Donnersbergkreis „North Point“: US-Militär hat Interesse
Noch sei es eine allgemein gehaltene Anfrage. „Ob diese Liegenschaft tatsächlich zur Nutzung für militärische Zwecke in Betracht gezogen wird, ist heute noch nicht absehbar“, betont ein Sprecher der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bonn auf Anfrage der RHEINPFALZ. Diese ist für die Vermarktung des Geländes zuständig. Ähnlich klingen auch die Worte eines Sprechers der US-Army Europe. Demnach gebe es grundsätzlich Überlegungen, in Europa personell und materiell aufzurüsten. Konkret sei hier jedoch nichts, zumal man alles noch mit dem eigenen Verteidigungsministerium, den Alliierten und auch den jeweiligen europäischen Gastgeberländern besprechen wolle. So gab es von Seiten des Sprechers auch keine Antworten auf Fragen, was man denn genau in Kriegsfeld lagern möchte oder in welchem Umfang dort Investitionen vorgesehen sind. „Im Rahmen einer Überprüfung ihres Liegenschaftsbedarfs in Europa haben die amerikanischen Streitkräfte gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben grundsätzliches Interesse an der Nutzung von Liegenschaften in Deutschland für Lager- und Unterbringungszwecke geäußert. Diese noch allgemein gehaltene Anfrage soll abhängig vom Ergebnis der US-internen Überlegungen, die sich noch in einem frühen Stadium befinden, gegebenenfalls konkretisiert werden“, teilt auch der Sprecher der Bundesanstalt mit. Da es noch nicht klar sei, ob das amerikanische Militär den „North Point“ überhaupt nutzen wolle, könne er derzeit auch noch keine Aussagen zur Realisierbarkeit einer Wiederaufnahme der militärischen Nutzung, zum Umfang des Bedarfs oder zu der konkreten Nutzung treffen, so der Sprecher. Der beschreibt auch einen dann möglichen weiteren Weg: „Sollten die US-Streitkräfte zu dem Ergebnis kommen, dass sie die Liegenschaft in Kriegsfeld ganz oder teilweise zur Erfüllung ihrer Verteidigungsaufgaben benötigen, richtet sich das weitere Verfahren nach den völkerrechtlichen und nationalen Bestimmungen.“ Heißt: Die Gaststreitkräfte müssen die Überlassung des Geländes durch eine förmliche Liegenschaftsanforderung beim Bundesministerium der Verteidigung beantragen. „Dieses prüft die Anforderung militärisch und führt nach deutschem Recht gegebenenfalls vorgeschriebene Verwaltungs- und Beteiligungsverfahren durch. Im Falle der Anerkennung des militärischen Bedarfs und nach positivem Abschluss etwaiger Verwaltungsverfahren überlässt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben den Gaststreitkräften die Liegenschaft völkerrechtlich zur ausschließlichen Nutzung für die Dauer ihres militärischen Bedarfs“, teilt der Sprecher weiter mit. Das Gelände ist in Teilen Naturschutzgebiet, vor zwei Jahren wurden Teile zum Nationalen Naturerbe. Was das bedeutet, wären dann ebenfalls Fragen, die in dem Verfahren zu klären wären. Gerüchte, dass das amerikanische Militär wieder Interesse am „North Point“ haben soll, waren auch dem Kriegsfelder Ortsbürgermeister Albert Ziegler zu Ohren gekommen. Er habe auch erfahren, dass amerikanisches Militär bereits die Bunkeranlagen besichtigt habe und in Kriegsfeld vor allen Dingen deswegen Bedarf bestünde, weil die Lagerkapazitäten auf der Air Base in Ramstein knapp seien. „Da schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Einerseits ist es in unserem Interesse, dass das Gelände genutzt wird. Andererseits wünschen wir uns nicht gerade eine militärische Nutzung. Wobei es in der Vergangenheit, als die Amerikaner die Liegenschaft nutzten, dort für Kriegsfelder Arbeitsplätze gab“, sagt Ziegler. Landrat Winfried Werner zeigt sich überrascht. Er hatte von Albert Ziegler von dem Interesse der amerikanischen Streitkräfte erfahren. „Wir wussten bislang nichts davon, werden jetzt versuchen zu erörtern, was genau da geplant ist.“ Südwest