Ausgangssperre: Sie gilt zwischen 21 und 5 Uhr. In diesem Zeitraum ist laut Stadt in Frankenthal das Verlassen der eigenen Wohnung untersagt. Auch Personen von außerhalb dürfen sich nicht im Stadtgebiet aufhalten. Ausnahmen sind beispielsweise berufliche Tätigkeiten, medizinische Notfälle, Besuche bei Alten und Kranken oder engen Verwandten (Eltern, Großeltern, eigene Kinder). Ausnahmen macht die Allgemeinverfügung auch für Sterbebegleitung oder wenn Tiere zu versorgen sind.Maskenpflicht: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist weiterhin in der gesamten Fußgängerzone, in der Bahnhofstraße, in der Speyerer Straße bis zum Speyerer Tor und in der Wormser Straße bis zum Wormser Tor vorgeschrieben. Nicht erlaubt sind sogenannte Gesichtsvisiere. Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre.Alten- und Pflegeheime: Besuchsbeschränkungen bleiben in Kraft. In den Alten- und Pflegeheimen in Frankenthal dürfen Bewohner täglich einen Besucher für die Dauer von einer Stunde empfangen. Eine Ausnahme ist nur in Härtefällen möglich, zum Beispiel bei Bewohnern, die im Sterben liegen. Darüber hinaus müssen Besucher eine zertifizierte FFP2-Maske tragen.rhp/örg