Donnersbergkreis
Fragen und Antworten: Warum jetzt viele bei der Grundsteuer tiefer in die Tasche greifen müssen
Die Grundsteuer ist schon seit mindestens 2022 auch im Donnersbergkreis ein Thema. Damals mussten Grundeigentümer zum Teil komplizierte Online-Formulare ausfüllen, um dem Finanzamt mitzuteilen, wo sie wie viel Grund und Boden besitzen und wie groß ihre Immobilien sind. Auf der Basis dieser Erklärungen hat das Finanzamt dann den Grundbesitz neu bewertet, einen Grundsteuerwert festgesetzt und einen entsprechenden Messbescheid erlassen. Seit Anfang 2025 gilt dieser nun offiziell, und die Finanzämter haben in den zurückliegenden Monaten bereits die Bescheide über die Festsetzung der Grundsteuermessbeträge an die Bürger verschickt. Die Grundsteuerbescheide selbst kommen allerdings von den Verbandsgemeinden, denn die Grundsteuer wird berechnet nach der Formel Grundsteuermessbetrag mal individueller Hebesatz der Ortsgemeinde.
Warum kam es überhaupt zu der Grundsteuerreform?
Bisher basierte die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer auf hoffnungslos veralteten Einheitswerten. In Westdeutschland stammten sie aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland sogar aus 1935. Dadurch wurde das Grundvermögen steuerlich ungleich bewertet. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 diese Bemessungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, eine Neuregelung vorzulegen. Die Übergangsfrist für die Anwendung des bisherigen Rechts ist am 31. Dezember 2024 ausgelaufen.
Was genau hat sich zum 1. Januar konkret geändert?
Die Grundsteuermessbeträge. Maßgabe des Gesetzgebers war, dass die Reform für die Ortsgemeinden aufkommensneutral sein müsse. Das bedeutet, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer für die Ortsgemeinden nach der Reform nicht höher sein dürfen als davor. Was es allerdings nicht bedeutet: Dass auch die Bürger (und die Kommunen, denn diese verfügen ebenfalls über Grundbesitz und Immobilien) genausoviel zahlen wie vorher. Vielmehr wird eine gerechtere Verteilung angestrebt, und das wiederum bedeutet, dass manche mehr zahlen müssen als vorher, andere weniger.
Wer sind die Gewinner, wer die Verlierer?
Das hängt stark davon ab, wie das jeweilige Grundstück bebaut ist. Generell lässt sich aber sagen, dass in vielen Fällen für Gewerbe-Immobilien weniger gezahlt werden muss, es für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern aber teurer wird. Übrigens: Die Grundsteuer kann von Vermietern auf ihre Mieter umgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?
Die Grundsteuer A fällt bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken an – A steht für „agrarisch“. B wiederum steht für „baulich“ und wird als Bezeichnung sowohl für bebaute als auch für nicht bebaute private und gewerbliche Grundstücke verwendet. C steht für eine neue Steuerart: Ab diesem Jahr können Kommunen einen eigenen Hebesatz für baureife unbebaute Grundstücke einführen. Sie müssen dies aber nicht. Grundsätzlich legen die Ortsgemeinden die Hebesätze für Grundstücke innerhalb ihrer Gemarkung fest.
Sind schon alle Bescheide verschickt – und wie viele sind es insgesamt?
Nicht alle Kommunen im Donnersbergkreis haben ihre Bescheide schon verschickt. Von der VG Kirchheimbolanden kam bisher noch keine Antwort auf unsere Fragen, daher kann für sie aktuell keine Aussage getroffen werden. In den Verbandsgemeinden Winnweiler und Eisenberg wurden die Bescheide bereits verschickt. In Winnweiler waren es insgesamt rund 10.000 Bescheide, in Eisenberg 5722 für die Grundsteuer B und 879 für die Grundsteuer A. Die VG Nordpfälzer Land hat insgesamt 12.577 Bescheide erstellt und rechnet damit, dass sie bis zum 11. Februar an die Haushalte gegangen sein werden. Die VG Göllheim wird ihre Bescheide voraussichtlich erst zum 11. März verschicken. Die erste Zahlungsfälligkeit ist damit für den 15. April vorgesehen. Es werden dort rund 8000 Bescheide versandt.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Rechnen die Verwaltungen mit vielen Widersprüchen?
