Göllheim
Photovoltaik in der VG Göllheim: Maximal 120 Hektar stehen zur Verfügung
Dass in der Verbandsgemeinde Göllheim Photovoltaikanlagen grundsätzlich möglich sein sollen, darauf hat sich der VG-Rat bereits vor genau einem Jahr festgelegt und das Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern umgehend mit einer Standortprüfung beauftragt. Diese wurde dem Gremium jetzt vorgestellt. Die Überraschung: Es kommen deutlich weniger Flurstücke in Frage als von manchen Bürgern möglicherweise befürchtet.
Wie Walter Ruppert vom Planungsbüro eingangs erläuterte, wird bei einer Flächenpotenzialanalyse, also einer Untersuchung, welche Flächen für die Ansiedlung von Photovoltaik generell geeignet sind, mit der Ausschlussmethode gearbeitet. In mehreren Schritten werden Flächen aussortiert, die von vornherein ausscheiden, etwa weil es sich um Siedlungsraum, Industrie- und Gewerbeansiedlung, Wald, Gewässer oder ähnliches handelt. Ebenfalls ausgenommen sind besonders gute Böden: Die sind für die Landwirtschaft reserviert. Auch muss ein Abstand zur Wohnbebauung eingehalten werden. Dann kommen die Naturschutzgebiete. Dann gibt es Gelände, das wegen seiner Hangneigung oder seiner Ausrichtung nach Norden nicht in Frage kommt. Ausgesiebt werden auch Kleinstflächen oder Flächen, die zu stark zerstückelt sind. Am Ende einer solchen Analyse bleiben dann gar nicht mehr sehr viele Potenzialflächen übrig.
Wichtiges Kriterium: Güte des Ackerlands
Die Kriterien für den Ausschluss von Flächen machten die Planer anhand verschiedener Folien transparent. Neben den bereits genannten spielt die Ertragsmesszahl (EMZ) der Böden die entscheidende Rolle. Diese Zahl drückt die natürliche Ertragsfähigkeit eines Ackers aus. Besonders gutes Ackerland soll der Ernährung vorbehalten bleiben. Deshalb können nur Flurstücke, deren Ertragsmesszahl unter einem bestimmten Richtwert liegen, überhaupt für PV-Anlagen berücksichtigt werden.
Das Land Rheinland-Pfalz gibt als Richtwert eine EMZ von 35 vor – alle Böden, deren EMZ darüber liegt, wären demnach aus dem Rennen. Das würde allerdings faktisch das Aus für Freiflächen-PV-Anlagen in der VG Göllheim bedeuten, denn die Böden dort sind so gut, dass die durchschnittliche EMZ 65 beträgt. Äcker unter 35 sind so gut wie nicht vorhanden.
Mengenbegrenzung auf zwei Prozent
Doch auch für einen Fall wie diesen hat das Land vorgesorgt. Das entsprechende Regelwerk lässt zu, dass eine VG ihre jeweilige Durchschnitts-EMZ als Richtwert nehmen darf. Nicht zu umgehen ist aber die Vorgabe, die das Land bezüglich des Verhältnisses PV-Potenzialfläche zur Fläche insgesamt macht: Maximal zwei Prozent des Ackerlandes dürfen für die Photovoltaik herangezogen werden. Das hat der Gesetzgeber festgelegt, um einen ungezügelten Run auf die Photovoltaik (mit anderen Worten: Wildwuchs) von vornherein so weit wie möglich auszuschließen.
Die Gesamtfläche in der VG Göllheim liegt bei 6000 Hektar. Nach Berücksichtigung all dieser Faktoren kommen als Potenzialflächen für Photovoltaik maximal 120 Hektar in Frage.
Energie versus Ernährung
Selbst diese zwei Prozent wollten so manchem Ratsmitglied nicht schmecken – Stichwort „Energie versus Ernährung“. Stephen Seitz (FDP) beispielsweise rechnete auf ganz Deutschland hoch, wieviel Fläche beim „Zubetonieren für Photovoltaik“, wie er es nannte, noch für die Ernährung der Bevölkerung pro Kopf zur Verfügung stehe und kam auf knapp 20 Ar, also umgerechnet 2000 Quadratmeter. Allerdings ging er dabei von einer Gesamtfläche von vier Prozent aus. „PV-Anlagen gehören aufs Dach, nicht auf den Acker“, so sein Fazit. Auch Eberhard Hartelt (FWG), der sich aber nicht grundsätzlich gegen Freiflächenphotovoltaik positionierte, gab zu bedenken, dass ein Investor aus rein wirtschaftlichen Gründen entscheide. „Es geht aber darum, wertvolle Böden für die Ernährung zu sichern“, betonte er. Um Goldgräberstimmung zu vermeiden, sei daher eine übergeordnete Planung unbedingt notwendig. Letzteres sagte er auch mit Blick auf einige Ratskollegen, die die Sinnhaftigkeit der Potenzialanalyse insgesamt in Frage gestellt hatten.
Um Bedenken in diese Richtung zu zerstreuen, wies VG-Chef Steffen Antweiler darauf hin, dass die Potenzialanalyse zunächst einmal nur das bedeute, was der Name aussage: nämlich das Potenzial zu prüfen. Sobald es konkret werde, liege die Planungshoheit bei den Ortsgemeinden – und diese könnten grundsätzlich jedes Vorhaben, das ihnen nicht passe, ablehnen. „Die Kommune hat das Sagen. Nicht der Investor und auch nicht der Flächeneigentümer“, machte Antweiler deutlich.
Bisher ist Nachfrage für 72 Hektar da
Und wo befinden sich nun die Potenzialflächen in der VG Göllheim? – Zum Beispiel nicht im Zellertal. Weil das Landschaftsbild dort besonders geschützt werden soll, wurde das Tal komplett aus der Untersuchung herausgenommen. Sodann musste auf die Vorgaben des Regionalplans Rücksicht genommen werden, der Vorranggebiete für Land- und Forstwirtschaft ausweist.
Unter Berücksichtigung all dieser Ausschlusskriterien blieb schließlich als „Flächen besonderer Eignung“ das Gelände bis 500 Meter rechts und links der Autobahn übrig. Darüber hinaus gibt es nur wenige Flächen, auf die die Eignungskriterien zutreffen, beispielsweise knapp 18 Hektar auf einem Acker gegenüber dem Göllheimer Piepenbrock-Gelände, der der Ortsgemeinde gehört.
Für insgesamt 72 Hektar besteht bereits eine Nachfrage, dazu gehören neben dem Flurstück bei Göllheim rund 13 Hektar südöstlich von Lautersheim und insgesamt 28,5 Hektar bei Dreisen, verteilt auf vier Flächen, von denen die größte knapp 14 Hektar misst. Antweiler machte allerdings deutlich, dass „projektiert“ in diesem Zusammenhang lediglich bedeute, dass es bereits eine Nachfrage gebe. „Es ist noch überhaupt nichts überplant“, betonte der VG-Chef.