Rheinpfalz „Das Verfahren war rechtswidrig“

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Kaiserslautern. Elegant gekleidet, unter dem Sakko eine durchgeladene Pistole des Typs Walther PPK und in der Hand einen Wodka Martini – selbstverständlich geschüttelt und nicht gerührt. Dieses Bild eines Geheimagenten geistert durch viele Köpfe, nicht zuletzt wegen diversen James-Bond-Filmen. Manfred Klag tritt anders auf. Eigentlich sitzt er im Gefängnis in Frankenthal, hat jedoch jeden Monat ein paar Tage Hafturlaub. Mit der RHEINPFALZ trifft sich der als Landesverräter Verurteilte nicht in einem mondänen Spielcasino, sondern in einem in die Jahre gekommenen Café in der Westpfalz. Der Anzug, den er trägt, war in diesem Jahrtausend sicherlich noch nicht modern. Wer Klag auf der Straße sieht, käme nie auf den Gedanken, dass es sich um einen Spion à la James Bond handelt. Statt eines Martinis bestellt er sich eine heiße Schokolade. Dann geht es los. Klag ist gut vorbereitet. Seine Geschichte erzählt er flüssig und widerspruchsfrei. Seit 1979 arbeitete der Nordpfälzer bei der Nato, ab 1993 in Ramstein im Hauptquartier auf der Air Base. Dort war er im Bereich IT tätig, hatte Einblick in Geheimnisse des Militärbündnisses. Klag zweifelte nach eigener Aussage jedoch zunehmend an der Datensicherheit bei der Nato. Viele Informationen seien am PC von Personen einsehbar gewesen, die eigentlich nicht dazu befugt seien. Klag berichtet, dass es für ihn und seine Kollegen „ein Sport“ gewesen sei, zu schauen, welche Briefe hochrangige Militärs nach Ramstein schicken. Klag fühlt sich der Nato verbunden – heute noch sagt er „Wir bei der Nato“ –, deshalb machte er auf die Probleme aufmerksam, wendete sich an Vorgesetzte, schrieb interne Beschwerden. Das alles verlief im Sand, erzählt der Nordpfälzer frustriert. Nicht nur das: In der Folge sieht er sich Repressalien ausgesetzt, fühlt sich gemobbt. Klag will dennoch dokumentieren, wie einfach es ist, Informationen abzugreifen. Er speichert deshalb elf Daten auf USB-Sticks. Die Polizei wird die Datenträger später in seinem Wohnhaus finden, versteckt unter einer Bodendiele. Laut Klag handelt es sich bei den Dateien um „kommerzielle Serverdaten“, wie etwa Namen oder Typen von Nato-Servern. Auch Passwörter gehören dazu. Klag sagt, sie seien „zu trivial, um geheim zu sein“. Es habe sich dabei um Passwörter gehandelt, die von den Firmen werkseitig vorgegeben waren, beispielsweise „Vegas“. Das sei ein Passwort, das den Ansprüchen der Nato an solche Zugangsdaten bei weitem nicht genüge. Klag zufolge waren die Dateien, die er auf seine USB-Sticks geladen hatte, nie als „geheim“ klassifiziert. Die Nato steht auf dem Standpunkt, dass ihr gesamtes Netzwerk „geheim“ sei – also auch die elf Dateien. In der Woche vor seiner Pensionierung war es so weit: Die Nato zeigte ihren Mitarbeiter an. Sechs Tage nach dem Eintritt in den Ruhestand, im August 2012, klickten die Handschellen, Klag sitzt seitdem im Gefängnis. Das war zwar lange, bevor das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz sich des Falls annahm, aber die Ermittler befürchteten, dass sich Klag absetzt. Und zwar nach Panama. Der Nordpfälzer hatte seinen Kollegen erzählt, dass er und seine Frau dort den Winter verbringen wollen. Die Behörden gingen hingegen davon aus, dass es mit der Reise in das mittelamerikanische Land noch andere Bewandtnisse habe. Allerdings konnte selbst in der späteren Verhandlung am OLG Koblenz nie bewiesen werden, dass