Winnweiler RHEINPFALZ Plus Artikel Pläne für Seniorenheim sollen „auf den Tisch“

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Im Bereich der Fischerhüttwiesen sollen ein Seniorenwohnheim und mehrere Mehrfamilienhäuser entstehen. Der Rat fasste einen Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet. Der städtebauliche Vertrag dagegen wurde auf Betreiben der Fraktion der Grünen allerdings zurückgestellt.

Kerstin Weis (Grüne) forderte bei der jüngsten Ratssitzung, dass der private Investor – die Römerhaus GmbH aus Schifferstadt – sein Konzept im Gemeinderat vorstellt, bevor die Gemeinde mit ihm einen städtebaulichen Vertrag eingeht. „Es geht uns darum zu wissen, was genau gebaut werden soll, die bisher vorliegenden Unterlagen beschreiben nur das Baufenster, aber nicht die tatsächlichen Umfänge des Vorhabens“, sagte Weis. Sie können zwar damit leben, dass ein Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet gefasst werde, ein städtebaulicher Vertrag dürfe aber erst abgeschlossen werden, wenn die Details geklärt seien, so Weis. Sie forderte zudem, dass der Bauherr darlegen solle, ob ein Bedarf für das Seniorenheim in Winnweiler gegeben sei. „Der Investor sollte uns erst seine Daten auf den Tisch legen, bevor wir einen Vertrag mit ihm abschließen“.

Städtebaulicher Vertrag soll Kosten regeln

„Grundsätzlich habe ich mit dieser Vorgehensweise kein Problem“, sagte Ortsbürgermeister Rudolf Jacob, der allerdings auch darauf verwies, dass der Beschluss zur Aufstellung des Baugebiets die weitreichendere Entscheidung gegenüber dem städtebaulichen Vertrag darstelle. Jacob hatte im Sachvortrag bereits erläutert, dass der Investor das Gelände bereits gekauft habe. Der städtebauliche Vertrag solle regeln, dass vom Investor alle Kosten für die Herstellung des Baugebiets getragen werden. Außerdem sollte der Vertrag regeln, dass seitens des Investors auch die Kosten für eine Verkehrsberuhigung auf der K 4 am Ortseingang zu tragen seien. Der Bau dieser Verkehrsinsel müsse allerdings erst mit dem Landesbetrieb Mobilität, dem Straßenbaulastträger, abgestimmt werden, so der Ortsbürgermeister. Zudem habe der Vertrag bereits eine Regelung enthalten, dass der Investor auf seinem Gelände einen ausreichend breiten Gehweg bauen muss. Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss. In einer nachfolgenden Sitzung soll der Investor seine Pläne dem Gemeinderat vorstellen.

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