Donnersbergkreis RHEINPFALZ Plus Artikel Göllheim/Kaiserslautern: „Ich bin der, den Sie suchen“

Am 11. Februar soll der Prozess in Kaiserslautern fortgeführt werden.
Am 11. Februar soll der Prozess in Kaiserslautern fortgeführt werden. Foto: view

Eine Familienfeier, „Engel auf Motorrädern“ und ein Videomitschnitt von Anwohnern – darum ging es unter anderem bei den Zeugenbefragungen am Landgericht zu der Messerstecherei im Juni 2019 am Marktplatz in Göllheim. Bisher schwieg der 23-jährige Angeklagte. Ihm wird versuchter Totschlag und schwere Körperverletzung vorgeworfen.

Es war eigentlich zunächst ein schöner Tag, der Vater hatte Geburtstag, und auch ihr Freund feierte mit der Familie. Das erzählte die Freundin des Angeklagten bei ihrer Vernehmung am Landgericht in Kaiserslautern. Wie die 19-Jährige, die seit sechs Jahren mit dem Angeklagten liiert ist, am zweiten Verhandlungstag schilderte, habe ihr Freund im Vorfeld zu der Messerstecherei an diesem Abend mehrmals telefoniert und ihr erzählt, dass er „mit anderen Streit hätte“. Irgendwann habe er dann die Familienfeier verlassen.

Mit dem Messer gestochen

Dass es kurze Zeit danach auf dem Marktplatz Tumulte gab, konnte sie von der Terrasse ihres Elternhauses hören. Sie habe das sofort mit ihrem Freund in Verbindung gebracht und sei zum Marktplatz gelaufen. „Als ich dort ankam, war auch schon die Polizei dort“, so die Schülerin. Am Telefon habe ihr Freund, der 23-jährige Angeklagte, ihr kurze Zeit später gesagt, dass er die beiden Brüder „mit dem Messer gestochen“ habe. Sie habe ihn dann auch auf Anraten ihrer älteren Schwester gedrängt, sich bei der Polizei zu stellen.

Dass die Polizei dann später zum Elternhaus der Freundin kam und dort auch auf den Angeklagten traf, ging wohl auf eine Initiative eines Bekannten aus Rüssingen zurück. Die Rolle, die er an diesem Abend spielte, blieb allerdings eher undurchsichtig. Nach den Schilderungen der Freundin hatte er am Tatabend bei ihr angerufen und gedroht, „dass er den (Angeklagten) wegmacht“. An anderer Stelle soll er sogar gesagt haben, dass er dafür die „Engel auf Motorrädern aus Mannheim“ holen wird.

Nur die beste Absicht

Als jener Bekannte aber im Zeugenstand saß, klang seine Version ungleich harmloser. Er habe, so der 23-jährige Anlagenbediener, der mittlerweile nicht mehr im Kreis lebt, durch Freunde erfahren, was da in Göllheim los war. Er selbst war zu dieser Zeit beim Bund in Daun stationiert. Er kenne den Angeklagten eher flüchtig vom Fußballtraining, außerdem sei eine seiner Schwestern einmal mit einem seiner Brüder liiert gewesen. Der Vorsitzende Richter und der Verteidiger zeigten sich verwundert darüber, dass ausgerechnet er, der weder vor Ort noch ein enger Vertrauter des Angeklagten war, sich dazu berufen gefühlt hatte, die Situation zu klären. „Ich habe bei der Bundeswehr gelernt, wenn man jemandem helfen kann, dann soll man das auch tun“, der Zeuge dazu.

Nicht in dieses Bild passte allerdings die Drohung, die „Engel auf Motorrädern aus Mannheim“ zu rufen, die den Angeklagten „wegmachen sollen“. Den Einwand des Zeugen, er habe mit den Engeln auf Motorrädern Polizisten gemeint, ließ der Vorsitzende Richter nicht gelten. „Es ist ganz klar, dass Sie von den Hells Angels gesprochen haben“. Der Zeuge lenkte ein, beteuerte aber seine gute Absicht. Er habe lediglich im Sinn gehabt, den Angeklagten einzuschüchtern, damit er nicht wegläuft oder „etwas Dummes macht“.

