Donnersbergkreis Gemeinde schreibt rote Zahlen

„Das Zahlenwerk ist nicht rosig“, umschrieb Ortsbürgermeister Volker Demmerle den Doppelhaushalt 2016/17 von Falkenstein bei der Vorlage im Ortsgemeinderat. Beide Haushaltsjahre schließen in der Planung mit einem Fehlbetrag ab. Auch die nächsten Jahre versprechen keine Besserung trotz intensiver Sparmaßnahmen.
Den Erträgen von 227.087 Euro stehen in diesem Jahr Aufwendungen von 258.631 Euro gegenüber, was einen Fehlbetrag von 31.544 Euro bedeutet. Ähnlich sieht das Folgejahr aus, erklärte Demmerle den Ratsmitgliedern. Darin sind Erträge von 226.203 Euro geplant bei Aufwendungen von 252.662 Euro. Der Fehlbetrag von 26.459 Euro belastet erneut das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital, das bei dieser Entwicklung im Haushaltsjahr 2018 aufgebraucht sein wird. „Was passiert dann?“, fragten sich die Ratsmitglieder, „und wo wird diese Entwicklung noch hinführen?“. Man wirtschafte bereits sparsam und habe alle Einnahmequellen ausgeschöpft, betonten sie übereinstimmend. Auf den Gemeindearbeiter will man nicht verzichten, obwohl die Personalkosten den Haushalt stark belasten. Er sei unbedingt erforderlich, sein Halbtagsjob lasse sich nicht in Eigenleistung erledigen, waren sich die Ratsmitglieder einig. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen betragen in diesem Jahr 33.732 Euro. Hinzu kommen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 37.485 Euro, die Zinsen von 5272 Euro und die Tilgung von 9065 Euro. An die VG Winnweiler fließen als Umlage 66.027 Euro, an den Donnersbergkreis 56.335 Euro und an das Land als Gewerbesteuerumlage 1758 Euro. Die Abschreibungen unter Anrechnung der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten belasten das Zahlenwerk mit 13.365 Euro. Wesentliche Einnahmen sind in Falkenstein die Anteile an der Einkommenssteuer mit 88.244 Euro, die Realsteuern mit 48.380 Euro und die Zweitwohnsteuer mit 23.740 Euro. Belastende Produkte sind die Gemeindestraßen mit 23.701 Euro, das Bürgerhaus mit 7024 Euro, der Friedhof mit 6926 Euro, die Burgruine mit Freilichtbühne und Burghütte mit 6220 Euro, die öffentlichen Plätze mit 5014 Euro, Straßenbeleuchtung mit 4558 Euro und die Parkplätze mit 3543 Euro. Eine Darlehensaufnahme ist für dieses Jahr ebensowenig vorgesehen wie für das Folgejahr, so Demmerle. Durch die Tilgung wird sich die Verbindlichkeit bis zum Ende des kommenden Jahres auf 204.872 Euro reduzieren. Die Pro-Kopf-Verschuldung von 846 Euro liege dennoch deutlich über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden. Die aufzubringenden Zinsen und Tilgungen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Wegenetzes im Wochenendhausgebiet können restlos aus der erhobenen Zweitwohnsteuer getragen werden, betonte der Ortsbürgermeister. Beschlossen hat das Gremium einstimmig die Steuerhebesätze. Sie betragen 325 Prozent bei der Grundsteuer A, 390 Prozent bei der Grundsteuer B und 365 Prozent bei der Gewerbesteuer. Für den ersten Hund sind 60 Euro, für den zweiten Vierbeiner 84 Euro und für jeden weiten Hund 108 Euro zu entrichten. Der Steuersatz für gefährliche Hunde liegt bei 400 Euro. (llw)