Rockenhausen IHK-Geschäftsführer Schaum: Gewerbesteuer nicht erhöhen

Im Herbst will der Rockenhausener Stadtrat erneut beraten, ob der Satz für die Gewerbesteuer erhöht wird.
Im Herbst will der Rockenhausener Stadtrat erneut beraten, ob der Satz für die Gewerbesteuer erhöht wird.

„Alle Gewerbetreibenden sind durch die beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B bereits prozentual in gleichem Umfang betroffen wie Privatpersonen, zahlen aber wegen oft größerer Flächen deutlich mehr. Eine zusätzliche Belastung, insbesondere der als GmbH tätigen Unternehmen, würde dauerhaft die Standortqualität Rockenhausens deutlich schwächen.“ Das betont Michael Schaum, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz, in einer Stellungnahme zu unserem Bericht „Die Zähne knirschen“ vom Montag. Zu diesem Bericht hat sich auch die SPD-Stadtratsfraktion zu Wort gemeldet.

Wie berichtet, hatte der Rat vorige Woche beschlossen, die Grundsteuern A und B rückwirkend zum 1. Januar von 370 auf 420 Prozent anzuheben. Eine Erhöhung des Satzes hatte die Kommunalaufsicht gefordert. Andernfalls werde für einige der im Rockenhausener Haushalt veranschlagten Investitionen keine Genehmigung erteilt. Als Beispiele waren in dem Bericht die Errichtung eines Kunstrasenplatzes sowie des Dörnbacher Bürgerzentrums genannt worden. Die SPD schreibt hierzu: „Die Argumentation der Stadtratsfraktion zur Zustimmung bei der Erhöhung der Grundsteuern wurde im RHEINPFALZ-Artikel verkürzt wiedergegeben.“ So habe man nicht allein mit den beiden Projekten argumentiert. Vielmehr habe die SPD „auf viele Haushaltsansätze im Doppelhaushalt 2020/21 hingewiesen, deren Umsetzung und Finanzierung durch die Verbesserung der Einnahmensituation gesichert werden muss. Dies sind, um nur weitere Beispiele zu nennen, auch die Ausstattung der Kinderspielplätze, die Umgestaltung von Teilen des städtischen Friedhofs, die Ausgaben für die Bücherei und die Museen, für das Stadthaus als Haus der Jugend, für den Stadtwald und für die städtischen Grünanlagen“, so die Fraktionsvorsitzenden Joseph Blaum und Michael Nehm.

Grundsteuer B trifft Private und Unternehmen

Auf den Herbst vertagt hat der Rat hingegen die Entscheidung über eine Erhöhung der Gewerbesteuer. Manfred Adam (FWG) hatte dagegen votiert: Zwar sah er eine Anhebung der Steuersätze generell kritisch – wenn sie denn aber unumgänglich sei, dann sollten seiner Ansicht nach die Unternehmen dabei nicht verschont bleiben.

Im Gegensatz dazu fordert IHK-Geschäftsführer Schaum die Stadt Rockenhausen sowie die Kreisverwaltung als Kommunalaufsicht auf, „die Planungen zur zusätzlichen Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes in Rockenhausen endgültig aufzugeben“. Gerade in der Corona-Krise und angesichts vieler von zusätzlichen gravierenden Branchenveränderungen betroffenen Betrieben in Rockenhausen wäre ein solcher Schritt zusätzlich zur Belastung durch die deutliche Erhöhung der Grundsteuer B nicht nachvollziehbar. „Echte Wirtschafts- und Standortförderung sieht anders aus“, so Schaum.

Dafür nennt er mehrere Gründe. So zahlten nicht nur Eigentümer und Mieter von Wohnraum, sondern auch Gewerbebetriebe Grundsteuer B. „Insbesondere Industriebetriebe mit in der Regel großen Flächen sind betroffen.“ Werde nun die Grundsteuer erhöht, bestehe „keine Notwendigkeit, aus vermeintlichen Gerechtigkeitsgründen auch den Gewerbesteuerhebesatz anzuheben“. Zudem gab er zu bedenken, dass ein Betrieb bei höherem Gewinn automatisch mehr Gewerbesteuer an die Kommune zahle – auch ohne Anhebung des Satzes.

Nicht für alle Firmen verrechen- und absetzbar

Ferner schreibt Schaum, dass eine solche nicht alle Firmen gleichermaßen belaste: Während einkommenssteuerpflichtige Unternehmen die zu entrichtende Gewerbesteuer in der Regel vollständig verrechnen könnten, sei für körperschaftspflichtige Unternehmen – dazu zählten etwa GmbHs – diese Möglichkeit nicht gegeben. Auch sei die Gewerbesteuer keine als Betriebsausgabe absetzbare Kostenbelastung. „Gerade für im internationalen Wettbewerb stehende GmbHs bedeutet eine Gewerbesteuererhöhung stets eine Standortschwächung.“

Abschließend weist der IHK-Geschäftsführer darauf hin, dass nicht alle Selbständigen, sondern nur Gewerbetreibende die Gewerbesteuer zahlten. Ausgenommen seien sogenannte Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten, „die ja gerade kein Gewerbe betreiben und daher auch nicht gewerbesteuerpflichtig werden“. Dagegen werde die Grundsteuer B von allen Unternehmen und Selbständigen erhoben – egal ob Gewerbetreibende oder Freiberufler.

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