Donnersbergkreis Neues Gesetz: Kreisverwaltung erwartet mehr als 1600 zusätzliche Wohngeld-Anträge
Weil der Kreis der Haushalte, die die Leistung beantragen können, deutlich erweitert wurde, war bundesweit damit gerechnet worden, dass die Zahl der Empfänger von etwa 600.000 auf zwei Millionen steigen wird. Mit Blick auf die bislang eingegangenen Anträge bestätigt die Kreisverwaltung dies: Jene ließen „den Schluss zu, dass es im Donnersbergkreis zu einer Verdreifachung der Zahl der Anträge kommen könnte“. Erst die nächsten Monate würden jedoch verlässlich zeigen, wie sich der Mehraufwand entwickelt – zumal das Gesetz noch Übergangsregelungen bis Ende Juni vorsieht. In den Jahren 2020 bis 2022 haben laut Judith Mattern-Denzer, Leiterin der Sozialabteilung, durchschnittlich 850 Antragsteller im Kreis Miet- und Lastenzuschuss bezogen. Auf künftig etwa 2500 Zahlfälle stellt sich die Verwaltung ein.
Daher wird in diesen Bereich eine weitere Vollzeitstelle geschaffen. Sollte sich im Laufe des Jahres herausstellen, dass dies nicht ausreicht, soll nachgebessert werden. Da die Wohngeldberechtigung auch einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach sich zieht, wird es laut Mattern-Denzer auch in diesem Bereich eine Personalerhöhung geben.
Bearbeitungsrückstände noch aus dem Vorjahr
Derzeit sei die Arbeitsbelastung in der Wohngeldstelle „sehr hoch“. Dies sei allerdings nicht alleine der Einführung des neuen Wohngeld Plus geschuldet. Zum einen seien im Sommer 2022 die Vorbereitungen in vollem Gange gewesen für den Softwarewechsel bei den rheinland-pfälzischen Kommunen, als das Wohngeld-Plus-Gesetz ins Gesetzgebungsverfahren kam. „Durch die konsequente Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips in dem neuen Programm haben sich jedoch die Bearbeitungszeiten erheblich verlängert.“ Zudem hätten im zweiten Halbjahr zusätzliche Aufgaben geschultert werden müssen durch die Gewährung des Heizkostenzuschusses I. So seien „schon in diesem Zeitraum Bearbeitungsrückstände entstanden“.
Mattern-Denzer weist darauf hin, dass die kommunalen Spitzenverbände Städtetag und Landkreistag Rheinland-Pfalz zwar betonen, dass „das neue Wohngeld gerade in krisengeschüttelten Zeiten ein starkes soziales Bekenntnis des Staates und eine echte Unterstützung, der Umsetzungszeitraum jedoch sportlich“ sei. Die Leiterin der Sozialabteilung unterstreicht, dass „auch bei einer verzögerten Bearbeitung sichergestellt ist, dass das Wohngeld rückwirkend ausgezahlt wird“ – einschließlich des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.
Die Finanzhilfe beantragen können Haushalte, die aufgrund ihres geringen monatlichen Einkommens einen finanziellen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums benötigen. Hier gibt es Informationen für diejenigen, die ihren Anspruch prüfen wollen, und einen Wohngeldrechner.