MARNHEIM / BOLANDEN Drei junge Männer angeklagt, Gegenstände auf die A63 geworfen zu haben
Es war der frühe Sonntagmorgen des 11. Septembers 2022, kurz vor 5 Uhr morgens. Die A63 war zu diesem Zeitpunkt zum Glück noch wenig befahren. Unterwegs allerdings war ein 25-jähriger Lastwagenfahrer, der seinen Sattelzug in Fahrtrichtung Kaiserslautern steuerte. Als er sich der Brücke näherte, die den Weierhof und Marnheim miteinander verbindet, muss er sich vorgekommen sein wie im vielzitierten falschen Film: Von der Autobahnbrücke flog ein Gitter auf die Fahrbahn. Der Mann bremste, konnte aber nicht ausweichen. Sein Fahrzeug überrollt das Gitter. Glück im Unglück: Der Fahrer blieb unverletzt, der Sattelzug nahezu unbeschädigt.
Nachdem die Ermittlungen nunmehr abgeschlossen sind, wirft die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zwei Heranwachsenden – also jungen Erwachsenen, die das 18., noch nicht aber das 21. Lebensjahr vollendet haben – sowie einem Jugendlichen versuchte gefährliche Körperverletzung vor, „ferner einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mit der Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen“. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage zum Jugendschöffengericht Rockenhausen.
Gitter landen auf der Fahrbahn
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht sie davon aus, dass die drei jungen Männer eine Warnbake und zwei Absperrgitter, jeweils aus Kunststoff, von einer Baustelle in der Marnheimer Kaiserstraße mitgenommen hatten. Jeder von ihnen soll einen der drei Gegenstände von der Brücke geworfen haben – und dabei die Verletzungen von Autofahrern in Kauf genommen haben, wie die Staatsanwaltschaft unterstreicht. Die Warnbake landete auf einem Grünstreifen neben der Fahrbahn, ein Gitter auf der Fahrbahn Richtung Mainz und das andere Gitter auf jener Richtung Kaiserslautern, auf welcher der 25-Jährige unterwegs war.
Nach Auskunft der Behörde hat einer der drei jungen Männer von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht, die anderen beiden machten „bestreitende Angaben zur Sache“. Das Jugendschöffengericht Rockenhausen entscheidet nun, wann das Hauptverfahren eröffnet wird.