ROCKENHAUSEN
Verurteilter Landesverräter kämpft um Rehabilitierung
Dass an diesem Widerspruch gegen einen Strafbefehl alles ein wenig ungewöhnlich ist, zeigt schon die erste Begegnung mit dem Angeklagten. Die findet nämlich im Rahmen einer Pressekonferenz statt, zu der er selbst eingeladen hat. Und während normalerweise Personen, die angeklagt oder bereits verurteilt sind, in Medienberichten aus Gründen des Datenschutzes anonymisiert werden, möchte dieser Mann ausdrücklich mit seinem vollen Namen in der Zeitung stehen. Wir halten uns trotzdem an die üblichen journalistischen Gepflogenheiten. Der Angeklagte also: Manfred K., 70 Jahre alt, wohnhaft auf Zypern, letzter Wohnsitz in Deutschland: ein Dorf am Donnersberg. Ihm hatte das Amtsgericht Rockenhausen im April einen Strafbefehl in Höhe von 4500 Euro zugestellt. Gegen einen Strafbefehl kann ein Angeklagter Einspruch einlegen, dann muss eine Hauptverhandlung folgen – deshalb also dieser Gerichtstermin.
Was wird dem 70-Jährigen im Strafbefehl zur Last gelegt? – Nichts weniger als Geheimnisverrat. Er soll im Internet Einzelheiten aus einem 2013 geführten Prozess wegen landesverräterischer Ausspähung, in dem es um den Diebstahl von Nato-Daten ging, gepostet haben. Genauer gesagt, soll er Passagen aus dem schriftlichen Urteil veröffentlicht haben, die einer Schweigepflicht unterlagen. Außerdem soll er Einzelheiten aus einem nichtöffentlichen polizeilichen Vernehmungsprotokoll eines Belastungszeugen publik gemacht haben. Was die Sache brisant macht: Auch in diesem Prozess war der Angeklagte kein anderer als Manfred K. Er wurde schuldig gesprochen und zu sieben Jahren Haft verurteilt, von denen er vier Jahre und acht Monate abgesessen hat.
Kampf „für die Gerechtigkeit“
Seit dieser Verurteilung führt K., der den Landesverrat immer bestritten hat, einen Kampf. Gegen die Nato, gegen die Generalbundesanwaltschaft und gegen die damaligen Richter. In einem Wiederaufnahmeverfahren möchte er rehabilitiert und als Justizopfer anerkannt werden. Außerdem möchte er seine nicht gerade geringe Nato-Pension zurück, die ihm in Teilen aberkannt wurde.
Doch warum wurde er überhaupt als Landesverräter angeklagt und verurteilt? Was unbestritten ist: Manfred K. hat 33 Jahre lang, bis zu seiner Pensionierung im Juli 2012, als Zivilangestellter für die Nato gearbeitet, zuletzt im Hauptquartier auf der Air Base Ramstein. Als Informatiker war er mit der Beschaffung von Computern und Softwareprogrammen befasst. Aus einem geschlossenen und besonders gesicherten System, zu dem er die Zugangsberechtigung besaß, beschaffte er sich elf Dateien mit Konfigurations- und Zugangsdaten für die Server militärischer Informations- und Kommunikationssysteme. Die Daten wurden später, auf Datenträgern gesichert, bei einer Durchsuchung in seinem Haus im Donnersbergkreis gefunden.
Manfred K. sieht sich als Whistleblower
Über die Gründe für diesen Datendiebstahl gehen die Aussagen allerdings weit auseinander. Nach Überzeugung des Strafsenats am Oberlandesgericht Koblenz, der ihn verurteilt hat, tat er dies, um sie an Geheimdienste von nichtverbündeten Staaten, in den Sinn kommen da etwa Russland oder China, zu verkaufen. K. dagegen, der den Diebstahl als solchen nie bestritten hat, bezeichnet sich als „Whistleblower“. Jahrelang habe er erfolglos versucht, Vorgesetzte und übergeordnete Stellen auf große Sicherheitslücken im IT-System aufmerksam zu machen. Man habe ihm aber nicht zugehört, ihn vielmehr wie einen Störenfried und Querulanten behandelt. Der Datendiebstahl sei seine letzte Zuflucht gewesen. Damit habe er den schlagenden Beweis liefern wollen, wie schlecht geschützt diese Daten waren.
In die Pressekonferenz hat K. Unterlagen mitgebracht, die tatsächlich zeigen, wie er jahrelang versucht hat, die Aufmerksamkeit seiner Vorgesetzten auf Datenschutzlücken zu lenken. Das Gericht hingegen konnte 2013 die Datenweitergabe an Dritte nicht nachweisen. Für die Verurteilung genügte jedoch bereits die Annahme, dass die Funktionsfähigkeit des Nato-Bündnisses und die Sicherheit der Mitgliedsstaaten im Fall einer Weitergabe gefährdet gewesen wären.
