Winnweiler / Steinbach
Führen neue Vorschriften zum Aus von Kerwe-Umzügen?
Schon die Absage einiger Fastnachtsumzüge Anfang des Jahres haben gezeigt, dass es noch Hürden für kleinere und größere Veranstaltungen geben kann. Eben dann, wenn es um Umzüge geht. Eine Realität, die nun nach und nach die Kerwen einholt. Die Landesrichtlinien im Hinblick auf Sicherheitsvorkehrungen bringen Gemeinden und Vereine längst ins Grübeln. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch manche Kerwe ohne Umzug über die Bühne gehen wird.
Doch der Reihe nach. Hintergrund dieser Entwicklung ist eine Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in Rheinland-Pfalz, welche eigentlich schon 2021 in Kraft trat. Diese zielt zwar vor allem auf Großveranstaltungen ab, beinhaltet allerdings auch Richtlinien, die bis in die Kerwen der kleinen Gemeinden hineinreichen – und gravierende Folgen haben könnten.
Viele Helfer benötigt
Bewusst war das lange Zeit den wenigsten. „Die Absage der Faschingsumzüge hatte das in den medialen Fokus gerückt. So ist das dann auch bei uns aufgeschlagen“, erklärt Rudolf Jacob, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Winnweiler. Damit seien dann auch die Probleme bewusst geworden, die sich für Gemeinden und Kerwevereine ergeben könnten. Im POG findet sich unter anderem die Vorgabe, dass für alle Traktor-Anhänger, die am Umzug als Motivwagen teilnehmen, eine Betriebserlaubnis vorgewiesen werden muss. Ein Umstand, der problematischer ist, als er zunächst klingen mag. Schließlich liegen die dafür nötigen Unterlagen für die mitunter alten Anhänger gar nicht mehr vor. Außerdem werde ein Brauchtumsgutachten benötigt – eine Bescheinigung eines Tüv-Prüfers, der die Wagen nach dem Aufbau nochmals kontrolliert und entsprechend bescheinigt. Das ist alles mit Kosten verbunden – und mit zeitlichem Aufwand.
Doch damit nicht genug. „Es ist auch vorgesehen, dass pro Achse jeweils eine Person den Bereich der Räder sichern muss“, ergänzt Jacob. Es würde also eine nicht unerhebliche Anzahl von Helfern benötigt, die für die Sicherheit an den Wägen sorgt. „Das wären in kleineren Gemeinden am Ende fast mehr Ordner als am Großteil der Strecke überhaupt Leute stehen“, so Jacob. Der Bürgermeister sieht die Regelung entsprechend kritisch. „Es wird dabei kein wirklicher Unterschied gemacht, ob es sich um eine Kerwe in einer kleinen Gemeinde oder den Rosenmontagsumzug in Mainz handelt“, sagt Jacob.
Hohe Kosten zu erwarten
Über die Konsequenzen, die das haben kann, ist er besorgt. Entsprechend hat die Suche nach Kompromissen und Lösungen bereits längst begonnen. Zum Beispiel in Steinbach, wo am ersten Juli-Wochenende eine der ersten Veranstaltungen stattfindet, die betroffen sein könnte. Ob in diesem Jahr ein Kerweumzug stattfinden kann, steht jedenfalls noch nicht fest. „Wir sehen da größte Probleme“, erklärt Christopher Opp vom Jugend- und Kerweverein in Steinbach. Allein die Kosten, die das Brauchtumsgutachten bedeuten würde, stehen „in keinem Gegenverhältnis“, so Opp. Pro Anhänger wären da schnell 100 Euro oder mehr fällig.
Hinzu komme die Frage, was mit den Wägen der teilnehmenden, umliegenden Gemeinden wäre. „Müssen die dann vorab schonmal kommen, um die Wägen abnehmen zu lassen?“, fragt Opp. So genau weiß das keiner. Ein Umzug lässt sich so schwer planen. Auch die fehlenden Betriebserlaubnisse werfen Fragen auf. „Natürlich wird da alles auf Funktionalität überprüft und auch immer alles abgesichert. Das steht ja außer Frage. Aber für 95 Prozent der Anhänger fehlen eben die Papiere“, so Opp. Ein Problem, das sich nur schwer lösen ließe.
Frage bleibt offen
Das Regelungen des Landes machen es den Kerwevereinen zudem schwer, spontan Änderungen am Umzug umzusetzen. Zu aufwendig wäre der Vorlauf mit Tüv-Prüfern und Papieren. „Desto kleiner die Ortschaft ist, desto mehr wird sie dadurch ja eingegrenzt. Da müsste die Politik dringend handeln“, meint Opp. Zumindest Rudolf Jacob hat damit bereits begonnen. In Steinbach saß der Bürgermeister bereits mit Kerweverein und Ortschefin Susanne Röß am runden Tisch auf der Suche nach Lösungen. „Vielleicht lassen sich Zusammenarbeiten mit örtlichen Tüv-Prüfern realisieren, um die Kosten zu drücken“, nennt Jacob eine Idee. Ein einheitlicher Leitfaden für alle Gemeinden solle zudem folgen, um alle Veranstalter umfassend zu informieren.
Christopher Opp erhofft sich Regelungen, die auf Kreisebene gelten. „Das würde die Kooperation mit anderen Gemeinden, die ja oft aus einer anderen VG kommen, erheblich erleichtern“, sagt Opp. Eine einheitliche Vorgehensweise würde auch Jacob begrüßen. Sicher ist: Zeit bleibt nicht viel. Bis Ende April will der VG-Bürgermeister jedenfalls einen Leitfaden vorgeben, der den Gemeinden und Vereinen Planungssicherheit gibt. Für Steinbach würde das noch reichen. „Aber wir wollen ja auch irgendwann in die konkrete Planung gehen“, so Opp. Die Frage ist nur – wird es 2023 dann überhaupt einen Umzug in Steinbach geben?