Klag die elf Dateien verkaufen wollte. Am 19. November 2013 bricht für den Nordpfälzer eine Welt zusammen. Das OLG befindet ihn des Landesverrats für schuldig, verurteilt ihn zu sieben Jahren Haft. Der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenates wertet die entwendeten Daten als Staatsgeheimnisse, bezeichnet sie als „Kronjuwelen“ des Nato-Hauptquartiers. Das Urteil wird in einer öffentlichen Sitzung verkündet. Rund zweieinhalb Stunden dauert die Begründung. Die RHEINPFALZ war damals vor Ort, berichtete darüber. Dann passiert jedoch etwas, das in Deutschland sehr selten ist. Das schriftliche Urteil wird im Nachgang der Verhandlung als „geheim“ eingestuft. Das bedeutet, niemand bekommt Einblick. Die Öffentlichkeit kann so die Argumentation der Richter nicht nachverfolgen. Das ist in Deutschland die große Ausnahme. Nicht zuletzt weil Urteile eine Signalwirkung haben, sind sie fast immer öffentlich einsehbar. Das OLG Koblenz informiert, dass es nur sehr selten Urteile in Verfahren fällt, die als geheim deklariert werden. „Es sind weniger als ein Verfahren pro Jahr“, berichtet die OLG-Sprecherin. Klag selbst wird im Januar 2014 für eine Woche von Frankenthal in eine Arrestzelle nach Koblenz verlegt. Dort darf er unter strengen Auflagen das Urteil lesen. Ein eigenes Exemplar besitzt er bis heute nicht. Klag kann nicht nachvollziehen, dass sein Urteil öffentlich verkündet und anschließend als „geheim“ deklariert wurde. Außerdem wirft er dem OLG vor, mit angeblichen Geheimnissen nicht korrekt umgegangen zu sein. Die Richter seien nämlich nicht ermächtigt für den Umgang mit „geheimen“ Dokumenten internationaler Organisationen wie der Nato. Der deutsche Gesetzgeber könne der Justiz nur den Umgang mit vertraulichen deutschen Dokumenten erlauben, argumentiert Klag. Die Richter am OLG seien mit diesem Umstand „leichtfertig“ umgegangen, findet er. Das Gericht weist diesen Vorwurf zurück. Klag bemängelt zudem, dass sein Urteil von Justizmitarbeitern verfasst wurde, die nicht im Umgang mit als „geheim“ klassifizierte Dokumenten geschult seien. Außerdem dürften „geheime“ Schriftstücke nicht in dem normalen IT-Netzwerk des Gerichts erstellt werden. Davor bedürfe es weitergehender Sicherheitsmaßnahmen. Laut OLG verfügen die Staatsschutzsenate an ihren Computer über Bereiche, auf den nur sie Zugriff haben. Das Urteil sei damals in diesem Bereich erstellt worden. Der Berichterstatter habe das Urteil selbst geschrieben. Die Geheimhaltung sei gewährleistet. Während der Verhandlung habe zudem ein LKA-Mitarbeiter als „geheim“ eingestufte Daten unversiegelt an die Richter übergeben. Das sei nicht zulässig, findet Klag. Das LKA beantwortete eine RHEINPFALZ-Anfrage dazu nicht. Obwohl der Bundesgerichtshof das Urteil des OLG Koblenz bestätigt hat, ist Klag überzeugt: „Das Verfahren war rechtswidrig.“ Er hat mittlerweile etliche Strafanzeigen beim Generalbundesanwalt gestellt: gegen die Nato, das LKA und die Richter am OLG. Auf Anfrage teilte der Generalbundesanwalt gestern mit, dass er die Anzeigen nach wie vor prüfe. „Wir nehmen uns dem gewissenhaft an“, sagte eine Sprecherin. Klag plant nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Er sagt: „Der Skandal ist so groß, das ist unglaublich. Ich habe keine Geheimnisse verraten. Ich bin nicht schuldig.“ Dann trinkt er seine heiße Schokolade aus und muss gehen. Die Justizbeamte im Frankenthaler Gefängnis erwarten ihn. NILS ERKLÄRT

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