Auch auf die Nachfrage, wie er zur damaligen Beziehung seiner Schwester mit dem Bruder des Angeklagten stand, kam der Rüssinger ins Schwimmen. Er sei ja zu der Zeit beim Bund gewesen, und dort habe man nun mal kein gutes Bild von Ausländern. Mittlerweile aber sehe er das anders.

„Immer hilfsbereit“

Bei allen Zeugen fragte der Vorsitzende Richter nach, um sich ein umfassendes Bild von dem Angeklagten zu machen. Übereinstimmend schilderten die Freundin des Angeklagten sowie deren Schwester, dass der junge Mann, der seit drei Jahren fast schon zur Familie gehöre, immer freundlich und hilfsbereit gewesen sei. Dass es insbesondere mit einer Gruppe von Türken im Umfeld immer wieder zu Problemen und Provokationen gekommen sei, das sei ihr bewusst gewesen, sagte die Freundin. Bisher hätte das aber nie zu Reaktionen geführt. Auch die ältere Schwester bestätigte, dass der Angeklagte immer wieder drangsaliert worden sei. Als er von der Polizei am Tatabend festgenommen wurde, habe er gesagt, er habe das einfach nicht mehr ausgehalten.

Auch dem zweiten Anklagepunkt widmete sich das Gericht an diesem Verhandlungstag. Dabei stand insbesondere der Ablauf der Festnahme an diesem Tag im Mittelpunkt. Als Zeuge war einer der Polizeibeamten geladen. Ihm zufolge ging der Angeklagte zunächst auf die Polizeibeamten zu und sagte „ich bin der, den Sie suchen“. Zunächst habe er auch keinen Widerstand geleistet, doch mit der Anzahl der Zuschauer im Umfeld, so der Eindruck des Polizeibeamten, sei auch der Widerstand des Mannes gestiegen. „Ich hatte den Eindruck, er hat die Situation genossen, er hat der Gruppe zugerufen, dass er ein Gangster wäre.“ Schließlich habe der Angeklagte immer mehr aufgedreht und man habe ihn zu Boden zu bringen und fesseln müssen. Zwei weitere Kollegen seien dafür nötig gewesen.

Während der gesamten Zeit habe er die Beamten „im Sekundentakt“ beleidigt. Aussprüche wie „ich f**** dich“, „ich f**** deine Mutter“ oder auch „Scheiß Bulle“ seien gefallen. Auch Drohungen wie „ich steche alle Bullen ab, ich bin Asylbewerber, ich habe nichts mehr zu verlieren“, seien zu hören gewesen. Erst als er die Bodycam eingeschaltet und das auch mitgeteilt habe, habe sich der Angeklagte ein wenig beruhigt.

Video nicht bekannt

Der Verteidiger versuchte herauszufinden, „warum die Stimmung so kippte, nachdem mein Mandant ja zuerst auf die Polizei zugegangen war“. Ob ihm bekannt sei, dass in einem Anwohnervideo etwas zu hören sei wie „Wir sind hier nicht in Afghanistan“, wollte der Verteidiger von dem Zeugen wissen. Er kenne nur das Bodycam-Video, so der Polizeibeamte. Eine Entschuldigung, die der Angeklagte anbot, wollte der Polizeibeamte nicht annehmen. Dazu sei zu viel gesagt worden.

Eine Reihe weiterer Zeugen, die an diesem Tag geladen waren, brachten das Gericht in den Ermittlungen kaum weiter. So konnte sich ein Freund des Angeklagten an absolut nichts erinnern und eine Freundin ergoss sich in einem Heulkrampf. Eine weitere Zeugin bekam vor der Gerichtsverhandlung einen Schwächeanfall und musste vom Rettungsdienst versorgt werden.

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