Donnersbergkreis Endausbau zweier Straßen beginnt

Der Endausbau der Friedhofstraße kann beginnen, das hat der Rat von Jakobsweiler entschieden. Dem hat sich Verbandsbürgermeister Axel Haas als Beauftragter der Kommunalaufsicht auch für die endgültige Erschließung der Weitersweiler Straße angeschlossen.

Ortschefin Annegret Rauch hatte das Ausschreibungsergebnis für den Endausbau der Friedhofstraße und der Weitersweiler Straße sowie für weitere Baumaßnahmen im Bereich der Friedhofstraße und Unterhaltungsarbeiten im Gemeindestraßennetz bekanntgegeben. Von ursprünglich 15 interessierten Firmen hatten letztlich neun ein konkretes Angebot abgegeben, bei einem Preisunterschied von 75.104 Euro zwischen der günstigsten und teuersten Offerte. Der Rat stimmte einvernehmlich dafür, dem günstigsten Anbieter, der Firma Ömer Halici aus Kirchheimbolanden, den Auftrag über eine Gesamthöhe von 95.678 Euro zu erteilen. Dieser Auftragserteilung schloss sich Verbandsbürgermeister Axel Haas als Beauftragter der Kommunalaufsicht für den Endausbau der Weitersweiler Straße zum Angebotspreis von 101.883 Euro an. Das Gesamtauftragsvolumen von 197.561 Euro gliedert sich wie folgt auf: 57.910 Euro für die Erschließung der Friedhofstraße, 21.349 Euro für Erneuerung der Außengebietswasserverrohrung am Ende der Weitersweiler Straße, 3174 Euro für eine Muldenrinne im Feldweg westlich der Friedhofstraße, 13.244 Euro für Straßenunterhaltungsarbeiten in der Ortslage, 56.006 Euro für den Endausbau der Weitersweiler Straße West sowie 45.876 Euro für den östlichen Endausbau dieser Straße.

Ungeachtet einer noch zu beschließenden Satzung, in der für die Ortsstraßen-Anlieger zeitliche Verschonungsfristen für Beitragszahlungen festgeschrieben werden, hat der Rat im Grundsatz bereits entschieden, dass eine solche Verschonungsfrist maximal 20 Jahre beträgt. Er folgte damit Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes.

Für die Neuanlage eines anonymen Urnengrabfeldes auf dem Friedhof lagen dem Rat zwei Planungsvarianten der Verwaltung vor. Bei Stimmenthaltung von Ortschefin Rauch entschieden sich vier Ratsmitglieder für eine Gedenksteinanordnung im Bereich des vorhandenen Weges und somit 46 Grabstellen, während zwei Räte den Gedenkstein lieber an der Außenmauer des Friedhofs gesehen hätten, bei einem Verzicht auf sechs Urnengrabstellen. Rauch erläuterte, dass Urnengräber etwa 80 Zentimeter tief ausgehoben werden, aber die einzelnen Grabstellen später in der Rasenfläche nicht mehr erkennbar sind. Namen und Blumenschmuck sind allein auf dem Gedenkstein möglich. Über dessen Gestaltung wird später entschieden.

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