Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel E-Scooter in Fußgängerzone: Stadt will kontrollieren, darf aber noch nicht

Bundesweit steigt die Zahl der Unfälle mit E-Scootern seit Jahren deutlich.
Bundesweit steigt die Zahl der Unfälle mit E-Scootern seit Jahren deutlich.

In Frankenthal verursachen E-Scooter in der Fußgängerzone brenzlige Momente. Die Stadt sieht das und will härter kontrollieren. Aktuell bleibt ihr aber nur die Zuschauerrolle.

Sie düsen an den Fußgängern vorbei, auf der linken und auf der rechten Seite, und wenn sie außer Sicht sind, kommen schon wieder die Nächsten angebraust. E-Scooter- und Radfahrer sind in der Fußgängerzone in Frankenthal ein Ärgernis. Regelmäßig kann man gefährliche Situationen beobachten, vor allem dann, wenn die E-Scooter den Passanten wieder verbotswidrig um die Ohren fahren.

Die Ordnungsbehörde der Stadt Frankenthal würde nur allzu gerne Rad- und E-Scooter-Fahrer in der Fußgängerzone stoppen. Nur: Sie darf das nicht. Denn diese Aufgabe der Verkehrsüberwachung liegt in der Zuständigkeit der Polizei. Immer noch. Die Stadt hat beim Land beantragt, dass ihr zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Aufgabe übertragen wird. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Der dafür notwendige Beschluss im Stadtrat fiel einstimmig aus. Das war im vergangenen September.

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Stadt Frankenthal: Warten auf die Zustimmung

Seitdem wartet die Stadt auf Post vom Land. Auf Nachfrage der RHEINPFALZ bestätigt eine Sprecherin der Verwaltung, dass der Stadt nach wie vor die Zustimmung des Innenministeriums fehlt, damit sie künftig den fließenden Verkehr kontrollieren darf.

Für diese Aufgabe ist weiterhin die Polizei zuständig. Zwar führt die in der Fußgängerzone regelmäßig Kontrollen durch. Die Stadt will aber den Verkehr künftig noch gezielter kontrollieren. Sie möchte schneller auf Verstöße reagieren können und diese ahnden. Gerade wegen E-Scootern, die durch die Fußgängerzone brettern, beklagen sich die Frankenthaler häufig bei der Stadt.

Diese Beschwerden hat die Stadt zum Anlass genommen, um etwas zu tun. Ohne rechtliche Befugnis sind der Ordnungsbehörde aber die Hände gebunden. Wann die Stadt mit der Zustimmung rechnen darf, ist offen. Schon im März hatte das Rathaus gehofft, dass die „zeitnah“ zu erwarten ist.

Fließender Verkehr versus ruhender Verkehr

In Deutschland ist klar aufgeteilt, wer was überwacht: Die Polizei ist grundsätzlich für den fließenden Verkehr zuständig. Die Kommunen sind mit ihren Ordnungsämtern für den ruhenden Verkehr verantwortlich, also in der Hauptsache für Parkverstöße. Aber beispielsweise ein Auto zu stoppen und den Fahrer zu einem Alkoholtest zu bitten, ist Sache der Polizei. Auf Antrag kann die Zuständigkeit jedoch übertragen werden. So wie es in diesem Fall die Stadt gerne möchte, um den Auswüchsen in der Fußgängerzone Herr zu werden.

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