Donnersbergkreis Interview mit Michael März über Bienenseuche Faulbrut
Eine Seuche beschäftigt im Moment die Imker unserer Region. In einem Gebiet zwischen Kerzenheim und Eisenberg ist bei einem Bienenvolk die Amerikanische Faulbrut (AFB) festgestellt worden. Das Volk wurde abgeschwefelt und ein Sperrbezirk mit einem Kilometer Radius eingerichtet. Wir haben dazu den Bienenseuchensachverständigen Michael März aus Steinbach befragt.
Die Amerikanische Faulbrut – auch Bienenpest genannt – ist eine bakterielle Erkrankung, die sich über Sporen verbreitet und die junge Brut, die Larven, befällt, deren gesamte Körperstruktur sich im Verlauf vollständig auflöst. Eine Gefährdung für ältere Bienen, andere Tiere und den Menschen besteht nicht. Wir kennen die Krankheit in Europa schon lange; die Bezeichnung „amerikanisch“ hat etwas mit dem Ort der Entdeckung zu tun. Die Krankheit tritt leider weltweit auf. Wie wird die Krankheit übertragen, wie kann sie sich ausbreiten? Bienen, die untereinander über interessante Nahrungsquellen kommunizieren, konzentrieren sich auf Nektar, finden aber auch fertigen Honig ausgesprochen attraktiv. Stoßen sie zum Beispiel auf ein schwaches fremdes Volk, das kontaminiert ist, kann es zur Räuberei kommen und damit zur Übertragung der Erreger im Honig von einem Volk zum anderen. Der Auslöser können aber auch ein weggeworfenes Honigglas oder Reste davon sein. Warum soll Honig im Glas schlecht für die Bienen sein? Eine große Gefahr stellt der heute importierte Honig aus Nicht-EU-Ländern dar. In Deutschland werden befallende Völker, je nach Situation und Veterinäramt, saniert oder vernichtet. In den USA kommt es aber auch zum Einsatz von Antibiotika. Das verhindert zwar den Ausbruch der Krankheit, vernichtet aber nicht die Erreger. So kann importierter Honig zur Gefahr werden, und eine kontaminierte Probe kann ausreichen, um ein Volk zu vernichten. Das heißt, jede „offene“ Mülldeponie – Glascontainer beispielsweise – stellt eine Gefahr dar. Können auch die Imker schuld am Ausbruch der Seuche sein? Nein. Egal, wie gut ein Imker ist, bei jedem kann die AFB ausbrechen. Die Bienen selbst sind nicht steuerbar. Unerfahrene oder nicht informierte Imker können aber schwere Fehler begehen, zum Beispiel Bienenvölker ohne Gesundheitszeugnis oder alte Futterwaben erwerben und damit zur Verbreitung der Krankheit beitragen. Was bedeutet „Sperrgebiet“ für den Imker? Dort dürfen keine Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Imkergerätschaften aus den Bienenständen entfernt werden. Auch ein Verschieben der Bienenvölker innerhalb des Sperrbezirkes ist nicht zulässig. Bei Verstößen gegen diese Anordnungen werden vom Amtsveterinär Bußgelder verhängt. Ein gesetzliches Sperrgebiet ist ein schwerer Eingriff für den Imker, aber der Radius von einem Kilometer entspricht auch nicht der Realität der Bienen, die in einer futterarmen Zeit schon mal deutlich mehr als drei Kilometer weit fliegen. Umso wichtiger ist daher ein schneller Informationsfluss. Im Bereich Kaiserslautern haben Imker seit Monaten mit der Seuche zu tun. Wo sehen Sie Verbesserungsbedarf, um eine solche Situation in unserer Region zu verhindern? Versteckte und ungepflegte Bienenvölker sind ein großes Risiko. Die Standorte sollten außer den Besitzern, die erkranken können oder gar versterben, noch anderen Personen bekannt sein. Und alle Bienenstände sollten mit Betriebsnummern versehen werden, auch die in privaten Gärten. Hierzu müsste es eine gesetzliche Verpflichtung geben. Aus Angst davor, ihr Bienenvolk zu verlieren, melden vielleicht einige Imker ihren AFB-Verdacht nicht. Gibt es denn außer dem Abschwefeln, also Töten noch andere Möglichkeiten? Sie sprachen eben auch vom Sanieren. Ja, die Möglichkeit besteht. Mit Beuten – so bezeichnet man die Behausung der Bienen – aus Holz ist dies auch ein verhältnismäßig einfaches Vorgehen. Bei dieser Sanierung werden die Bienen nicht getötet, sondern über einen „Kunstschwarm“ gehalten, die Beute desinfiziert beziehungsweise behandelt. Und alle Rähmchen inklusive Wachs und Futterwaben werden als „Seuchenmaterial“ im Fachbetrieb entsorgt. Ein einzelner Imker sollte übrigens, wie es das Gesetz vorschreibt, nicht selbst handeln, sondern alle Maßnahmen nur in Kooperation und Absprache mit dem Veterinäramt durchführen.