Rockenhausen RHEINPFALZ Plus Artikel Tiefer Griff in Tresor? Gericht kann Geldflüsse nicht nachvollziehen

Hat die Frau 75.000 Euro aus dem heimischen Tresor genommen? Das behauptet der Ehemann – zu beweisen war es nicht.
Hat die Frau 75.000 Euro aus dem heimischen Tresor genommen? Das behauptet der Ehemann – zu beweisen war es nicht.

Eisige Blicke, verhärtete Fronten: Der Trennungsstreit tobt bereits – und wird wohl nahtlos in einen Scheidungskrieg übergehen. Zumindest aber bleiben den beiden strafrechtliche Unannehmlichkeiten erspart. Sie hatten sich gegenseitig bezichtigt, widerrechtlich Geld abgezweigt zu haben. Dabei ging es einmal sogar um ein hübsches Sümmchen.

Kuriosum im Sitzungssaal des Rockenhausener Amtsgerichts: Zwar kommt es schon mal vor, dass sich ein Ehepaar gemeinsam gegenüber Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu verantworten hat. Am Mittwochmorgen allerdings mussten die Eheleute nicht neben-, sondern nacheinander auf der Anklagebank Platz nehmen.

Zuerst war die Frau an der Reihe, während ihr einstiger Liebster als Zeuge zu Wort kam. Zweieinhalb Stunden später tauschten beide die Plätze. Das Ende vom Lied der strafrechtlichen Aufarbeitung: einiger Lärm um (fast) nichts. In einem Fall gab es einen glatten Freispruch, im anderen wurde die Akte vorläufig zugeklappt, das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Erfolgt die Zahlung, ist die Sache vom Tisch. Die Richterin ließ wenig Zweifel daran, dass es ja eigentlich Sache des Familiengerichts sei, die Angelegenheit auseinanderzuklamüsern und darüber zu befinden, wer denn nun welche Ansprüche geltend machen könne.

Über Nacht viel Geld verschwunden

Nun, zumindest erhebt der Mann Anspruch auf 75.000 Euro, die quasi über Nacht verschwunden seien. Die Frau hingegen sieht sich „nur“ um einen geringen Betrag geprellt, dessen Verlust sie allerdings zu Tränen rührte. Weil das Geld symbolische Bedeutung hat: Es handelte sich um das Pflegegeld für die Tochter, das monatliche fließt, um die Rundumbetreuung zu gewährleisten. „Ich muss ja 24 Stunden für sie da sein. Der Vater nicht ...“, klagte die Frau mit erstickender Stimme.

Zweimal hat der Mann Geld vom gemeinsamen, inzwischen gelöschten Konto geholt – einmal abgehoben, einmal aufs eigene umgebucht. Das bestritt er vor Gericht auch gar nicht. Allerdings sei durchaus fraglich, ob die Verfügung widerrechtlich sei, machte sein Verteidiger geltend. Die insgesamt 1800 Euro habe er zum Leben gebraucht, beteuerte der Angeklagte, der seine finanzielle Lage als prekär schilderte. 1900 Euro Einkommen stünden die Hälfte der 1800 Euro Miete für die gemeinsame Wohnung mit der neuen Lebensgefährtin sowie fast 350 Euro an Unterhalt für die beiden gemeinsamen Kinder gegenüber. Zudem müsse er die Raten für das Auto berappen, in das er sich nicht mal mehr setzen könne. Den Wagen habe sich seine Frau geschnappt ...

Richterin regt Verfahrenseinstellung an

„Ich musste ja auch was zu essen haben und Geld fürs Tanken“, verteidigte er sich. Nach der Trennung sei sein Verdienst zunächst weiter aufs gemeinsame Konto geflossen. Seine Frau aber habe alles für sich beanspruchen wollen. Die Richterin gab allerdings zu bedenken, dass es nicht astrein gewesen sein könne, auf eigene Faust und ohne Einwilligung Geld abzuzwacken. Von daher sei eine Verfahrenseinstellung wohl eine empfehlenswerte Lösung. Letztlich stimmte der Mann – merklich zähneknirschend – zu. Zahlt er die 316 Euro zurück, also die Summe des Pflegegeldes für die Tochter, ist das Verfahren endgültig vom Tisch.

Eine ganz andere Dimension hatte der ursprüngliche Vorwurf an die Frau: Die 32-Jährige soll sich sage und schreibe 75.000 Euro auf einen Streich unter den Nagel gerissen haben. Das Geld habe der Mann geerbt, der seine Verflossene bezichtigt, in seinen Tresor gegriffen zu haben. Wo das Geld mutmaßlich hingekommen ist – der Mann murmelte etwas von Shopping-Tour –, konnte das Gericht letztlich nicht klären. Allerdings: Der Frau war der Griff in den Tresor nicht nachzuweisen. Sie wurde freigesprochen.

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