Donnersbergkreis Protest stattgegeben

Die Spannung bleibt: Szene vor dem Waldfischbacher Tor, links der Kevin Bär (TuS Bolanden).
Die Spannung bleibt: Szene vor dem Waldfischbacher Tor, links der Kevin Bär (TuS Bolanden).

«BOLANDEN.» Dem Protest des TuS Bolanden gegen die Spielwertung des am vergangenen Sonntag mit 1:3 verloren gegangenen Aufstiegsspiels gegen die SG Waldfischbach wurde stattgegeben. Dennoch wird die Begegnung wiederholt, entweder am Samstag oder am Montag. Das hat die Verbandsspruchkammer am Mittwoch kurz vor Mitternacht entschieden.

Wie bereits berichtet, hatte der TuS Bolanden am Sonntag nach der Partie, welche die Dreierrelegation zwischen Bolanden, Waldfischbach und Kusel um den Aufstieg in die Bezirksliga Westpfalz quasi wieder auf Null stellte, Protest eingelegt. Grund dafür war der Einsatz von SG-Akteur Marco Baumbusch, der über sein Zweitspielrecht nur bis maximal zur A-Klasse auflaufen darf. Die Aufstiegsspiele finden aber bereits auf der Ebene der Bezirksliga statt. Dies wird aus Paragraf 23a Nummer 1 der SWFV-Spielordnung abgeleitet. Die Regelung bestimmt, dass der jeweilige Staffelleiter der übergeordneten Liga (hier Reiner Ehrgott von der Bezirksliga Westpfalz) für die Aufstiegsspiele zuständig ist und diese anzusetzen hat. „Diesem Grundgedanken folgend, werden sämtliche Aufstiegsspiele (auch außerhalb dieses Verbandes) der daran teilnehmenden Mannschaften bereits als Spiele der übergeordneten Liga gewertet, mit dem Ziel des dortigen Verbleibs“, begründet die Verbandsspruchkammer, die auch dadurch zuständig ist, in ihrem Urteil. Doch wenn Marco Baumbusch nicht spielberechtigt war, wieso dann eine Neuansetzung? Da die aus Paragraf 23a Nummer 1 abgeleitete Regel nicht eindeutig aus der Spielordnung erkennbar und nachvollziehbar ist, sei Waldfischbach erklärtermaßen und einer grundsätzlich nicht abzusprechenden Logik folgend von Aufstiegsspielen, die der A-Klasse zuzuordnen sind, ausgegangen, so die Verbandsspruchkammer – ein Irrtum also, der aus deren Sicht nicht vermeidbar war. Aufgrund dieser besonderen Sachlage erachtet die Verbandsspruchkammer die übliche und aus Paragraf 29 der SWFV-Spielordnung resultierende Folge, „die Wertung des Spiels wegen Einsatzes eines nicht berechtigten Spielers zu Lasten des SG Waldfischbach für rechtlich wie auch aus sportlich fairen Gesichtspunkten für nicht vertretbar. Aus diesem Grund war auch von der Verhängung einer sonst üblichen Geldstrafe abzusehen.“ Und somit wird diese Relegationspartie neu angesetzt. Wann, das wird allerdings erst im Laufe des heutigen Vormittags endgültig entschieden. „Samstag, 18 Uhr, oder Montag, 19 Uhr, in Otterbach“, sagt Spielleiter Ehrgott.

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