In Eisenberg sind bereits Widersprüche eingegangen, wie Heike Sattler mitteilt. Diese betreffen aber überwiegend die Höhe des Messbetrags, für die das Finanzamt zuständig ist. „Ein klares Ja“, sagt auch Christian Betz von der VG Nordpfälzer Land auf diese Frage. Man stelle sich auf viele Widersprüche ein. Er ist aber sicher, dass viele recht schnell bearbeitet werden können. Auch die VG Göllheim rechnet mit zahlreichen Rückfragen und vermutlich auch mit vermehrten Widersprüchen, wie Bürgermeister Steffen Antweiler mitteilt. Die Widersprüche seien aber meist fruchtlos, da die Frist beim Finanzamt in den meisten Fällen wohl schon verstrichen sei. Antweiler bittet außerdem um Verständnis, dass die Verwaltung aufgrund des voraussichtlich erhöhten Rückfrageaufkommens nicht sofort alle Anfragen direkt beantworten könne. Aus Winnweiler meldet VG-Chef Rudolf Jacob dass derzeit zwar viele Rückfragen eingingen, die Bürger aber meist verständnisvoll seien. „Oft lassen sich die Fragen direkt klären“, so Jacob.
Was ist, wenn bereits Einspruch eingelegt wurde?
Einspruch muss beim Finanzamt eingelegt werden. Sollten Grundstückseigentümer dies bereits getan haben, bleibt das Verfahren durch den neuen Grundsteuerbescheid unberührt. Die Grundsteuer muss dennoch fristgerecht an die Verbandsgemeinde gezahlt werden. Auch ein Widerspruch gegen den Bescheid der Kommune hat keine aufschiebende Wirkung.
Welchen Mehraufwand hatten die Verwaltungen durch die Reform?
„Das gesamte Jahr 2024 hatten wir deutlich spürbare personelle Mehrbelastungen“, sagt Christian Betz von der VG Nordpfälzer Land. Dies drücke sich vor allem durch den Aufbau von Überstunden und das Verschieben von Urlaubstagen aus. Es habe sich gezeigt, dass die Arbeiten rund um die Grundsteuerreform nicht ohne weiteres neben dem normalen Geschäftsbetrieb zu bewerkstelligen seien. Wegen der zu erwartenden Widersprüche würden sich die Mehrbelastungen wohl auch noch weit ins Jahr 2025 hinziehen. In der VG Eisenberg dagegen ist der Mehraufwand weniger spürbar, wie Heike Sattler mitteilt. Allerdings sei die manuelle Erfassung der neuen Bemessungen sehr arbeitsintensiv gewesen. Die VG Göllheim ist aktuell noch an der Erfassung der Grundlagenbescheide und hat dadurch einen Mehraufwand. „Insgesamt sind sicher etliche Wochen beziehungsweise Monate an Mehrarbeit entstanden, die neben den eigentlichen Aufgaben im Finanzreferat zu bewältigen war“, teilt Rudolf Jacob aus der VG Winnweiler mit. Genau sei die Zeit aber nicht erfasst worden.
In welchen Gemeinden gelten die höchsten Hebesätze, in welchen die niedrigsten?
In der VG Winnweiler gibt es bei der Grundsteuer B den höchsten Hebesatz, 920 Prozent, in Falkenstein und den niedrigsten, 465 Prozent, in Breunigweiler. In der VG Göllheim ist Einselthum mit 600 Prozent die Gemeinde mit dem höchsten Hebesatz. In Göllheim selbst beträgt er 500 Prozent, und am niedrigsten ist er in Bubenheim mit 394 Prozent. In der VG Nordpfälzer Land weist die Stadt Rockenhausen mit 746 Prozent den höchsten Hebesatz aus. Den niedrigsten gibt es in Bayerfeld-Steckweiler mit 350 Prozent. Der Durchschnitt liegt bei 533 Prozent. Den höchsten Hebesatz der VG Eisenberg gibt es in Kerzenheim mit 750 Prozent – dieser wurde allerdings sogar gesenkt, nämlich von ursprünglich 1000 Prozent. Der niedrigste Hebesatz gilt in der Gemeinde Ramsen mit 500 Prozent. Die Stadt Eisenberg hat einen Hebesatz von 650 Prozent.