Experten beißen sich die Zähne aus
An den Fragen, ob K. aufgrund dieser Beweislage überhaupt hätte schuldig gesprochen werden dürfen, ob weitere Verfahrensbeteiligte im Zuge der Ermittlungen gegen Geheimhaltungsklauseln verstoßen oder sich gar des Geheimnisverrats aktiv schuldig gemacht haben oder ob sie als Nicht-Geheimnisträger gar nicht erst befugt gewesen wären, sich mit dem Fall zu befassen, haben sich seitdem viele Experten die Zähne ausgebissen – und sind zu durchaus unterschiedlichen Schlüssen gekommen.
Namhafte Juristen, die den öffentlich zugänglichen Teil der Daten ausgewertet haben, darunter Nikolaos Gazeas, Rechtsexperte für Staatsschutzangelegenheiten und Gutachter für den Bundestag, der sich 2016 in einem Beitrag des ARD-Magazins „Fakt“ ausführlich dazu geäußert hat, sind zu dem Schluss gekommen, dass es tatsächlich keinen ernsthaften Beweis für die K. unterstellte Absicht gab. Trotzdem ist eine Revision am Bundesgerichtshof gescheitert. Das begründen andere Juristen damit, dass der Tatbestand der Landesverräterischen Ausspähung gesetzlich nicht klar definiert ist und somit viel Raum für Interpretationen lässt. Im entsprechenden Paragraphen 96 heißt es beispielsweise, dass bereits der Versuch, ein Staatsgeheimnis zu offenbaren, strafbar sei. Für K. ist die Sache allerdings sonnenklar: „An mir sollte ein Exempel statuiert werden, was mit Leuten passiert, die sich mit der Nato anlegen.“
Mit eigener Website geht K. an die Öffentlichkeit
Weil er mit juristischen Mitteln nicht weitergekommen ist, führt er seit Jahren einen öffentlichen Kampf. Nach dem Motto „soviel Output wie möglich, vielleicht nimmt irgendjemand den Fall doch nochmal auf“, geht er aktiv auf die Medien zu. Zum Teil mehrfach haben unter anderem der Spiegel, die Taz, die ARD und auch die RHEINPFALZ (hier und hier) darüber berichtet. Parallel dazu hat er unter dem Namen „natospion.de“ eine Website eingerichtet und alles, was er zu diesem Fall in Händen hat, ins Internet gestellt. Unter anderem hat er alle verfügbaren Medienberichte und eigene Videobeiträge darauf verlinkt. Zusätzlich hat er noch ein mehr als 400 Seiten dickes Buch mit dem Titel „Geheim – amtlich geheimgehalten – betrügt so der Generalbundesanwalt?“ geschrieben, das man sich dort als pdf-Datei anzeigen lassen oder gleich herunterladen kann.
Und hier wären wir wieder beim Strafbefehl aus Rockenhausen. Den darin angeklagten Geheimnisverrat soll er auf ebendieser Website begangen haben. In der Pressekonferenz vor der Verhandlung gibt K. die Veröffentlichung der genannten Passagen auch uneingeschränkt zu. Dass er damit allerdings gegen eine Schweigepflicht verstoßen hat, streitet er vehement ab. „Die gesamte Urteilsverkündung war öffentlich. Auch das Vernehmungsprotokoll des Belastungszeugens war öffentlich.“ Deshalb ist er sicher: „Die Verhandlung heute kann nur auf einen Freispruch hinauslaufen.“
Der Kampf geht weiter
Auch anschließend vor Gericht bleibt er auf diesem Standpunkt. Nach einer Beratung mit der Staatsanwaltschaft hinter verschlossenen Türen spricht die Richterin ihn dann auch tatsächlich vom Geheimnisverrat in Bezug auf den Wortlaut des Urteils frei. Was die Vernehmung des Belastungszeugen angeht, bleibt sie jedoch hart: In den schriftlichen Unterlagen, die von K. ins Internet gestellt wurden, seien konkrete Hinweise auf einen sicherheitsrelevanten Server zu sehen. Dies publik zu machen, sei strafbar.
Owohl er, wie er im Nachgang zur Verhandlung sagt, fest mit Freispruch in allen Anklagepunkten gerechnet hatte, zeigt sich K. dann doch nicht sonderlich überrascht. Vielmehr sieht er das Urteil als Bestätigung, dass die Richterin Weisung „von oben“ hatte. „Dass die Stelle in dem Protokoll geheim war, stimmt nicht. Das wurde nachträglich gefälscht. Aber so geht das immer in meinen Fällen. Es findet eine vernünftige, sachliche Verhandlung statt, und am Ende kommt ein ganz anderes Urteil heraus.“ Natürlich ist er sofort in Berufung gegangen. Denn für ihn geht der Kampf weiter.