Donnersbergkreis Es scheint zu klappen
Darf auf dem Glan weiter in beschränktem Umfang Kanu gefahren werden? Darüber wollen die Beteiligten vor Jahresende befinden. Ein erstes Fazit der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) auf RHEINPFALZ-Nachfrage zu den bisherigen Maßnahmen fällt positiv aus – zumindest für Kanuverleiher und -fahrer.
Der Streit um das Befahren des Glans zwischen Lauterecken und Odernheim durch Kanuten geht schon seit Jahren; erst recht, seit eine europäische Wasserrahmenrichtlinie das Renaturieren des Glans in diesem Abschnitt in den Fokus gerückt und zumindest das gewerbliche Befahren des Flusses in Frage gestellt hat. Also setzten sich im August 2013 erstmals Vertreter der beiden SGDen, der Naturschutzverbände – vor allem der Fischerei –, die Kanuverleiher sowie der Verbands- und Ortsgemeinden zusammen. Ziel: ein naturverträglicher Kanutourismus. Über Monate wurde geredet und verhandelt, ohne dass sich die Interessen der verschiedenen Gruppen in Einklang bringen ließen. Doch Anfang 2014 gelang schließlich der Durchbruch mit einem von den Kommunen eingebrachten Vorschlag eines ökologischen Wasserwanderweges, der allerhand (Selbst-)Beschränkungen vorsieht – unter anderem bei der Anzahl der Boote oder beim für das Befahren erforderlichen Pegelstand. „Schutz und Nutzen durch Klasse statt Masse“, formulierte Willi Tatge, Vizepräsident der SGD Süd, den Kompromiss, der zwei Jahre lang in der Praxis umgesetzt und beobachtet werden sollte. Inzwischen ist dieser Zeitraum vorbei, erste Ergebnisse liegen vor, die zu einem späteren Zeitpunkt von den Beteiligten bewertet und diskutiert werden sollen. Laut Nora Schweikert von der SGD Süd ist beispielsweise die Maximalanzahl der Fahrten auf dem Glan (100) nicht überschritten worden. Weil die gewerblich organisierten Touren auf ein bis zwei Gruppen pro Tag konzentriert wurden, sei die Natur weniger beeinträchtigt worden. Die Anzahl privater Kanufahrten – ebenfalls über das neu eingerichtete Anmeldesystem bei der Verbandsgemeinde Meisenheim zu avisieren – könne vernachlässigt werden. Die Mehrzahl der Kanuten halte sich an die neuen Verhaltensregeln – im Gegensatz zu früher, als Angler von häufigem Fehlverhalten berichtet hatten. Allerdings werde die Beschilderung entlang des Glans immer wieder sabotiert. Der vorgeschlagene Mindest-Wasserstand von 108 Zentimetern bei Odenbach sei während Trockenphasen wiederholt und dauerhaft unterschritten worden. Für den Bereich Lauterecken bis Odenbach wurde testweise einer Befahrung zugestimmt. Die Auswirkungen der Befahrung auf Kiesbänke und Flachwasserstellen wurde untersucht. Zurzeit würden der SGD jedoch hier noch keine geprüften Ergebnisse vorliegen, erklärt Schweikert. Insgesamt aber ließen sich aus den vorliegenden Ergebnissen keine Beeinträchtigungen der Natur durch den Kanutourismus erkennen. Die Ergebnisse der Untersuchung würden in den nächsten Wochen noch geprüft und bewertet – auch von den Naturschutzverbänden. Danach werde über das weitere Vorgehen entschieden. (rma)