Donnersbergkreis Kriterium für „Finanzschwäche“ kritisch hinterfragt

Das kommunale Investitionsprogramm 3.0 hat in den letzten Wochen Verbands- und Ortsgemeinderäte beschäftigt (wir berichteten). Am Donnerstag hat nun der Kreisausschuss bei zwei Enthaltungen eine Liste mit Maßnahmenvorschlägen des Kreises sowie jener Orts- und Verbandsgemeinden beschlossen, die aufgrund ihrer Finanzschwäche bei dieser Förderung zum Zuge kommen können.
Mit diesem Sonderprogramm stellt der Bund 3,5 Milliarden Euro für In-frastrukturmaßnahmen in finanzschwachen Gemeinden zur Verfügung. Auf den Donnersbergkreis entfallen davon 7,8 Millionen Euro, davon rund 3,53 Millionen für den Landkreis und 4,34 Millionen für Orts- und Verbandsgemeinden. Den Gebietskörperschaften vor Ort war anheimgestellt, „Finanzschwäche“ nach einem selbst gewählten Kriterium zu definieren, um so zu einem Verteilungsschlüssel zu kommen. Landrat Winfried Werner sagte dazu, dass man sich in Abstimmung mit den VG-Chefs darauf verständigt habe, Finanzschwäche festzumachen an überdurchschnittlicher Pro-Kopf-Verschuldung bei Liquiditätskrediten, berechnet auf der Grundlage des jeweils zuletzt abgeschlossenen Haushaltsjahres. Das war bei manchen Gemeinden das Jahr 2011, bei anderen 2013. Dieses Vorgehen habe das Finanzministerium gebilligt. Nach diesem Schlüssel kommen zwei Verbandsgemeinden (Kibo und Winnweiler) und 16 Ortsgemeinden (fünf in der VG Kibo, acht in der VG Winnweiler, zwei in der VG Rockenhausen, eine in der VG Göllheim) im Kreis nicht zum Zug - darunter die Stadt Kibo, womit Stadtbürgermeister Klaus Hartmüller (CDU) nicht einverstanden war. Die Stadt habe einige Jahre eine gute Entwicklung gehabt, nun aber müsse sie einen Einnahmeneinbruch von 8,9 Millionen Euro verkraften (wir berichteten). Dass die Nichtberücksichtigung beim Investitionsprogramm 3.0 nur an einem Stichtag hänge, sei „zu kurz gesprungen“. Dem hielt Landrat Werner Jahre entgegen, in denen die Steuerkraft der Stadt zwei- bis dreimal so hoch gelegen habe wie der Landesdurchschnitt und bat um Solidarität mit Kommunen, die davon weit entfernt seien. Wilfried Pick indes pflichtete seinem CDU-Fraktionskollegen bei. „Man hätte die Finanzschwäche an mehreren Faktoren festmachen müssen“, meinte er. Rudolf Jacob (CDU) merkte an, dass die Finanzlage der Gemeinden auch ein Zeichen ihrer Haushaltsdisziplin sei. Überdies missfiel ihm, dass mit den Mitteln aus dem Bundesprogramm keine Altschulden getilgt werden können und durch den zehnprozentigen Eigenanteil bei den Investitionen, der vorgegeben ist, wohl weitere Schulden gemacht werden müssten. Jacobs Andeutung, dass Finanzschwäche auch aus mangelnder Haushaltsdisziplin rühren könne, erhielt Widerspruch von Klaus-Dieter Magsig (FWG). „Wenn das so wäre, dann hätte die Kommunalaufsicht des Kreises bei der Prüfung der Haushalte versagt“, meinte er. Doch auch Christian Ritzmann (FDP) mutmaßte, dass bei Liquiditätskrediten, die mitunter um bis zum 14-fachen überm Bundesdurchschnitt lägen, etwas falsch gelaufen sein müsse. Michael Cullmann (SPD), der das Verteilungskriterium richtig angesetzt sah, begrüßte ausdrücklich, dass das Geld nicht in die Schuldentilgung, sondern in Projekte gesteckt werden könne, die ohnehin unabweisbar seien wie etwa die Erneuerung von Fenstern und Türen an der IGS Rockenhausen, die der Kreis für das Förderprogramm angemeldet hat. Landrat Werner hatte schon eingangs diesen Gesichtspunkt betont: Bei den Investitionen in neue Fenster und in die Wärmedämmung von Schulen, die der Kreis bei seinen Projekten in dieser Förderkulisse in den Mittelpunkt stelle (s. Grafik), könne man einen beträchtlichen Schritt voran komme, „diese Investitionen wären ansonsten ein Programm für die nächsten 15 Jahre gewesen“. Lisett Stuppy (Grüne) verwies auf das Vorgehen in der VG Göllheim, wo man über die Prioritätenlisten bei Maßnahmen der Ortsgemeinden, für die beim Investitionsstock des Landes Zuschüsse beantragt werden, einen Ausgleich schaffen will für Gemeinden, die beim Investitionsprogramm 3.0 nicht zum Zuge kommen. Bei der Abstimmung zog Klaus Hartmüller seine angekündigte Ablehnung zurück und enthielt sich mit Pick der Stimme. Zum weiteren Verfahren erläuterte Landrat Werner, dass die Liste nun dem Finanzministerium vorgelegt werde. Dabei werde geprüft, ob die vorgeschlagenen Projekte – 75 sind es aus den Orts- und Verbandsgemeinden, 13 vom Kreis (s. Grafik) – auch kompatibel seien mit den Förderkriterien des Bundes, dem es um zukunftsorientierte Investitionen in Energieeffizienz, frühkindliche Infrastruktur, DSL-Ausbau und ähnliches gehe. Gebe das Ministerium grünes Licht, könnten für die Vorhaben wie bei jedem anderen Förderprogramm Anträge gestellt werden. Dabei werde der Kreis Ende kommenden Jahres sich den Stand der Dinge betrachten und darauf schauen, was ins Laufen gekommen sei und was nicht, um noch rechtzeitig umverteilen zu können, denn Vorgabe sei, dass die Projekte Ende 2018 abgeschlossen sein müssten. (bke)