Rhein-Pfalz-Kreis Geflügel muss weiter im Stall bleiben
Die Stallpflicht für Geflügel wie Hühner, Enten und Gänse zum Schutz vor der Vogelgrippe in den Rhein-Pfalz-Kreis-Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Römerberg und der Verbandsgemeinde Rheinauen sowie in den Städten Speyer, Ludwigshafen und Frankenthal gilt weiterhin. Darauf weist Kreissprecherin Kornelia Barnewald auf Anfrage hin. Die zugrunde liegende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wurde Ende Januar erlassen, nachdem bei verendeten Vögeln im Vogelpark in Bobenheim-Roxheim die Vogelgrippe nachgewiesen wurde. Die Allgemeinverfügung bleibe so lange in Kraft, bis das letzte Testergebnis aus dem Vogelpark von Tieren, die nach dem Ausbruch separiert wurden, vorliege, sagt Barnewald. Nach dem Ausbruch hat die Kreisverwaltung Germersheim ebenfalls eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch dort in einem ausgewiesenen Gebiet am Rhein entlang weiter gilt – und damit in Lingenfeld, aber nicht in Schwegenheim. Hintergrund ist, dass das Virus mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Wildvögel übertragen wird. Insgesamt sind im Kreis Germersheim von der Anordnung drei Betriebe mit jeweils mehr als 1000 Tieren sowie zirka 220 sonstige Geflügelhalter betroffen. Bisher wurde das Vogelgrippevirus H5N8 dort nicht nachgewiesen. Die Allgemeinverfügungen mit allen Regeln sind auf den Internetseiten der Kreise zu finden – für den Rhein-Pfalz-Kreis hier, für den Kreis Germersheim hier.