Donnersbergkreis Lösung für Übergangszeit

Kompromiss bis Ende April: Der „Air Rescue Pfalz“ wird zunächst weiterfliegen. „Wir können die Leute ja nicht im Stich lassen“,
Kompromiss bis Ende April: Der »Air Rescue Pfalz« wird zunächst weiterfliegen. »Wir können die Leute ja nicht im Stich lassen«, sagt Günther Lohre, Geschäftsführer der Johanniter-Luftrettung.

„Im Moment ist es das optimale Ergebnis für die Versorgung der Bürger in der Westpfalz.“ Das sagt der Donnersberger Landrat Rainer Guth zu einer Mitteilung, die gestern aus dem Mainzer Innenministerium kam. Demnach soll spätestens Anfang Mai im Rettungsdienstbereich Kaiserslautern für eine Übergangszeit ein Rettungshubschrauber stationiert werden. So lange, bis geklärt ist, ob es dauerhaft einen solchen Helikopter für die Westpfalz geben wird. Die Johanniter fliegen mit dem „Air Rescue Pfalz“ von Sembach aus zunächst einmal weiter.

„Mehr war unter den Rahmenbedingungen, insbesondere den Vergabeberichtlinien, nicht herauszuholen“, sagt Guth. Dass sich Innenministerium, Krankenkassen und die Landkreise Donnersberg, Kaiserslautern und Kusel darauf verständigt haben, dass der Bedarf für die dauerhafte Stationierung eines Luftrettungsmittels für die Westpfalz sowie das Saarland neu analysiert werden soll, war bereits vor rund drei Wochen bekannt geworden. Die Frage war jedoch, wie es nun weitergeht. Die Johanniter hatten angekündigt, den Betrieb Ende Februar einzustellen, wenn die Finanzierung nicht gesichert werde. „Wir haben uns mit den Kostenträgern für die Übergangszeit auf einen Kompromiss geeinigt“, sagte Günther Lohre, Geschäftsführer der Johanniter-Luftrettung. Zwar bekommen sie immer noch nicht den vom Landesgesetz vorgeschriebenen Satz von 66 Euro pro Stunde, „aber wir können die Leute ja nicht im Stich lassen – der Hubschrauber wird ja gebraucht.“ Heißt: Der „Air Rescue Pfalz“ wird laut Innenministerium längstens bis Ende April „auf der Grundlage der bisherigen Regelung weiter eingesetzt“. Spätestens Anfang Mai soll dann „ein den rettungsdienstgesetzlichen Vorgaben entsprechender Hubschrauber“ im Rettungsdienstbereich Kaiserslautern stationiert werden – übergangsweise, bis klar ist, ob die Analysen den Bedarf eines Luftrettungsmittels bestätigen. Das wiederum müsste dann europaweit ausgeschrieben werden. Dass es dazu kommen wird, davon ist Rainer Guth überzeugt. Alleine schon, weil in das Gutachten auch die geleisteten Einsätze des „Air Rescue Pfalz“ einfließen sollen. Am 22. Oktober wurde dieser in Sembach stationiert – für Verlegungen von Intensivpatienten zwischen den Standorten des Westpfalz-Klinikums. In der Praxis wird er viel häufiger für Rettungseinsätze gebraucht. „Der Helikopter hatte in den ersten 90 Tagen 220 Einsätze – und das in der dunklen Jahreszeit. Da kann niemand sagen, dass ein Rettungshubschrauber nicht gebraucht wird“, so Guth. All diese Einsätze seien indiziert, bekräftigte die Erste Beigeordnete des Landkreises Kaiserslautern Gudrun Heß-Schmidt, dass der Hubschrauber nur bei echten Notfällen fliegt. Die drei Landräte aus Kusel, Kaiserslautern und dem Donnersbergkreis teilten gestern zudem in einem gemeinsamen Schreiben mit, dass sie für eine Bedarfsanalyse keine Notwendigkeit sehen – „auf Grund der vorliegenden und belegbaren Einsatzzahlen des Air Rescue Pfalz“. Ein „einsatztaktisch sinnvoller Standort“ könne zudem nur im Leitstellenbereich Kaiserslautern liegen. „Ein Standort in Zweibrücken oder Homburg wäre rund 15 Flugminuten und mehr von den unterversorgten Gebieten entfernt. Zudem läge ein solcher Standort in unmittelbarer Nähe zur Bundesgrenze und dem bereits etablierten Christoph 16 in Saarbrücken“, heißt es unter anderem in dem Schreiben der Landräte. Für Rainer Guth ist das Ergebnis ein Verdienst mehrerer Beteiligter, er nennt hier seine Kollegen aus den Landkreisen Kaiserslautern und Kusel, aber ganz besonders auch die Johanniter Luftrettung, die eigene wirtschaftliche Verluste in Kauf genommen hätte. „Es ist wichtig, dass wir einen Hubschrauber in der Gegend haben, der für die Bürger fliegt.“ Wie ein Sprecher des Innenministeriums gestern auf Nachfrage mitteilte, sollen die Ergebnisse der Bedarfsanalyse bis Juni 2019 vorliegen. Die Laufzeit für den Übergangsbetrieb solle bis 31. März 2020 sein – mit der Option bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern. Ausschreiben dürfe das Land einen solchen Übergangs-Hubschrauber nicht temporär, weil die Summe zu hoch wäre, erläuterte der Kaiserslauterer Landrat Ralf Leßmeister. „Umgangen wird diese Regelung, indem eine Konzession an einen Luftretter vergeben wird und jener sich dann mit den Kassen auf die Finanzierung einigt“, erklärte der Landrat den Kniff eines solchen Bieterwettbewerbs. Südwest

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