Hintergrund
Rassismus beim Fußball: Der Feind in meinem Stadion
Jahrzehntelang durften sie auf keinem Sportplatz fehlen: Schilder, meist aus Emaille und rostig genagt vom Zahn der Zeit, sollten die Zuschauer davon abhalten, Schiedsrichter und Spieler zu beleidigen oder zu beschimpfen. Wer es trotzdem wagt, „muss mit der Verweisung von der Sportanlage rechnen“. Gezeichnet: „Der Vorstand.“
Eine deutlich zeitgemäßere Variante hat im vergangenen Jahr der Südwestdeutsche Fußballverband (SWFV) und die Sportbünde ihren Vereinen ans Herz gelegt. Weniger klobig, mit buntem Antlitz und wohlklingender Botschaft: „Banner zeigen! Gemeinsam für Vielfalt und Toleranz.“
Ungehörte Appelle
Doch die Appelle bleiben ungehört. Gestern wie heute. Und weil viele Vereine in den unteren Klassen aus Personalmangel, Bequemlichkeit oder Naivität auf einen Ordnerdienst verzichten, sind Schiedsrichter und Spieler den Schreihälsen hinter der Bande ungeschützt ausgeliefert.
Rückblick: Im Spätsommer 2024 beleidigt ein Zuschauer in einem Spiel der Bezirksliga Westpfalz den Kapitän der Gastmannschaft während einer Spielunterbrechung mit den Worten: „Verpiss dich, du Scheiß-Kanacke!“ Ein Schiedsrichterassistent nimmt den rassistischen Zwischenruf wahr, es kommt zur Anwendung des vor dieser Saison eingeführten „Stopp-Konzeptes“.
Gäste gehen vom Feld
In dieser Cool-down-Phase wurden die Zuschauer über die jeweiligen Mannschaftsführer darüber informiert, dass der Schiedsrichter im Wiederholungsfall das Spiel abbrechen wird. Die Gäste haben um eine Bedenkzeit gebeten und dem Unparteiischen nach rund zehn Minuten mitgeteilt, dass sie sich nicht in der Lage sähen, das Spiel fortzusetzen. Trotz des Hinweises durch den Schiedsrichter auf mögliche Konsequenzen, blieb die Gastmannschaft bei ihrer Entscheidung, das Spiel zu beenden.
Vier Wochen nach dem Vorfall hat die Verbandsspruchkammer des SWFV ihr Urteil gefällt: 1000 Euro Geldstrafe für den Heimverein „wegen rassistischer Äußerungen eines Zuschauers“. Im selben Atemzug wird das Spiel für die Gäste als verloren gewertet, weil diese „den Spielabbruch herbeigeführt“ hätten.
Urteil sorgt für Empörung
Das wollte die Gastmannschaft so nicht akzeptieren. Mit einem flammenden Appell legte der betroffene Verein Berufung gegen das Urteil ein. Denn: Das Thema sei nicht neu. „Es ist auffallend, dass gerade in den letzten beiden Jahren unsere jungen Spieler, keiner älter als 25 Jahre, sich rassistischer Äußerungen aus dem Zuschauerumfeld, nahezu bei jedem Spiel, ausgesetzt sehen.“ Die Mehrzahl der menschenverachtenden Äußerungen kämen „in aller Regel dem Schiedsrichtergespann auf dem Platz überhaupt nicht zur Kenntnis“.
Die Gastmannschaft vermisst in dem Urteil klare Konsequenzen. Während sich der Sport in Deutschland auf die Fahne schreibe, für Respekt, Fairness und Vielfalt, für Menschenrechte und Demokratie zu stehen, grenze es schon an Ironie, dass der Zuschauer auch nach dem Urteil sich „weiter die demokratischen Werte missachtend“ verhalte und nicht einmal mit einem Stadionverbot belegt worden sei.
