Fragen und Antworten: Positiv auf Corona getestet – was ist zu tun?
Viele Menschen greifen derzeit auf Selbsttests zurück. Doch was ist zu tun, wenn der positiv ausfällt?
Dann muss man sich unverzüglich absondern und einen PoC-Antigentest in einer Testeinrichtung oder einen PCR-Test vornehmen lassen. Ist das Ergebnis dieses Tests auch positiv, muss man sich unverzüglich in die Isolation begeben.
Was ist der Unterschied zwischen Absonderung, Quarantäne und Isolation?
Absonderung ist der Oberbegriff für Quarantäne und Isolation. Die Isolation ist eine Maßnahme des Infektionsschutzes bei einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus. Sie soll erkrankte und gesunde Menschen voneinander trennen, um Ansteckungen zu verhindern. Die Quarantäne ist eine zeitlich befristete Absonderung von Personen, die sich möglicherweise infiziert haben könnten.
Wann muss sich eine Person in Absonderung begeben und wie lange?
Grundsätzlich müssen sich positiv getestete Personen oder deren enge Kontaktpersonen absondern. Diese Maßnahme endet automatisch nach Ablauf von zehn Tagen, ohne dass ein weiterer Test erfolgen muss. Eine Freitestung ist nach Ablauf von sieben Tagen (also frühestens ab dem 8. Tag) mittels eines negativen PoC-Test durch geschultes Personal möglich, wobei in den letzten 48 Stunden vor der Testung keine typischen Symptome einer Infektion vorgelegen haben dürfen.
Was ist mit den Kontaktpersonen? Mittlerweile gibt es ja kaum noch jemanden, der noch keinen Kontakt zu einer positiven Person hatte.
Wer in einem Haushalt mit einer positiv getesteten Person lebt oder sonst engen Kontakt hat, muss nicht in die Absonderung, wenn er symptomfrei ist und wenn der volle Impfschutz mit einer Auffrischimpfung erreicht ist, die Person vor weniger als drei Monaten die Zweitimpfung erhalten hat oder seit weniger als drei Monaten nach einer Infektion genesen ist.
Was darf man, wenn man in Absonderung gehen muss? Beispielsweise mit dem Hund spazieren gehen oder den Müll in den Hof bringen?
Nein, die Absonderung darf nur verlassen werden, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, bei einem Hausbrand beispielsweise. Ein gewichtiger Grund ist auch gegeben, wenn man einen Coronatest machen muss. Ein Impftermin dagegen ist kein gewichtiger Grund, da er auch zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen kann.
Gelten diese Regeln überall?
Außer an Schulen und Kitas. Die Absonderungspflicht von infizierten Schülern endet nach der derzeit gültigen Absonderungsverordnung des Landes nach zehn Tagen ohne Test und kann an Tag acht – soweit 48 Stunden Symptomfreiheit gegeben ist – vorzeitig durch einen PCR-Test oder durch einen durch geschultes Personal vorgenommenen PoC-Test mit negativem Ergebnis beendet werden. Bei einem Infektionsfall in einer Kita müssen sich zunächst alle Kontaktpersonen absondern. Mit einem negativen POC-Testergebnis ist der Kita-Besuch am nächsten Tag aber wieder möglich.
Wo gibt es Infos?
Weitere Infos zum Thema Coronavirus unter www.corona.donnersberg.de.
