Donnersbergkreis RHEINPFALZ Plus Artikel Steinbach: Grünes Licht für Parkplatz-Erweiterung an A 63

Derzeit stehen auf dem A-63-Parkplatz bei Steinbach – hier in Fahrtrichtung Kaiserslautern – beidseitig zusammen 24 Pkw- und sec
Derzeit stehen auf dem A-63-Parkplatz bei Steinbach – hier in Fahrtrichtung Kaiserslautern – beidseitig zusammen 24 Pkw- und sechs Lkw-Stellplätze zur Verfügung. Künftig sollen es 40 beziehungsweise 47 Flächen sein.

Auch fast 350 Einwendungen und deren „Verhandlung“ beim Erörterungstermin haben nichts daran geändert: Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz hat dem umstrittenen Ausbau des A-63-Parkplatzes bei Steinbach grünes Licht erteilt. Somit könnte das seit Jahren geplante Projekt starten – es sei denn, jemand klagt dagegen. Lange ist aber nicht mehr Zeit.

„Bei einer Gesamtbetrachtung der Wirkungen der Maßnahme ist der hiermit verfolgte Zweck der Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gegenüber den Belangen des Naturschutzes, des Wasserhaushaltes und des Lärm- und Immissionsschutzes wegen der nach Durchführung von Vermeidungs-, Sicherungs-, Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen verbleibenden allenfalls geringfügigen Beeinträchtigung dieser Belange als vorrangig zu bewerten.“ So heißt es im abschließenden Kapitel des insgesamt 67-seitigen Planfeststellungsbeschlusses, den der LBM Rheinland-Pfalz am 17. Dezember des vergangenen Jahres erlassen hat.

Dieser kommt somit zu der Bewertung, dass der vorgesehene Ausbau des beidseitigen Parkplatzes Donnersberg an der A 63 bei Steinbach „zulässigerweise realisierbar ist“. Die vorliegende Planung sei „von einem überwiegenden öffentlichen Interesse getragen“ und erweise sich ferner „im Hinblick auf die in die Abwägung einzustellenden öffentlichen und privaten Belange als abwägungsfehlerfrei“. Mit anderen Worten: Die Koblenzer Behörde sieht keine hinreichenden Gründe, den Plänen des LBM Kaiserslautern die Zustimmung zu verweigern. Wie mehrfach berichtete, sehen diese eine Erweiterung auf 45 Stellplätze (25 Lkw/20 Pkw) in Fahrtrichtung Kaiserslautern und 42 Stellplätze (22 Lkw/20 Pkw) in Fahrtrichtung Mainz vor. Zur Planung gehören der Bau von Fahrgassen sowie Gehwegen und Aufenthaltsbereichen für Personen auf dem Parkplatz-Gelände, die Herstellung eines Sichtschutzwalls und die Durchführung wassertechnischer beziehungsweise landespflegerischer Maßnahmen. Veranschlagte Gesamtkosten: rund drei Millionen Euro.

Vorstufe für größere Raststätte?

Gegen das Projekt sind 343 Einwendungen erhoben und beim Erörterungstermin im vorigen September diskutiert worden – die meisten von ihnen gebündelt in der Interessengemeinschaft (IG) des Steinbachers Michael März, der sich seit rund vier Jahrzehnten gegen die Errichtung einer Autobahn-Raststätte bei Steinbach einsetzt (siehe „Zur Sache“). Eine grundsätzliche Befürchtung der Gegner: der jetzige Ausbau sei nur die Vorstufe zu einem später dann doch bewirtschafteten Rasthof – gegen den sich die IG vor rund 15 Jahren vehement und letztlich erfolgreich gewehrt hatte. März hatte vor dem Erörterungstermin gegenüber der RHEINPFALZ von einer „Salami-Taktik“ gesprochen, nach dem Motto: „Haben wir erst einmal den Fuß in der Tür, kann keiner mehr in Zukunft eine Erweiterung verhindern.“

Der Leiter des bei dieser Maßnahme federführenden LBM Kaiserslautern, Richard Lutz, hatte stets betont, derartige Pläne existierten nicht. Im Beschluss steht hierzu, der Bau „einer Tank- und Rastanlage ist durch die vorliegende Planung hinfällig geworden“. Diesbezügliche frühere Verfahren seien eingestellt worden – etwaigen Befürchtungen begegnet der LBM mit dem Hinweis, „dass jedwede Erweiterungsabsichten und -optionen nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens sind“. Allerdings hatte nach der Erörterung im Winnweilerer Festhaus der Leiter des Termins, Stefan Woitschützke vom LBM Rheinland-Pfalz, im Gespräch mit dieser Zeitung eingeräumt, dass seinem Eindruck nach „das Misstrauen der Bürger ein Stück weit geblieben ist“.

