VG Nordpfälzer Land
Solidarpakt „Erneuerbare Energien“: Für jede Gemeinde ein Stück vom Kuchen
Bis 2030 sollen erneuerbare Energien den kompletten Stromverbrauch in Rheinland-Pfalz abdecken, bis 2040 klimaschädliche Treibhausgase verbannt sein. Die Probleme auf diesem Weg sind auch in der RHEINPFALZ hinlänglich beschrieben worden – von den (zu) langen Genehmigungsverfahren bei der Errichtung neuer beziehungsweise dem Repowering bestehender Windräder bis hin zu Lieferengpässen und mangelnden Handwerkerkapazitäten beim Ausbau des Solarstroms. Bei der Windkraft versucht die Mainzer Regierung unter anderem, mit der Verringerung des Mindestabstands zur Wohnbebauung auf 900 Meter gegenzusteuern.
Trotz der genannten und teils erkannten Defizite: Gerade was die Sonnenenergie anbelangt, ist ein gesteigertes Interesse von Projektierern wahrnehmbar – an Flächen im Kreis im Allgemeinen, in der VG Nordpfälzer Land im Speziellen. „Photovoltaikanlage: Strom für über 5000 Haushalte“, „Sonnenenergie vom Galgenberg“ oder „Photovoltaik auf Weg gebracht“: So lauten nur einige der jüngsten Schlagzeilen in der Donnersberger Rundschau.
Konkrete Pläne, obwohl kein Projekt genehmigt ist
Zum Teil haben Unternehmen bereits in eigener Regie (und auf eigene Kosten) Studien in Auftrag gegeben sowie konkrete Pläne in Gemeinderäten vorgestellt. Und das, wie VG-Bürgermeister Michael Cullmann im RHEINPFALZ-Gespräch betont, „obwohl kein einziges dieser Projekte bisher genehmigt ist“. Denn im Zuge der VG-Fusion von Rockenhausen und Alsenz-Obermoschel zum 1. Januar 2020 muss die Verbandsgemeinde einen neuen Flächennutzungsplan beschließen; die Firma IGR arbeitet derzeit am Entwurf.
Darin kann die Verwaltung in Absprache mit den Gemeinden festlegen, welche Gebiete für den Bau von Windrädern und Solaranlagen freigegeben werden – und damit auch, wo dies nicht geschehen soll. Cullmann: „Es ist also möglich, dass die Planungen eines Unternehmens sehr weit fortgeschritten sind, diese aber gar nicht umgesetzt werden können und somit auch die getätigten Investitionen umsonst gewesen sind.“
VG liegen mehr als 30 Anfragen vor
Andererseits ist der VG-Chef überzeugt, dass einige der „vorsichtig geschätzt über 30 Anfragen, die uns aktuell aus dem Bereich erneuerbare Energien vorliegen“, letzten Endes realisiert werden. Was er persönlich auch begrüßt, denn „wenn wir unsere Energie selbst erzeugen, müssen wir das Geld nicht Katarern in den Rachen werfen oder indirekt zur Finanzierung von Angriffskriegen beitragen“. Zudem sei „wichtig, dass die Wertschöpfung vor Ort bleibt“.
Kein Geheimnis sei es aber, dass es beim Thema Windkraft in der Vergangenheit wiederholt Reibereien zwischen benachbarten Gemeinden gegeben hat – vor allem, wenn Anlagen nahe der Gemarkungsgrenze errichtet wurden. „Da heißt es dann oft: Ihr verdient das Geld damit, aber wir haben sie vor der Nase stehen.“ Zudem verfüge nicht jeder Ort über geeignete Flächen – und schaue dann in die Röhre, während andere vielleicht den Reibach machen. Daher schlägt die Verwaltung die Gründung eines „Solidarpakts“ vor: „Die Überlegung ist, dass Teile der Einnahmen, die eine Gemeinde aus erneuerbaren Energien erzielt, in einen Topf eingezahlt und nach einem bestimmten Schlüssel an alle Mitglieder ausgeschüttet werden.“ Wobei der Löwenanteil bei der Kommune verbleibt, auf deren Gebiet die Anlage gebaut wird, wie Cullmann betont.
