Donnersbergkreis Mulde als Biotop gestalten

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Eine weitere Hürde muss die Ortsgemeinde auf dem Weg zum Neubaugebiet „Im unteren Kirchtal“ nehmen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hatte bei einem Ortstermin entschieden, dass ein Rückhaltebecken für das Niederschlagswasser angelegt werden muss.

Dies soll laut Ortsbürgermeister Martin Fattler zwischen dem Baugebiet und der Feuchtwiese angelegt werden. Die Ortsgemeinde ist nun gefordert, die Planung entsprechend auszurichten. Angeraten ist eine Mulde in einer Breite von zwei Meter auf einer Länge von 20 bis 30 Meter, die als eine Art Biotop dargestellt werden kann. Die Mulde soll mit Steinen ausgelegt werden, so dass das Wasser tröpfchenweise abfließen kann. Für die Anlegung dieser Mulde bedarf es keinerlei Bauflächen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes, so Fattler. Das letzte Baugrundstück soll aus Sicherheitsgründen an die Gestaltung der Mulde angepasst werden. Deshalb ist es auf die Oberkante des Straßenniveaus aufzufüllen. Die Kosten für diese Maßnahme trägt der Bauherr, da es sich lediglich um eine Empfehlung handelt. Das Oberflächenwasser kann direkt ins untere Kirchtal abgeleitet werden, so die Ausführungen des mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros. Eine Kostenschätzung gibt es derzeit noch nicht. Die Pfalzwerke hat die Absicht geäußert, die Stromversorgung für Wärmepumpen und Fotovoltaikanlagen mit Speicher sowie Einrichtungen für die Elektro-Mobilität herzustellen. Im Neubaugebiet „Gewerbe- und Industriegebiet“ am Theresienhof gibt es nun doch mehr Wohneinheiten als zunächst geplant. Nach der aktuellen Planung sind im oberen Teil des Mischgebietes maximal vier Häuser mit acht Wohneinheiten vorgesehen. Im unteren Plangebiet darf eine Betriebswohnung in einem Betriebsgebäude eingerichtet werden. Ein Anbau oder Neubau ist nicht gestattet. Aktuelle Kosten konnten den Ratsmitgliedern nicht genannt werden. Der Ortsgemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss. Zugleich einigte sich das Gremium zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Für die Erschließung des Neubaugebietes infolge der Veränderung ist zur Beseitigung des Niederschlagswassers eine Einleiteerlaubnis notwendig. Die Einleitung soll in den Grundheckbach erfolgen, so Fattler. Mit zehn Stimmen bei zwei Enthaltungen sprach sich der Ortsgemeinderat für die Einholung der Erlaubnis aus.

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