Standenbühl EU-Förderprojekt: Kompletter Rat darf nicht abstimmen
Konkret geht es um die Teilnahme am Leader-Projekt „Dorfentwicklung im Ortskern“. Der Begriff Sonderinteressen wird in der Gemeindeordnung definiert. In diesem verbindlichen Regelwerk ist festgehalten, dass Ratsmitglieder, die aus einem Beschluss einen persönlichen Vorteil ziehen könnten, sich an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht beteiligen dürfen.
Im vorliegenden Fall könnten Hausbesitzer durch die Festlegung des Untersuchungsgebiets steuerliche Vorteile erhalten. Und alle Standenbühler Ratsmitglieder haben Häuser in der Zone, in der solche Vorteile zu bekommen wären. Denn das Gebiet für die Dorfentwicklung umfasst die Kaiserstraße, Steinbacher Straße, Breunigweiler Straße, Rosenthaler Straße, Friedhof- und Schulstraße.
Gemeinde entstehen keine Kosten
Das Leader-Projekt hat die Verbandsgemeinde Göllheim in Kooperation mit der Verbandsgemeinde Otterberg/Otterbach angestoßen. Derzeit werden in vielen Gemeinde in der VG Überlegungen angestellt, wie Zuschüsse für kommunale Projekte gewonnen werden können. „Die Teilnahme am Programm ist freiwillig, sie kostet die Gemeinde auch nichts, da die VG den Eigenanteil an den Kosten für die Untersuchung trägt“, betonte Ortsbürgermeister Georg Pohlmann.
Der Ball liege nun bei der Kreisverwaltung: Diese muss einen Beamten abordnen, der letztlich die Entscheidung trifft, ob Standenbühl am Leader-Projekt teilnehmen darf. Pohlmann geht jedoch davon aus, dass der Beauftragte im Sinne der Gemeinde entscheiden wird, da diese ja von einer Teilnahme profitieren würde.