Breunigweiler
Kreisstraßen: Gemeinden wehren sich gegen Abstufung
Wie an verschiedenen anderen Stellen im Landkreis – man denke etwa an die K 4 zwischen Winnweiler und Wingertsweilerhof – fordert das Land die Abstufung von Kreisstraßen, wenn Orte durch parallel verlaufende klassifizierte Straßen angebunden sind, und will deren Sanierung nicht mehr finanziell unterstützen. Darum geht es auch im Fall der Kreisstraßen 43 und 44, die Börrstadt mit Breunigweiler (44) sowie mit Sippersfeld (43) verbinden. Da standen bislang beide Straßen auf der Kippe, da das Land auf eine ausreichende Anbindung über die Landesstraße 394 verwies.
Solidarisch mit Nachbarorten
Mit der vom Kreis vorgeschlagenen Lösung werde die fast parallel verlaufende Kreisstraße (K 44) nicht nur erhalten, sondern auch gestärkt. „Wir könnten dem Entwurf zustimmen, zeigen uns aber solidarisch mit den Nachbargemeinden Börrstadt und Sippersfeld“, betonte Ortsbürgermeister Marcel Form. Denn die beiden benachbarten Kommunen werden dem Papier so nicht zustimmen und signalisierten in einem Treffen der drei Orts-Chefs, sich wehren zu wollen.
Etwas „merkwürdig“ erscheint dem Ortsgemeinderat von Breunigweiler, dass beide Straßen in einer Vereinbarung verknüpft werden. Die Ratsmitglieder sind der Auffassung, dass getrennt voneinander die Reglungen auf die jeweilige Straße festgeschrieben werden könnten. Sie lesen aus dem Text auch einen kleinen „Beigeschmack“ zum Nachteil der Ortsgemeinden, weshalb eine Nachverhandlung angebracht wäre. Bisher sei es üblich gewesen, dass eine Kreisstraße vor ihrer Abstufung noch saniert worden sei, so Ratsmitglied Rita Beck. Einen solchen Schritt vermisse sie hier bei dieser aufzulassenden Straße. „Die Kreisstraße (K 44) ist für Breunigweiler eine bedeutende Verkehrsader. Wir hoffen, dass schnell eine vertretbare und akzeptable Lösung gefunden wird“, resümierte Ortsbürgermeister Marcel Form.