Steinborn
„Wild-West-Manier“: Heckenrückschnitt sorgt für Kritik
In „Wild-West-Manier wurden hier Lebens-, Nahrungs- und Schutzräume mit schwerem Gerät vernichtet“. Dadurch seien Insekten, Vögel, Kleinnager und sicher auch Igel aus ihrem bisherigen Lebensraum vertrieben worden. Dies kritisieren Rosi Schilling, die für die CDU im Steinborner Ortsbeirat sitzt, und Ehemann Karsten, bisher grünes und seit Jahresbeginn parteiloses Mitglied im Stadt- und Verbandsgemeinderat. Beide setzen sich in einem Schreiben an die RHEINPFALZ mit der Vorgehensweise bei diesem Zaunbau auseinander.
Da der vorhandene Zaun Schadstellen aufwies, dessen Lücken Kinder zum „Ausbüxen“ verlockt haben, musste eine höhere und stabilere Lösung her. Um die neuen Zaunpfosten zu verankern seien Löcher zum Einbetonieren zu bohren gewesen, steht in dem Schreiben und weiter heißt es darin: „Dazu wurden als Vorarbeit durch die Werke/den Grüntrupp erst einmal brachiale Tatsachen in Form einer zirka drei Meter breiten Trasse entlang des Kita-Grundstücks geschaffen“. Bei den Arbeiten sei eine „Schneise der Verwüstung“ hinterlassen worden, heißt es weiter.
„Umsetzung mit Fragezeichen“
Obwohl dieser Eingriff in „den gewachsenen Lebensraum“ mit der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung abgestimmt gewesen sei, bezweifeln die Schillings die Verhältnismäßigkeit der Vorgehensweise. Es sei zwar „äußerst lobenswert, dass derartige Eingriffe selbst in Eisenberg mit der Behörde besprochen und abgewogen werden“, die praktische Umsetzung sei jedoch mit großen Fragezeichen zu versehen, so die Schillings. Und weiter heißt es: Eisenberg brüste sich immer mit dem Prestigeobjekt Landschaftsschutzgebiet Erdekaut, die Realität sehe aber anders aus. Denn: Trotz positiver Entwicklungen habe sich „die Natur unterzuordnen“, weil das Naturschutzgesetz „anscheinend immer noch als Gesetz dritter Klasse betrachtet werde“. Offensichtlich habe im konkreten Fall „Bequemlichkeit, gepaart mit Gedankenlosigkeit“ vorgelegen, vermutet das Ehepaar. Und fügt Fragen an: „Was spricht hier eigentlich gegen den Zugang über das Kita-Gelände? Warum wird nicht ein Handbohrer für die 60 Zentimeter tiefen Löcher mit 30 Zentimeter Durchmesser genommen? Warum lässt man nicht eine kostengünstigere Profi-Gartenbaufirma ran?“
Auf RHEINPFALZ-Anfrage sagte dazu Stadtbürgermeister Peter Funck (FWG), dass eine Vertreterin der Unteren Naturschutzbehörde vor Ort war und den Heckenrückschnitt genehmigt habe. Zunächst sei der beschädigte Zaun am rückwärtigen Teil des Kita-Geländes provisorisch repariert worden. Damit solle sichergestellt werden, dass Kinder das Grundstück nicht mehr unbeobachtet verlassen könnten, wie es in der Vergangenheit schon vorgekommen sei. „Hier steht das Kindeswohl für mich im Vordergrund“, so Funck. Demnächst werde durch den VG-Bautrupp ein stabiler Gitterzaun errichtet. Und in spätestens einem Jahr würden die auf den Stock zurückgesetzten Hecken wieder austreiben, ist sich der Stadtbürgermeister sicher. Dass der Zugang zum Zaun außerhalb des Grundstücks gewählt wurde, begründete Funck folgendermaßen: Bei Arbeiten innerhalb des Geländes hätte ebenfalls ein Heckenstreifen entfernt werden müssen. Dadurch wäre jedoch das bei den Kindern als Versteck- und Rückzugsort beliebte Gebüsch zerstört worden.
Das sagt die Untere Naturschutzbehörde
„Der Zaun verläuft im Böschungsbereich, was für die Errichtung und die Herstellung der Pfostenfundamente eine besondere Schwierigkeit darstellt und einen zirka zwei Meter breiten Arbeitsstreifen erfordert“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.
Aufgrund der besseren Zugänglichkeit und auch um den Baumbestand im Inneren des Kindergartengeländes zu schonen, würden die Arbeiten von außen durchgeführt. Eine Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde sei in der Tat vor Ort gewesen und habe sich ein Bild von der Situation gemacht. Sie konnte dem Vorhaben zustimmen, da der Gehölzstand auf der betreffenden Seite wesentlich breiter sei als die benötigten zwei Meter.
Insbesondere die derzeit stark fruchttragenden Schlehen mussten nach ihrer Vorgabe verschont werden, damit sie als Futterquelle und Rückzugshabitat erhalten bleiben. Auf Nachfrage betonte die Untere Naturschutzbehörde, dass die Gehölze bodennah zurückgeschnitten und nicht gerodet wurden. Somit würden sie im Frühling wieder austreiben. Eine solche „Verjüngungskur“ bei Teilflächen eines Gehölzbestandes sei grundsätzlich vorteilhaft, weil viele Sträucher bereits am „Vergreisen“ waren, das heißt, sie brechen mit der Zeit auseinander. Für die Tierwelt sei dieser Rückschnitt nicht von Nachteil. Es gebe Arten wie die Nachtigall, die diese niedrigen Strukturen als Brutplatz bevorzugten. Durch den starken Rückschnitt von Teilen des Gehölzbestandes entstehen daher keine dauerhaften Lebensraumverluste, vielmehr wird die Strukturvielfalt wieder erhöht.