider besseres Wissen die Abrechnung bestimmter Behandlungsformen fortgesetzt, obwohl organisatorische und personelle Voraussetzungen gefehlt hatten. Außerdem sollen zu hohe Zahlungen an Ärzte nicht zurückgefordert und Operationen an der Bauchspeicheldrüse den Krankenkassen in Rechnung gestellt worden sein – obwohl sie möglicherweise gar nicht hätten stattfinden dürfen.