Donnersbergkreis RHEINPFALZ Plus Artikel Ungeimpft: Einige Pflegekräfte im Kreis dürfen Beruf nicht ausüben

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt für viele Berufe auf dem Gesundheits- und Pflegesektor.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt für viele Berufe auf dem Gesundheits- und Pflegesektor.

Bei der Bußgeldstelle des Donnersbergkreises liegen mehr als 40 Fälle wegen des Verstoßes gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Und: Es wurden sogar bereits Tätigkeits- und Betretungsverbote ausgesprochen gegen Pflegepersonal, das sich der Corona-Impfung verweigert hat.

Pflegekräften, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollen, drohen harte Sanktionen: Ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro wird fällig, und das Gesundheitsamt kann sogar ein Betretungsverbot für die Pflegeeinrichtung aussprechen – bei Selbständigen ein Tätigkeitsverbot.

Etwa 100 Fälle untersucht

Dem Gesundheitsamt des Donnersbergkreises sind im Laufe der vergangenen Monate 99 Personen aus dem medizinischen, heilenden und pflegenden Bereich bekannt geworden, die nicht geimpft sind und die auch keinen Nachweis dafür vorgelegt haben, dass sie nicht zu einer Impfung verpflichtet sind. Das ist bei jenen der Fall, die den Status als Genesener haben oder denen aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen das Coronavirus nicht empfohlen wird.

91 dieser Fälle sind bereits abgeschlossen, wie die Kreisverwaltung auf Nachfrage mitteilt. Fünfmal sei ein Berufs- oder Tätigkeitsverbot gegen den betroffenen Ungeimpften ausgesprochen worden. Von den abgeschlossenen Fällen gelten laut Kreisverwaltung 33 Personen mittlerweile als genesen, 15 haben sich dann doch impfen lassen und zwölf haben ein Attest. Bei 27 Personen liege ein Versorgungsengpass in der Einrichtung vor – solche Fälle gebe es durchaus auch in größeren Einrichtungen.

In 42 Fällen sei die Bußgeldstelle eingeschaltet worden – es drohen hohe Zahlungen. Noch allerdings seien keine Bußgelder festgesetzt worden. Acht Fälle wurden erst nachträglich bekannt und sind daher noch nicht abgeschlossen.

Betretungsverbot ist letzter Schritt

Auf dem Online-Portal des Landes, über das die Einrichtungen ihre ungeimpften Beschäftigten melden müssen, wurden 58 Einrichtungen im Donnersbergkreis registriert. Darunter fallen nicht nur die Senioren- und Pflegeheime, sondern beispielsweise auch Krankenhäuser, Arztpraxen, Rettungsdienste, Tageskliniken, Heilpraktiker oder Hebammen. Nicht dazu zählen Apotheken, integrative Kindertagesstätten, Pflegekräfte im Privathaushalt oder Inklusionsbetriebe

Bis ein Ungeimpfter tatsächlich nicht mehr arbeiten darf, können Wochen oder Monate vergehen. Nach Eingang der Meldung beim Gesundheitsamt bleiben den Betroffenen zunächst 14 Tage Zeit, um einen Nachweis oder zumindest einen Impftermin vorzulegen. Es folgt eine Anhörungsfrist, die mehrere Wochen dauern kann. Erst dann wird womöglich Bußgeld fällig. Als letzten Schritt kann das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot aussprechen. Bis dahin darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter jedoch noch beschäftigen.

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