Nur Akzeptanzpauschale wird herangezogen
Denn zum Solidarpakt herangezogen werden soll nur die sogenannte Akzeptanzpauschale: Laut der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2021 kann der Betreiber neu errichteter Anlagen pro erzeugter Kilowattstunde Strom eine Vergütung von 0,2 Cent zahlen – bei Windrädern an alle Ortsgemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern, bei Sonnenenergie an die Kommune, auf deren Gebiet die Module stehen. „Zwar müssen das die Projektierer nicht. Praktisch alle machen es aber, da sie die Vergütungen erstattet bekommen“, so Cullmann.
Nach Modellrechnungen der VG kommen dabei durchschnittlich Beträge von 30.000 Euro (Windkraft) beziehungsweise 20.000 Euro (Solar) pro Anlage und Jahr zusammen. Ausschließlich ein noch festzulegender Anteil dieser Summen soll in den Solidarpakt fließen. Alle weiteren Zahlungen bleiben weiterhin komplett bei der Standort-Gemeinde – von Entgelten für die Nutzung von Grundstücken, Wegen oder Kabeln über Ausgleichszahlungen für Jagdpachtminderung oder Eingriffe in Natur und Landschaft bis hin zu Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
30 Prozent werden in den Solidaritätstopf gezahlt
Nach welcher Methode sollen die Erträge nun aufgeteilt werden? Die Verwaltung regt an, dass 70 Prozent der gewährten Akzeptanzpauschale die Gemeinden erhalten, nur 30 Prozent abgegeben werden – bei den genannten 30.000 Euro für ein Windrad wären das zum Beispiel 9000 Euro, bei 20.000 Euro für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage 6000 Euro für den Gemeinschaftstopf.
Und Cullmann macht eine weitere Rechnung auf: „Nur mal angenommen, es werden fünf neue Windräder und zehn Solarparks gebaut – dann hätte der Solidarpakt ein geschätztes Volumen von 105.000 Euro.“ Das entspräche einem halben Prozentpunkt der VG-Umlage und „wäre ein ganz schöner Batzen“. Dabei soll aber nur ein Drittel der Summe zu gleichen Teilen an alle Mitwirkenden ausgezahlt werden: Jeweils ein weiteres Drittel wird gemäß der Einwohnerzahl beziehungsweise der Größe der Gemarkung verteilt.
Teilnehmen darf nur, wer pro Wind- und Solarenergie ist
Zwei Ergänzungen sind Cullmann wichtig: Neben neuen sind auch die vom Repowering – also dem Ersetzen bestehender durch leistungsstärkere Anlagen – betroffenen Windräder Bestandteil der Vereinbarung; jedoch nur, wenn für sie die 0,2 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden. Und von der Teilnahme ausgeschlossen sind Gemeinden, die auf ihrem Gebiet eine Nutzung erneuerbarer Energien verweigern. „Ich bin für Windkraft, aber nicht bei uns“: Diesen Satz könne er längst nicht mehr hören, so der Bürgermeister.
Aktuell beschäftigen sich die 38 Gemeinde- beziehungsweise Stadt- sowie zwei Ortsbeiräte mit dem Thema. „Es gab bislang mehr positive als negative Rückmeldungen, allerdings auch noch etliche Nachfragen.“ Deshalb hatte die VG kurzfristig drei Info-Veranstaltungen für die Ortsvertreter organisiert. Diese sollen nun bis Ende des Jahres ihren Beschluss fassen. Zum 1. Januar könnte dann der Vertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren in Kraft treten. Cullmann hofft, dass sich nun möglichst viele für einen Beitritt entscheiden. „Wir machen es nicht mit fünf Gemeinden – 20 sollten es dann schon sein.“ Es ist eben eine Frage der Solidarität.