Donnersbergkreis Leserbrief an die Lokalredaktion:

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1. Ich bin weder aus freien Stücken aus dem Gremium ausgeschieden, schon gar nicht zurückgetreten. Richtig ist, dass mich die Kreisverwaltung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gedrängt hat, meinen über mehr als ein Jahrzehnt bestehenden ersten Wohnsitz aufzugeben. Einzelheiten dazu sind Ihnen in Sachen „Wochenendgebiet Falkenstein“ sicherlich hinreichend bekannt und bedürfen aus meiner Sicht keiner weiteren Einlassung. Über den Ortsbürgermeister hab ich dann versucht – auch schon im Hinblick meines Alters beziehungsweise schlechten Gesundheitszustandes – eine Lösung zu finden. Wie bereits in einem Falle geschehen, hatte ich vorgeschlagen, mich ebenfalls im Kolpinghaus Falkenstein mit Erstwohnsitz anzumelden, bis ich eine adäquate Wohnung in Falkenstein gefunden hätte. Nach den Aussagen des Ortsbürgermeisters, anlässlich einer persönlichen Vorsprache mit dem Dienststellenleiter der Kreisverwaltung, wurde mein Vorschlag mit der „Begründung“ abgelehnt: „Dem Einen hilft man mehr, dem Anderen weniger.“ 2. Kurze Zeit später hat das Grafsche Dezernat ein Zwangsgeld im vierstelligen Bereich gegen mich festgesetzt, weil ich zum vorherigen Termin meinen Erstwohnsitz im Wochenendgebiet nicht abgemeldet hatte. Diese Entscheidung wurde weiterhin mit dem fehlenden Brandschutz aus „Fürsorgegründen“ untermauert, da aufgrund der uneidlichen Falschaussage des Fahrers des verunfallten Feuerwehrfahrzeuges der Weg „über 49 Meter“ unter der Last des Fahrzeuges abgebrochen war. Aus „diesen gemachten Erfahrungen“ war laut Kreisverwaltung der Brandschutz zu meinem Grundstück (Talstraße) nicht gewährleistet. 3. Da ich bislang keine passende Wohnung in Falkenstein finden konnte, musste ich mich, um weiteren Zwangsmaßnahmen zu entgehen, „wohnsitzlos in der Bundesrepublik“ melden, mit der Folge, mein Mandat im Gemeinderat zu verlieren und auch keine Stimme abgeben zu können, da ich keine Wahlunterlagen mehr bekommen habe. Meine Angaben sind wahrheitsgemäß erfolgt und können jederzeit nachgeprüft werden; wie Sie sehen, ist auch das „gelebte Demokratie“! Also von einem Rücktritt meinerseits kann keine Rede sein, zumal ich noch eine Periode das Amt ausführen wollte, zumindest bis der Bebauungsplan in trockenen Tüchern gewesen wäre.

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