Berufung zurückgewiesen
Die Spieler hätten mit dem Verlassen des Spielfelds „dieses Zeichen gesetzt und werden es weiterhin setzen“, heißt es in der Berufung weiter. „Unsere Mannschaft hat sich hinter ihren beleidigten Mitspieler gestellt. Wann immer uns in Zukunft rassistische Äußerungen in Stadien oder auf dem Spielfeld für alle hörbar entgegengebracht werden, werden wir das Spiel abbrechen.“ Der Verein fühle sich trotz Eintretens gegen Rassismus als sportlicher Verlierer. Auch die Geldstrafe für den Heimverein sei unverhältnismäßig, weil sie den Verein und nicht den eigentlichen Verursacher treffe.
Die Berufung wurde schließlich zurückgewiesen, es bleibt beim Urteil der Verbandsspruchkammer. „Die Wertung als solche ist weder aus tatsächlichen noch aus rechtlichen Gründen zu beanstanden“, heißt es im Urteil des Verbandsgerichtes, das im Berufungsverfahren tätig wurde. Im Kern geht es um den Paragrafen 29e der Spielordnung.
Dilemma für Schiedsrichter
Dort heißt es wörtlich: „Ein Spiel wird für einen Verein mit 0:2 als verloren und mit drei Punkten und 2:0 Toren für den Gegner als gewonnen gewertet, wenn er ein Spiel abbricht oder durch das Verhalten seiner Spieler, Betreuer oder Anhänger einen Abbruch verursacht.“ Anders ausgedrückt: Hätte der Schiedsrichter als oberste Instanz auf dem Spielfeld das besagte Bezirksligaspiel von sich aus abgebrochen, wären wohl auch die Punkte für den Heimverein weggewesen.
Doch wie viel Nachsicht sollte ein Schiedsrichter bei rassistischen Vorfällen tatsächlich walten lassen? Wie oft pro Spiel sollte er auf das Zuschauerverhalten – falls notwendig – einwirken, ohne in Verdacht zu geraten, „nicht alle Möglichkeiten zur Spielfortsetzung ausgeschöpft“ zu haben? Ein Dilemma.
Spiel- oder Strafordnung?
Dass der Verband kein zahnloser Tiger sein müsste, beweist Paragraf 12 der Strafordnung: „Verhalten sich Spieler, Offizielle oder Zuschauer rassistisch oder menschenverachtend, können der betreffenden Mannschaft beim ersten Vergehen drei Punkte und beim zweiten Vergehen sechs Punkte abgezogen werden. Bei weiteren Wiederholungsfällen folgt die Versetzung in eine tiefere Spielklasse oder der Ausschluss aus dem Verband.“
Sowohl die Verbandsgebietsspruchkammer als auch das Verbandsgericht haben das „Herbeiführen eines Spielabbruchs“ (Spielordnung) in diesem Fall also höher bewertet als das „rassistische und menschenverachtende Verhalten“ auf den Zuschauerrängen (Strafordnung). Vor Gericht und auf hoher See. Aber das ist wieder eine ganz andere Geschichte.
Verein bleibt bei seinen Prinzipien
Womit wir wieder bei den bunten Bannern mit den wohlklingenden Botschaften wären. Für den mit Punktabzug bestraften Verein ist das inzwischen reine Symbolik: „Wir bringen doch nicht mit Vertretern des SWFV Banner in unserem Stadion an und leben es dann hinterher nicht.“
Deshalb werde der Verein auch in Zukunft Rassisten die Stirn bieten und sich klar gegen menschenverachtende Äußerungen stellen. „Der Fußball ist ein wichtiger Baustein unserer Gesellschaft, in der alle, unabhängig ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft oder ihres Geschlechts im Sport zusammenkommen können.“
Von diesen Prinzipien will sich der Bezirksligaverein aus der Westpfalz auch in Zukunft leiten lassen, völlig unabhängig von den ergebnistechnischen Konsequenzen. Banner-Botschaften müssen schließlich gelebt werden – und nicht dem unwürdigen Schicksal erliegen, am Stadionzaun zu vergammeln.