Donnersbergkreis RHEINPFALZ Plus Artikel Donnersbergkreis: Voraussetzungen schlecht für „kleine Lösung“ einer Sanierung der K 4

In schlechtem Zustand: die K 4 zwischen Wingertsweilerhof und Winnweiler.
In schlechtem Zustand: die K 4 zwischen Wingertsweilerhof und Winnweiler.

Lässt sich die K 4 zwischen Winnweiler und Wingertsweilerhof durch eine „kleine“ Sanierungslösung als Kreisstraße erhalten? Die von einer eventuellen Abstufung der Straße mitbetroffene Ortsgemeinde Gehrweiler hatte sich mit dieser Anregung zu Wort gemeldet und dem Kreisausschuss damit Diskussionsstoff geboten.

Wie mehrfach berichtet, steht eine Abstufung der maroden Straße zum Wirtschaftsweg im Raum. Der Kreis hatte lediglich für die Ortsdurchfahrt Winnweiler und die Brücke über den Höringerbach noch eine Landesförderung aushandeln können. Für die frei Strecke, deren Sanierung auf 3,5 bis 4 Millionen Euro geschätzt wird, gibt es keine Landesmittel, weil die Straße nach der Gesetzeslage die Kriterien für eine Kreisstraße nicht erfüllt. Zwischenzeitlich hat die Ortsgemeinde Höringen eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kreis zur Abstufung der Straße abgelehnt, die Ortsgemeinde Winnweiler stimmte der Vereinbarung nur unter dem Vorbehalt zu, dass das Land zuvor die parallel verlaufende Landesstraße 390 saniert. Der im Dezember gefasste Beschluss des Kreisausschusses, die zwei genannten Teile der Strecke zu sanieren und sie dann abzustufen, ist mit den Voten der Ortsgemeinden hinfällig.

Die Absicht, die Straße abzustufen, habe in Gehrweiler „einen Sturm der Entrüstung“ ausgelöst, so Ortsbürgermeister Bernd Kiefer. „Haken Sie die Angelegenheit nicht einfach ab“, hat er den Kreisausschuss aufgefordert und eine „kleine Lösung“ angeregt. Die Leute bräuchten „keine komplett ausgebaute ’neue Straße’ für circa 3,5 Millionen Euro. Teerschicht abfräsen, neuer Belag drauf: Damit wäre allen Nutzern geholfen“, so sein Appell. Er verwies darauf, dass Gleiches auch bei der Kreisstraße 5 im Bereich des Messersbacherhofes gelungen sei.

Guth sieht „Zwangslage“

Landrat Rainer Guth betonte, dass es keine Absicht gebe, „einen Ortsteil, einen Hof, eine Gemeinde schlechter zu stellen als bisher“. Man müsse sich aber im geltenden Rechtsrahmen bewegen. Die Rechtslage sieht, grob zusammengefasst, so aus, dass der Status einer Kreisstraße nur dann rechtmäßig ist, wenn ein Ort nicht über eine andere klassifizierte Straße an das überörtliche Netz angeschlossen ist. Der Wingertsweilerhof sei aber über die L 387 und 390 angebunden, wie Kreisdezernentin Eva Hoffmann ausgeführt hatte. Ähnlich sei es für Gehrweiler und Gundersweiler. Die Rechtslage, verschärft durch das sogenannte Alsheimer Urteil des Oberverwaltungsgerichts, werde inzwischen, forciert auch vom Landesrechnungshof, stringent angewandt. „Damit sind wir in der Zwangslage, uns von diesen Straßen zu verabschieden“, so Guth.

Wie aber steht es um die vorgeschlagene „kleine Lösung“? Hier machte Matthias Nunheim, der zuständige Abteilungsleiter im Kreishaus, deutlich, dass sich die Situation der K 4 nicht mit der der K 5 vergleichen lasse – dort kostete die Sanierung letztlich nur ein Viertel der veranschlagten Summe, weil sich der Unterbau wider Erwarten als stabil und tragfähig erwiesen hatte. Bei der K 4 sei die Sachlage anders.

Brücke neuralgischer Punkt

„Das hat seinen Grund darin, dass hier kein Unterbau da ist. Wir können da drauf etwas bauen, was aber wegen des fehlenden Unterbaus nicht lange halten würde. Wir haben auch keine Entwässerung“, zudem gebe es große Waldflächen mit entsprechend feuchtem Untergrund, erläuterte Michael Kühn vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) den Sachstand. All das biete für eine „kleine Lösung“ keine Perspektive. Zudem seien von den 900 Verkehrsbewegungen täglich, die man vor zwanzig Jahren gezählt habe, nur noch 350 verblieben. Guth sah diese Lösung als nicht finanzierbar an, weil sie rein zu Lasten des Kreises ginge und als freiwillige Leistung von den Aufsichtsbehörden keine Genehmigung bekäme. Die Kosten für eine reine Teerdecke wurde mit rund einer halben Million Euro beziffert.

Guth machte zudem darauf aufmerksam, dass es im Streckenverlauf einen neuralgischen Punkt gebe: die Brücke über den Höringerbach. Die sei in schlechtem Zustand. Und wenn ein Brückenprüftrupp des Landes sie für nicht mehr tragbar hielte, „wäre von heute auf morgen Schluss“. Deshalb habe man in der vom Kreis mit dem Land ausgehandelten Sanierungsvariante sich um die Förderung der Brückensanierung bemüht. Diesen Punkt bestätigte Nunheim und verwies auf Kritik der Brückenprüfer, auf die man bereits reagieren musste. „Wir brauchen einen positiven Beschluss pro Brücke oder gar keinen Beschluss“, mahnte der Landrat.

„Es gibt in unserer Politik zu wenig Ingenieure und zu viele Juristen“, monierte Christian Ritzmann (FDP), der die K 4 „hochbedeutend“ nannte und ihr die raumordnerische Bedeutung, die das Gesetz fordert, zumaß. Ritzmann, selbst als Anlieger betroffen, zog einen Vergleich mit der Straße zur Füllenweide, die nach geförderter Sanierung abgestuft wurde, aber nur einen Bruchteil der Verkehrsbewegungen aufweise. Dass die sich auf der K 4 reduziert hätten, liege allein am Zustand der Straße und am Zeitverlust durch die Tempobegrenzung auf 30 km/h. Die Abstufung werde das Leben in mehreren Orten erschweren, so Ritzmann. Die vom Kreis vorgeschlagene Beschränkung der Sanierung auf die Brücke und die Ortslage Winnweiler – innerhalb der Ortslage seien Förderungen noch möglich – sah er nicht zuende gedacht: Wenn Höringen die Strecke hinter der Brücke dicht mache, weil man dort die Verkehrssicherungspflicht nicht übernehmen wolle, sei das Projekt sinnlos. Er riet dazu, der Sache Zeit zu geben, die K 4 in der Prioritätenliste für den Straßenausbau weiter nach hinten rutschen zu lassen und in der Zeit zu schauen, ob sich noch eine gute Lösung finden lasse. „Der Ideenwettbewerb ist eröffnet“, erwiderte Guth.

Hartmüller befürchtet Präzedenzfall

Den Vorschlag, zuerst die ebenfalls marode L 390 auszubauen, fand Gerd Fuhrmann (SPD) diskutabel – das sei beim LBM aber momentan kein Thema, so Guth. Dieter Hartmüller (CDU) gab zu bedenken, dass ein Beschluss für den vor Ort gewünschten Ausbau dazu führen würde, dass der Kreis künftig in ähnlichen Fällen nicht anders entscheiden könnte.

Ein neuer Beschluss stand im Kreisausschuss noch nicht an.

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