„Keine erheblichen Auswirkungen“

Weiterhin hatten die IG-Vertreter kritisiert, dass die Größe der betroffenen Fläche „nur wenige Quadratmeter unter der Grenze für eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung liegt“. Der LBM hält dem entgegen, auf eine solche Untersuchung habe verzichtet werden können, da durch das Vorhaben „keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten“ seien – der Eingriff in Natur und Landschaft „beschränkt sich auf den unbedingt erforderlichen Umfang“ und werde außerdem „durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert“, heißt es in dem Beschluss. Zudem werde gewährleistet, dass die in diesem Gebiet beheimateten und besonders geschützt Arten „nicht beeinträchtigt werden“. Nicht zuletzt seien durch das vorgelegte Entwässerungskonzept negative Folgen für Grundwasser und Oberflächengewässer ausgeschlossen.

Neben veralteten Bestimmungen zu Schadstoffemissionen – etwa zu Ultra-Feinstäuben in der Luft – hatte die IG auch die Lärmberechnungen der Planer bemängelt: Unter anderem berücksichtigten sie nicht spezifische Parkplatz-Geräusche wie Reifenabrollen, Türenschlagen, örtlichen Betriebslärm und das Brummen von Kühlaggregaten. Die Prognose beziehe sich ferner auf einen unzureichenden Zeitraum, außer Acht gelassen würden schließlich die besonderen klimatischen Bedingungen („Kaltluftströme“) bei Steinbach, die durch Reflexion den Lärm transportierten.

Der LBM kommt dagegen zu der Einschätzung, es bestehe keine Notwendigkeit, „dem Vorhabenträger die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen aufzugeben“, da es sich laut Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht um eine „wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße“ handele. Auch erweise sich die von dem Projekt ausgehende Belastung mit Schadstoffen in der Luft „als unbedenklich“.

Bis 6. März Zeit für Klage

Insgesamt, so hat der LBM Rheinland-Pfalz auf Nachfrage der RHEINPFALZ mitgeteilt, habe die Behörde damit „das Straßenbauvorhaben des LBM Kaiserslautern in der beantragten Form ohne Planänderung planfestgestellt“. Weitere Informationen – beispielsweise einen Zeitplan für die Umsetzung – will der LBM erst dann geben, wenn Rechtskraft vorliegt. Der Beschluss konnte bis 6. Februar bei der Winnweilerer VG-Verwaltung eingesehen werden, ist aber auch im Internet auf der Seite des LBM zugänglich. Bis einen Monat nach Ende der Auslegungsfrist – also bis 6. März – kann gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz Klage erhoben werden. IG-Sprecher März wollte sich auf Anfrage zum jetzigen Zeitpunkt nicht dazu äußern, ob das für die IG eine Option ist.

Info

Zur Sache: Rasthof-Pläne bei Steinbach

Bereits um das Jahr 1980 gab es Pläne für eine Raststätte an der A 63 bei Steinbach. Anwohner Michael März gründete eine Interessengemeinschaft, die sich erfolgreich gegen den Bau zur Wehr setzte. Im Planfeststellungsbeschluss von 1985 ist festgehalten, dass es an dieser Stelle keinen Rasthof geben wird. Rund 20 Jahre später hat der federführende Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern das Vorhaben wieder aufgenommen – wenige hundert Meter vom ursprünglichen Standort entfernt. Der bestehende Parkplatz Donnersberg sollte zur bewirtschafteten Tank- und Rastanlage – eine solche gibt es bis heute zwischen Mainz und Kaiserslautern nicht – mit insgesamt rund 160 Pkw- und 115 Lkw-Stellplätzen ausgebaut werden. Auch dagegen gab es heftigen Widerstand aus Steinbach. Vorgesehen sind nun in beiden Fahrtrichtungen zusammen 47 Flächen (statt bislang sechs) für Lkw und 40 (derzeit 24) für Pkw, dazu ein Kiosk. Gegen das Vorhaben haben bei der Öffentlichkeitsbeteiligung 343 Personen ihre Bedenken bekundet. Diese sind im September beim Erörterungstermin im Winnweilerer Festhaus unter Vorsitz des Landesbetriebs Mobilität „verhandelt“ worden. Der hat dem Projekt im Dezember grünes Licht erteilt. Dagegen kann jedoch geklagt werden.

Einwurf: Verständlich

Unabhängig davon, ob man das gut findet: Der Bedarf für mehr (vor allem Lkw-) Parkplätze an der A 63 ist zweifelsohne vorhanden. Und den „Machern“ beim LBM ist auch abzunehmen, dass derzeit keine Pläne für einen „richtigen“ Rasthof bei Steinbach bestehen. Was aber, wenn in einigen Jahren andere handelnde Personen zu einer anderen Einschätzung kommen? Auch nach 1985 dachten die „Schdoabacher“ irrtümlich, das Thema Raststätte sei ein für alle Mal erledigt. Was hat man sich eigentlich genau unter dem „Kiosk“ vorzustellen, der auf dem erweiterten Parkplatz stehen soll? Dass der LBM von der großen Lösung (notgedrungen) Abstand genommen hat, war richtig. Doch auch die abgespeckte Version wird nicht alle Befürchtungen der direkten Anwohner zerstreuen können. Und das ist bei der Vorgeschichte auch allzu verständlich.

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