Donnersbergkreis Rente: Welche Fragen brennen auf den Nägeln?

Kommt die Rente ab 63 für mich in Frage? Oder: Ist es möglich, dass eine Frau durch die neue Mütterrente erstmals einen Rentenanspruch erwirbt? Seit das neue Rentenpaket zum 1. Juli verabschiedet wurde, haben die Berater der Rentenversicherungen eine neue Herausforderung. Einer davon ist Hans Willi Braun aus Morschheim. Jutta Glaser-Heuser sprach mit ihm über seine Aufgaben.
Derzeit auf jeden Fall. In meiner Sprechstunde mittwochs von 17 bis 20 Uhr habe ich nur selten Leerlauf. Meist habe ich zwei, manchmal drei Beratungen in dieser Zeit. Was beschäftigt die Menschen derzeit? Natürlich geht es oft um die Frage, ob man für die Rente ab 63 in Frage kommt und wie hoch die dann ausfallen würde. Aber auch um Fragen wie: „Darf man dann noch dazu verdienen?“ oder „Wird auch Arbeitslosenzeit angerechnet?“. Und wie sieht es mit der Mütterrente aus, gibt es auch da Informationsbedarf? Da gibt es nach meiner Einschätzung sogar einiges, was gänzlich unbekannt ist. Beispielsweise die Sache mit der freiwilligen Nachzahlung. Konkret: Früher war es üblich, dass Frauen wenige Jahre berufstätig waren, dann daheim blieben und sich um die Kinder kümmerten. Wenn diese Frauen, wie ebenfalls üblich, zwei Kinder erzogen haben, dann haben sie damit Rentenansprüche für 48 Monate – je Kind zwei Jahre – erworben. Um rentenberechtigt zu sein, muss man aber auf 60 Monate rentenrechtliche Zeiten kommen. Den einbezahlten Beitrag haben Versicherte in diesem Fall nach 9,6 Monaten wieder raus. Viele Frauen gehen aber automatisch davon aus, dass sie keine Rentenansprüche haben und finden sich stillschweigend damit ab. Für sie wäre es aber einfach, die fehlenden Beiträge freiwillig einzuzahlen. Damit erreichen sie dann nämlich einen Rentenanspruch. Aber das wissen die wenigsten, oder sie halten es für kompliziert oder unrentabel. Doch es ist für die betreffenden Frauen wirklich eine gute Sache. Wo gibt es nach Ihrer Erfahrung noch Unsicherheiten? Was immer wieder für Verwirrung sorgt, sind die Unterschiede bei einer Rentenberechnung. Aber im Gespräch stellt sich meist schnell heraus, dass es eben doch andere Voraussetzungen gibt. Das sind Dinge, die man aber immer im Einzelfall klären muss. Wie wird man Versichertenberater? Meist sind das Leute, die auch mit Fragen der Sozialversicherung zu tun haben. Ich selbst war früher Personalratsvorsitzender an der Rheinhessen-Fachklinik in Alzey und habe zudem eine kaufmännische Ausbildung. Ich bin seit 1994 dabei. Das Rentenrecht ist ja keine leichte Kost. Wie halten Sie sich darin auf dem Laufenden? Wir haben einmal im Jahr eine einwöchige Fortbildung und zweimal jährlich sogenannte Teambesprechungen, bei denen wir über bevorstehende Neuerungen oder Entwicklungen informiert werden. Was muss jemand mitbringen, wenn er eine Beratung möchte? Wichtig ist natürlich der Personalausweis und alles, was zur Kontenklärung vorhanden ist. Außerdem brauchen wir immer viele Daten, beispielsweise auch zu früheren Ehepartnern, selbst wenn man vielleicht schon vor 20 Jahren geschieden wurde. Und was wir immer wissen müssen – das bereitet lustigerweise tatsächlich vielen Männern Probleme –, das ist der Hochzeitstag.